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"Sicherheitsleistung" zurüchbekommen ? (Gelesen: 2.883 mal)
Komaandy
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25.05.2016 um 13:59:43
 
Hallo,

ein Bekannter von mir aus Serbien wurde beim "arbeiten" vom Zoll kontrolliert und musste vor Ort eine "Sicherheitsleitung" von 1000€ in bar hinterlegen. Er ist dann am nächsten Tag selbstständig ausgereist.
Mittlerweile kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft dass es kein Verfahren gibt, aber ob und wie er wieder an die "Sicherheitsleistung" herankommt weiss er leider nicht.
Vielleicht kann mir/uns hier jemand helfen.

Danke im Vorraus

Komaandy
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Saxonicus
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Antwort #1 - 25.05.2016 um 14:18:26
 
Komaandy schrieb am 25.05.2016 um 13:59:43:
Mittlerweile kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft dass es kein Verfahren gibt, 

...aber dass es als Ordnungswidrigkeit abgehandelt und demzufolge sicher mit einer Geldbuße geahndet wird. Wie hoch diese ausfallen wird bleibt abzuwarten. Vorher bekommt er diese 1000 €uro Sicherheitsleistung (oder was davon übrig bleibt) nicht zurück.

Dann soll er doch einfach eine Kontoverbindung angeben, wohin man ihm den Betrag überweisen kann (sofern nach Abzug der Geldbuße davon noch etwas übrig bleibt).

Inzwischen sind Geldüberweisungen nach meiner Kenntnis relativ problemlos weltweit über alle Grenzen hinweg möglich.
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Komaandy
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Antwort #2 - 29.05.2016 um 18:33:39
 
Hallo Saxonicus,

danke für die Antwort.
Weisst du wie Er herausfinden kann ob es da ein Ergebniss gibt ?
Ich meine der Brief von der Staatsanwaltschaft ist von letzten November und seitdem hat er nichts mehr gehört.
Brauch er dafür einen Anwalt ?

Danke und Gruss

Komaandy
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HeFi
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Antwort #3 - 29.05.2016 um 20:40:29
 
Komaandy schrieb am 29.05.2016 um 18:33:39:
Brauch er dafür einen Anwalt ?

NEIN, einen Anwalt braucht er dafür nicht (dieser verursacht nur unnötig zusätzliche Kosten).
ER braucht Jemanden, der in seinem Namen (aber mit Vollmacht) einen Brief an deutsche Behörden schreiben kann.
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Saxonicus
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Antwort #4 - 30.05.2016 um 19:37:16
 
HeFi schrieb am 29.05.2016 um 20:40:29:
ER braucht Jemanden, der in seinem Namen (aber mit Vollmacht) einen Brief an deutsche Behörden schreiben kann. 

Natürlich kann er das auch selber machen.
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