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Welche Aufenthaltserlaubnis ist besser? (Gelesen: 8.608 mal)
heidji
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ägypten
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Antwort #15 - 20.09.2016 um 17:02:13
 
Ich glaube es würde dem TS mehr helfen ihm zu erklären, dass er nichts zu befürchten hat, wenn er "lediglich" einen Aufenthaltstitel besitzt. Meines Wissens befestigt eine höhere Anzahl an ATs nicht das Bleiberecht im Bundesgebiet.
Also bitte riskiere nichts mit einem Heimatflug, denn das wäre genau das Gegenteil davon, was du beabsichtigst.
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Zola123
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i4a rocks!


Beiträge: 19

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #16 - 04.10.2016 um 13:05:10
 
danke für eure Hilfe. Ich mache mir deshalb Sorgen, weil der Aufenthaltstitel nach §25 Abs. 3 wieder entzogen werden kann, wenn die Voraussetzungen dafür im Heimatland nicht mehr gegeben sind.
Außerdem möchte ich zum Urlaub auch mal wieder in mein Heimatland.
Ich denke, dass beides mit dem Aufenthalt nach §25a sicherer ist bzw. einfach möglich sein wird, oder?

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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 04.10.2016 um 13:17:23
 
Ja das siehst du schon richtig,

was aber dennoch nichts daran ändert dass §25a eben nicht auf dich zutrifft.
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #18 - 04.10.2016 um 13:41:22
 
Eh, ja. Der CSU Generalsekretär hat das als Asylurlaub bezeichnet. Also man ist anerkannt worden weil in der Heimat Verfolgung und Krieg herrscht und nach der Anerkennung geht man zum Urlaub in die Heimat, wo Krieg und Verfolgung droht?


Also für dich wäre es besser die Füsse still zu halten und erstmal solange zu arbeiten bis du die Niederlassungserlaubnis hast.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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dreamer82
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #19 - 07.10.2016 um 19:38:35
 
Aras schrieb am 04.10.2016 um 13:41:22:
Eh, ja. Der CSU Generalsekretär hat das als Asylurlaub bezeichnet. Also man ist anerkannt worden weil in der Heimat Verfolgung und Krieg herrscht und nach der Anerkennung geht man zum Urlaub in die Heimat, wo Krieg und Verfolgung droht?


Also für dich wäre es besser die Füsse still zu halten und erstmal solange zu arbeiten bis du die Niederlassungserlaubnis hast.


Das ist zwar etwas Off-Topic. Gibt es den Euch bekannte Fälle in denen die Reise in ein entsprechendes Land tatsächlich zum Entzug des Aufenthaltstitels geführt hat ?
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Mojo Jojo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #20 - 09.10.2016 um 11:39:32
 
Mir sind lediglich Fälle bekannt, in denen nun 'intensiv geprüft' wird und auch bereits auf das Sachleistungs-Prinzip umgesattelt wurde.
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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