kerbear schrieb am 14.05.2016 um 15:38:32:Ich vermute natuerlich auch dass es 10 Jahre sein werden, aber das wird dann schon rueckhgeltend gemacht also ab den Tag der Ausreise?
1 Jahr ist schon ca vergangen, also waeren es nur noch 9.
Wir sind hier nicht die USA, wo Einreisesperren nur vom Immigration Officer bei außergewöhnlichem Härtefall aufgehoben werden können.
Wenn du natürlich nur sagst:
"Hallo, ich möchte, dass Sie die
Einreisesperre befristen, weil das noch nicht erfolgt ist"
Dann schauen die sich die Akte an und sagen: "Ok. 3,5 Jahre Strafe sind noch abzusitzen und in solchen Fällen befristen wir das auf 5 oder 10 Jahre".
Wenn du jetzt aber sagst:
Zitat:Hallo,
mein Ehemann und ich haben am 1.1.2015 in X geheiratet. Wir haben versucht in den USA zusammenzuleben, aber mein Antrag auf Erteilung einer Greencard wurde versagt. Mein Mann hat seit der Entlassung in den USA keine Straftaten begangen und sich Arbeit gesucht. Ich kann verstehen, wenn sie die
Einreisesperre rigoros verteidigen wollen. Aber ich bitte Sie die
Einreisesperre extrem zu verkürzen. Mein Mann hat von den 7 Jahren Strafe 3,5 Jahre abgesessen. Wenn er zurückkommt muss er mindestens weitere 13 Monate bis zur Vervollständigung der 2/3 Strafe absitzen. Er ist bereit diese weitere Zeit im Gefängnis statt in Freiheit zu verbringen, da er mit mir in Zukunft leben will. Bitte bedenken Sie das bei Ihrer Befristung und ziehen Sie diese Zeit bitte bitte bitte von Ihrer geplanten Entscheidung auf Befristung ab, da es dann wie eine doppelte Bestrafung für uns wäre. Natürlich würde es mich freuen, wenn Sie die
Einreisesperre komplett aufheben, damit mein Mann zeitnah die Strafe absitzen kann und wir nach seiner Entlassung mit unserer Familienplanung beginnen können. Wir möchten gerne Kinder und wollen diese nicht auf die Welt setzen solange ein gemeinsames Leben aus aufenthaltsrechtlichen Problemen oder aufgrund eines Gefängnisaufenthaltes noch nicht möglich ist.
Wir sind bereit die Schulden aufgrund der Abschiebung in moderaten Raten zu tilgen. Bitte teilen Sie mir die Höhe der Kosten mit und bei welcher Stelle man die Höhe der Raten vereinbaren kann.
dann hat das eine ganz andere Qualität.
Und dann schaust du, was die sagen. Und wenn du 10 Jahre geben dann kannst du weiterhin einen Anwalt beauftragen. Und wenn die 1 Jahr sagen, dann freust du dich...
Zu deiner Frage: Ab der Abschiebung zählt die Zeit.