Monoi schrieb am 20.04.2016 um 02:27:13:@T.P.2013
Du meinst ernsthaft dass ich die Ausländsrbehörde vorab DAS fragen sollte ????
Entgegen Deiner Wahrnehmung ist meiner Meinung nach eine
ABH grundsätzlich nicht nur Dein Kooperationspartner (und in den allermeisten Fällen auch in dieser Eigenschaft unproblematisch), sondern auch diejenige Behörde, deren Sicht der Dinge bezüglich Deines Anliegens nicht irrelevant ist.
Ich halte es für sinnvoll, gerade aber nicht nur, mit Behörden zu kommunizieren und meine Argumente vor Entscheidungsfindung darlegen zu können bei dem Versuch, eine einvernehmlichen Basis herzustellen.
Der Widerspruchs- oder Rechtsweg bleibt einem als Ultima Ratio ja immer offen.
Ich sehe auch keine Nachteile nach erfolgter, erst einmal als Hypothese formulierter, allgemeiner Anfrage nach praktikablen Verfahrensweisen und Möglichkeiten.
Und aus diesem Grund lautet
meine Antwort auf Deine Frage: Ja, das meine ich.
Gruß