Liebes Forum,
tl;dr:meine Frau (Drittstaatler) hat vor kurzem die
AE bekommen und der
eAT wurde beantragt. Kann sie mit der formlosen Bescheinigung in ein Nachbarland im Schengenraum fahren?
Genauer:Meine Frau ist zuerst visumsfrei eingereist (Positivstaatler oder Angang-II-Staatler). Wir haben danach in Deutschland (!) geheiratet und nach § 39 Abs. 1 Nr. 3
AufenthV eine Aufenthaltserlaubnis beantragt. Daraufhin bekam sie eine
FB nach § 81 Abs. 3
AufenthG mit Erlaubnisfiktion bis die
ABH eine Entscheidung getroffen hat.
Jetzt hat die
ABH positiv entschieden und die
AE erteilt. Seit dem kann sie keine
FB ausstellen, sondern hat meiner Frau eine formlose "Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht" ausgestellt. Dort erklärt die
ABH, dass meine Frau die
AE hat und gerade auf den elektornischen Aufenthaltstitel wartet.
Nun würden wir gerne ein paar Tage nach Österreich (mit dem Auto). Klar, offiziell kann man nur mit
AT reisen. Aber sie hat ja die
AE. Lediglich der
eAT lässt auf sich warten. Was für Konsequenzen könnte sie erwarten, wenn sie in Österreich oder an der Grenze (sowohl bei der Ausreise oder Einreise) von der Polizei kontrolliert wird?
Vielen Dank für eure tolle Hilfe (auch schon wegen den ganzen guten Informationen, die ich über die letzten Wochen und Monate hier im Forum gefunden habe)!!