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90 tage in 180 tagen oder 3 monate im Halbjahr (Gelesen: 1.542 mal)
Themen Beschreibung: Berechnung kurzer Aufenthalt Bosnier
ljubav_vjera_nada
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag 90 tage in 180 tagen oder 3 monate im Halbjahr
19.04.2016 um 07:19:46
 
Hallo alle zusammen,

mein Freund kommt aus Bosnien und wir möchten bald heiraten.
er war seid dem 26.12.2015 bis jetzt schon ca 67 Tage hier.

Jetzt weiß ich nicht wie das berechnet wird. darf er bis Ende Juni noch 23 Tage hier sein, oder muss ich es anderst berechnen ? Ich habe den Schengenrechner online schon benutzt, dort wird ja immer rückwärts berechnet.

Nun meine Frage, gilt für Bosnische Staatsbürger die Neuregelung ( 90 Tage / 180 Tage ) oder 3 Monate im Halbjahr ?

Im Internet finde h nur 90 Tage im Halbjahr, aber nicht ob rückwärts gerechnet wird oder AB dem ersten Tag der Einreise ?
Ich weiß auch nicht ob Bosnien ein EWR oder Drittstaat ist :/

Kennt sich jemand aus ?

Vielen Danke Smiley
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 90 tage in 180 tagen oder 3 monate im Halbjahr
Antwort #1 - 19.04.2016 um 07:42:08
 
Zur Berechnungsmethode... http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1280220533

Bosnien wird wie die meisten anderen Staaten mit 90/180 Tage gerechnet und ist kein EU/EWR-Staat. Und es gibt nur noch eine Rechenart, die rückwärtsgewandte. Aber lies dir erst mal den verlinkten Thread durch und stelle dann, sofern noch erforderlich, weitere Fragen Zwinkernd

Daddy
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ljubav_vjera_nada
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 90 tage in 180 tagen oder 3 monate im Halbjahr
Antwort #2 - 19.04.2016 um 08:41:25
 
Hallo Daddy,

Danke für deine schnelle Antwort, ich wundere mich nur weil auf der Seite der Deutschen Botschaft Sarajevo steht:
"Ohne Visum ist ein Aufenthalt im gesamten Schengenraum von bis zu 90 Tagen im Halbjahr möglich, gerechnet ab dem Tag der ersten Einreise. Eine Überziehung dieses Zeitraums kann eine bis zu mehrjährige Einreisesperre in alle Schengen-Staaten zur Folge haben. Eine Arbeitsaufnahme ist ohne Visum nicht gestattet."

Wie ist das zu verstehen ? Da heißt es ja wieder ab dem Tag der Einreise :/
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 90 tage in 180 tagen oder 3 monate im Halbjahr
Antwort #3 - 19.04.2016 um 10:26:57
 
Leider ist diese Information der Kollegen veraltet und nicht mehr korrekt.  weinend

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