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Ghanaischer Staatsbürger mit Niederlassungserlaubnis/Reise im ECOWAS-Raum (Gelesen: 2.573 mal)
Nafisa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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16.04.2016 um 21:01:26
 
Liebes Forum,

bin neu hier und hoffe, dass ich das richtige Unterforum erwischt habe.
Meine Frage ist folgende: mein Mann ist ghanaischer Staatsbürger und hat die neue Niederlassungserlaubnis im Chipkartenformat (wir sind seit 1995 verheiratet).
Wir reisen nach Mali. Dorthin benötigt er als Angehöriger eines Ecowas-Staats kein Visum. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass er mit Pass plus Chipkarte problemlos aus- und wieder einreisen kann. Trotzdem möchte ich ganz sicher gehen, dass nicht irgendwas schiefgeht. Mich irritiert, dass auf der Chipkarte alle in Deutsch ist. Wir fliegen über Paris, ich weiß nicht, ob die malischen oder französischen Behörden wirklich das Dokument als das erkennen, was es ist? Es steht halt unten noch ganz klein residence permit drauf.
Möchte einfach unnötigen Stress vermeiden.
Danke für eure Auskünfte.
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fab87
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.04.2016 um 21:20:46
 
Nafisa schrieb am 16.04.2016 um 21:01:26:
Liebes Forum,

bin neu hier und hoffe, dass ich das richtige Unterforum erwischt habe.
Meine Frage ist folgende: mein Mann ist ghanaischer Staatsbürger und hat die neue Niederlassungserlaubnis im Chipkartenformat (wir sind seit 1995 verheiratet).
Wir reisen nach Mali. Dorthin benötigt er als Angehöriger eines Ecowas-Staats kein Visum. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass er mit Pass plus Chipkarte problemlos aus- und wieder einreisen kann. Trotzdem möchte ich ganz sicher gehen, dass nicht irgendwas schiefgeht. Mich irritiert, dass auf der Chipkarte alle in Deutsch ist. Wir fliegen über Paris, ich weiß nicht, ob die malischen oder französischen Behörden wirklich das Dokument als das erkennen, was es ist? Es steht halt unten noch ganz klein residence permit drauf.
Möchte einfach unnötigen Stress vermeiden.
Danke für eure Auskünfte.


Ja geht problemlos. Die französischen Grenzbehörden werden es kennen und die FLuggesellschaft bei Abflug aus Mali wohl auch. Die Optik ist trotz versch. Sprachen einheitlich.
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Nafisa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.04.2016 um 21:23:39
 
Super, vielen Dank für die schnelle Auskunft und noch einen schönen Abend!
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Saxonicus
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Antwort #3 - 17.04.2016 um 09:27:49
 
fab87 schrieb am 16.04.2016 um 21:20:46:
Ja geht problemlos. Die französischen Grenzbehörden werden es kennen.... 

Normalerweise schon, aber 100%ig sicher kann man da nie sein.
Bei meiner Frau gab es da, mit dem eingeklebten Sticker ihrer Niederlassungserlaubnis, am Flughafen in Paris schon mal ein Problem.
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fab87
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 17.04.2016 um 14:13:39
 
Saxonicus schrieb am 17.04.2016 um 09:27:49:
Bei meiner Frau gab es da, mit dem eingeklebten Sticker ihrer Niederlassungserlaubnis, am Flughafen in Paris schon mal ein Problem.



GUt, dass wird man dann ja ganz schnell nachschlagen können. Lange Verzögerung sollte es nicht geben. Außerdem geht es hier nicht um den Sticker. Also es wird wohl keinerlei Probleme geben. Ist im Übrigen auch ein ziemlich alltäglicher Vorgang.
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Antwort #5 - 17.04.2016 um 14:42:42
 
Saxonicus schrieb am 17.04.2016 um 09:27:49:
Normalerweise schon, aber 100%ig sicher kann man da nie sein.

@Saxonicus
Sofern ich den Sinn dieses Forums nicht völlig mißverstanden habe, geht es hier um Information über das, was rechtlich korrekt ist.

Dem entspricht Dein Beitrag IMHO nur eingeschränkt - wir alle "Ständigen" hier wissen, daß nicht immer alles glattläuft.

Was würdest Du nun auf die logisch folgende Frage antworten "Was kann ich tun, damit mir so etwas nicht passiert?"
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Saxonicus
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Antwort #6 - 17.04.2016 um 18:40:20
 
Petersburger schrieb am 17.04.2016 um 14:42:42:
Was würdest Du nun auf die logisch folgende Frage antworten "Was kann ich tun, damit mir so etwas nicht passiert?" 

Da wir bei unserer Herumreiserei (in Asien) mehrfach Probleme, mit dem damals noch üblichen Stempel (Aufenthaltsberechtigung) hatten, haben wir uns bei der AV (in Singapur) noch ein Schreiben geben lassen, in welchen explizit und mehrsprachig bestätigt wurde, dass eine Ein-, bzw. Rückreise nach Deutschlands gestattet ist.
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Petersburger
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Antwort #7 - 17.04.2016 um 20:22:34
 
Ist das nicht Geschichte?
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Antwort #8 - 18.04.2016 um 15:24:34
 
Das ist Geschichte.
Mit dem Feuchtstempel gab es bei ausländischen Grenzbehörden immer mal Problemchen.

Mit den Chipkarten, nach einheitlichem Muster ausgestellt, für jede EU-Grenzpolizei schnell und einfach online im jew. Intranet recherchierbar, gibt es die in 99,99% der Fälle nicht mehr.
Und schon überhaupt nicht auf großen internationalen Flughäfen wie CDG.

Gruß
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