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Visa für Besuch nach Heirat (Gelesen: 3.050 mal)
oneloveBB53
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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20.04.2016 um 07:33:33
 
Hallo zusammen
Ich habe auf Jamaica geheiratet....zuvor hatten wir ein Besuchsvisa für D Beantragt welches Abgelehnt wurde...
wie gehen wir nun vor Mein Mann will nur zu Besuch nach Deutscland kommen
Danke für Eure Hilfe  Zwinkernd
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lottchen
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Antwort #1 - 20.04.2016 um 09:05:45
 
Einfacher wird es durch die Hochzeit nicht ein normales Schengenvisum zu bekommen. Nachdem vorher bereits eins abgelehnt wurde. Es wird jeder annehmen, dass das Visumsverfahren zur FZF umgangen werden soll. Und Dein Mann hierbleiben wird. Er müsste also sehr gut begründen, warum die deutschen Behörden sich sicher sein können, dass er nach Ablauf des Schengenvisums wieder ausreisen wird und keinesfalls in D bleiben wird.   

Wollt ihr in absehbarer Zeit zusammen in D leben oder ist das momentan gar nicht geplant?
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Walatin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.04.2016 um 10:12:58
 
Gibt ja noch die Möglichkeit zu remonstrieren. Wir hatten ja gestern einen ähnlichen Fall, allerdings ohne verheiratet zu sein. Das macht die Sache ungleich schwieriger. Im gestrigen Fall wurde die Remonstration abgewiesen. Ich finde es leichtfertig, nach abgewiesenem Visum auch die Remonstration selbst zu verfassen. Schwieriges Thema...
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oneloveBB53
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 20.04.2016 um 13:18:02
 
also wir wollen ncht in Deutschland leben ist zur Zeit gar kein Thema für uns
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stefo
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Antwort #4 - 20.04.2016 um 14:43:33
 
Bei uns war es ähnlich (Tansania), erster Antrag auf Besuchervisum wurde abgelehnt, auch nach Remonstration. Im Laufe des Jahres haben wir dann in Tansania geheiratet und einige Zeit später erneut ein Besuchervisum beantragt, und man höre und staune, es wurde genehmigt!

Das ist natürlich nur ein Einzelfall, aber es wird immer wieder gesagt, dass man als Verheirateter erst recht kaum eine Chance auf ein Besuchervisum hat, und so pauschal kann man es eben nicht sagen.

Ich denke, es kommt vor allem darauf an, wie gut ihr begründet, warum ihr a) geheiratet habt und warum ihr b) dennoch zur Zeit nicht in Deutschland leben wollt, sondern euch nur gegenseitig besuchen wollt. Mögliche Begründungen wären z.B. Studium abschließen, oder du willst nach Jamaica ziehen etc.

Ich würd's versuchen, kostet nichts, und einfach alles wirklich genauso schreiben, wie es ist.
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Lila F.
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Antwort #5 - 20.04.2016 um 14:45:00
 
oneloveBB53 schrieb am 20.04.2016 um 13:18:02:
also wir wollen ncht in Deutschland leben ist zur Zeit gar kein Thema für uns 


Und du hast auch nicht vor, in nächster Zeit zu ihm zu ziehen? Ich frage nur, weil es ein gutes Argument für seine Rückkehrbereitschaft wäre, wenn du z. B. schon nachweisbare Vorbereitungen für einen Umzug in sein Land getroffen hättest.

Ansonsten bleibt euch nur die Möglichkeit, die Situation in einem Begleitschreiben zu erklären und möglichst genau auf die Gründe einzugehen, weshalb er vorerst nicht zu dir ziehen möchte.

Anmerkung: Es wäre gut, wenn du deine Staatsangehörigkeit angeben könntest. Solltest du Staatsangehörige eines anderen EU-Landes als Deutschland sein, würde es nämlich anders aussehen.
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Obst88
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Antwort #6 - 20.04.2016 um 15:47:05
 
Liest sich eher so, als würde sie bereits mit ihm zusammen im Ausland wohnen. Wenn sie dann dort noch einen Job hat, evt. Eigentum, dürfte die Sache doch schon viel besser aussehen.
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lottchen
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Antwort #7 - 20.04.2016 um 16:41:14
 
Vielleicht sollte die TE mal drei Zeilen mehr zur Situation von beiden schreiben. Wo wer seit wann lebt usw.
Wurde beim 1. Visumsantrag eine VE abgegeben? Von wem? Wer hat eingeladen (falls die TE nicht in D leben sollte)?
Ein paar Informationen wären schon hilfreich um die Lage einschätzen zu können.
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namaskaram
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Antwort #8 - 21.04.2016 um 08:07:44
 
Unverheiratet wurde ein Schengenvisum meines Mannes damals abgelehnt (nachdem er bereits 2x eins hatte, aber das steht auf einem anderen Blatt). Nach unserer Hochzeit hat er bereits zwei oder drei Besuchs-Visa bekommen.
Ich habe ein Begleitschreiben beigefügt, weshalb wir nicht vorhaben momentan in Deutschland zu leben. Außerdem hatten wir für den ersten Besuch gemeinsame Flugtickets reserviert, also auch gemeinsam wieder raus aus Deutschland. Und ich habe nachgewiesen, dass ich ein Visum fürs Ausland habe.

Und dann natürlich die normalen Argumente für die Ausreise: Schreiben des Arbeitgebers, Gehaltsnachweise, Kopien der Bankbelege, Tochter im Ausland, etc.

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oneloveBB53
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Antwort #9 - 21.04.2016 um 15:48:00
 
also ich lebe in D und habe Eingeladen und hatte auch ein VE abgegeben
Danke
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erne
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Antwort #10 - 21.04.2016 um 17:35:56
 
oneloveBB53 schrieb am 21.04.2016 um 15:48:00:
also ich lebe in D und habe Eingeladen und hatte auch ein VE abgegeben


damit sind die Chancen extrem gesunken, wenn es nicht einen objektiv nachvollziehbaren Grund gibt, warum er sich wieder von seiner Ehefrau (zumindest räumlich) trennen will.
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stefo
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Antwort #11 - 21.04.2016 um 19:48:18
 
erne schrieb am 21.04.2016 um 17:35:56:
damit sind die Chancen extrem gesunken, wenn es nicht einen objektiv nachvollziehbaren Grund gibt, warum er sich wieder von seiner Ehefrau (zumindest räumlich) trennen will.


Dafür gibt es etliche gute Gründe, die man auch nachvollziehbar vermitteln kann - siehe mein post oben, bei uns hat es auch geklappt, mein Mann hat mich zwischen Hochzeit und der FZF 2,5 Jahre später insgesamt 3x in Deutschland besucht.
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erne
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Antwort #12 - 21.04.2016 um 20:28:06
 
stefo schrieb am 21.04.2016 um 19:48:18:
Dafür gibt es etliche gute Gründe,


das hat niemand bezweifelt

Aber wenn *beide* im Heimatland des ausländischen Ehegatten leben und somit *beide* nach D nur zum Bescuh kommen, ist die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft um *vieles* einfacher.
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Saxonicus
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Antwort #13 - 21.04.2016 um 20:41:02
 
stefo schrieb am 21.04.2016 um 19:48:18:
Dafür gibt es etliche gute Gründe, die man auch nachvollziehbar vermitteln kann.... 

Wenn diese Gründe die AV überzeugen, wird es auch kein Problem mit dem Visum geben.
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