Einen Antrag kann man immer stellen. Die
ABH müsste ihn dann auch entsprechend ablehnen. Eigentlich darf es mittlerweile auch keine unbefristeten Einreisesperren geben. Wie du im § 11 Abs. 3
AufenthG lesen kann, darf die Frist längstens 10 Jahre sein. Über den § 11 Abs. 4
AufenthG kann man die "frühere" Befristung beantragen. Wenn die
ABH bisher das Einreiseverbot nicht befristet hat, muss sie dieses auf jeden Fall nachholen, weil diese unbefristete Sperre rechtswidrig ist. Trotzdessen, dass dein Mann eine deutsche Frau hat, was ja schon ein schützenwertes Gut ist, konnte die
ABH deinen Mann ausweisen. Und da dein Mann als Straftäter ausgewiesen wurde, die Reststrafe von 3,5 Jahren noch offen ist und wie du schon sagst die Abschiebekosten bezahlt werden müssen, sehe ich die Chancen auf eine baldige Einreise deines Mannes bei null.
Ich verstehe natürlich, dass du deinen Mann bei dir haben willst, aber es hat ihn niemand gezwungen "Scheiße" zu bauen und daher müsst ihr beide das jetzt ausbaden. Und ich denke auch nicht, dass ich mit oder ohne Rechtsanwalt und vor Gericht eine erkennbare Chance haben werdet, dass dein Mann in absehbarer Zeit einreisen wird. Und deine psychische Situation + die Tatsache, dass du keinen Aufenthalt in den USA bekommst (warum eigentlich?), wird daran nichts ändern.
Ich würde aber auf jeden Fall (und das sollte der Rechtsanwalt ja auch wissen), die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes beantragen. Schau auf jeden Fall noch mal in den Ausweisungsbescheid ob da wirklich "unbefristet" ausgewiesen steht.