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EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte (Gelesen: 22.686 mal)
Monoi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #90 - 20.04.2016 um 02:27:13
 
@T.P.2013
Du meinst ernsthaft dass ich die Ausländsrbehörde vorab DAS fragen sollte ????

1. will die Ausländsrbehörde möglichst wenig Ausländer nach Dtl lassen, (speziell aktuell)
2. wollen die deine TeleNummer für
Fragen und deinen Namen
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fab87
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i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #91 - 20.04.2016 um 11:47:40
 
Monoi schrieb am 20.04.2016 um 02:27:13:
1. will die Ausländsrbehörde möglichst wenig Ausländer nach Dtl lassen, (speziell aktuell)


Ich glaube nicht, dass das verallgemeinernd der Zweck von Ausländerbehörden ist. Ausländerbehörden richten sich nach dem geltenden Recht. Wenn der Gesetzgeber vorsieht, dass weniger Ausländer "nach Deutschland" gelassen werden ist das so.  Außerdem ist man in der Tat ja sogar an Ausländern etwa Studenten oder Hochqualifizierten interessiert.
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.764

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #92 - 20.04.2016 um 17:31:01
 
Monoi schrieb am 20.04.2016 um 02:27:13:
@T.P.2013
Du meinst ernsthaft dass ich die Ausländsrbehörde vorab DAS fragen sollte ????


Entgegen Deiner Wahrnehmung ist meiner Meinung nach eine ABH grundsätzlich nicht nur Dein Kooperationspartner (und in den allermeisten Fällen auch in dieser Eigenschaft unproblematisch), sondern auch diejenige Behörde, deren Sicht der Dinge bezüglich Deines Anliegens nicht irrelevant ist.

Ich halte es für sinnvoll, gerade aber nicht nur, mit Behörden zu kommunizieren und meine Argumente vor Entscheidungsfindung darlegen zu können bei dem Versuch, eine einvernehmlichen Basis herzustellen.
Der Widerspruchs- oder Rechtsweg bleibt einem als Ultima Ratio ja immer offen.

Ich sehe auch keine Nachteile nach erfolgter, erst einmal als Hypothese formulierter, allgemeiner Anfrage nach praktikablen Verfahrensweisen und Möglichkeiten.

Und aus diesem Grund lautet meine Antwort auf Deine Frage: Ja, das meine ich.

Gruß

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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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