Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 ... 4 5 6 7 
Thema versenden Drucken
EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte (Gelesen: 22.693 mal)
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 984

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte
Antwort #75 - 12.04.2016 um 03:41:08
 
Monoi schrieb am 11.04.2016 um 20:40:56:
Es geht hierbei mit dem abmelden darum sein Vorhaben zu untermauern dass man in einem anderen EU Land leben wollte.

Du musst gar nichts untermauern. Du musst unbestreitbar nachweisen das du in Holland von deinen Freizügigkeitsrechten gebrauch gemacht hast. Punkt.
Zur Abmeldepflicht lies Post #68 und #70 wann überhaupt ein Auszug im Sinne des Melderechtes vorliegen kann.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 984

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte
Antwort #76 - 12.04.2016 um 03:43:26
 
grisu1000 schrieb am 12.04.2016 um 00:58:42:
Ist in Deutschland die Finanzierung eures täglichen Lebens nicht gesichert muss er sowieso eine AT nach dem AufenthG beantragen. Ansonsten wäre hier der Ehegatten des nicht-deutschen EU-Bürgers deinem Ehegatten nicht mehr gleichgestellt.



Rechtsgrundlage?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte
Antwort #77 - 12.04.2016 um 18:23:07
 
mgb schrieb am 12.04.2016 um 03:43:26:
Rechtsgrundlage?


Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann denn der Angehörige eines Unionsbürgers unter die EU-Freizügigkeit bei einer Weiterwanderung fallen, wenn er und der Unionsbürger direkt in die Sozialsysteme einwandern, ohne eine andere Voraussetzung zu erfüllen?

Argumentierst du nun mit der Unionsbürger ist ja auch Deutscher, dann wirkt §11 Abs 2 FreizügG und es kommt das AufenthG zur Wirkung. Anonsten würden ja andere europäische Bürger, die nicht deutsch sind, durch das FreizügG benachteiligt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte
Antwort #78 - 12.04.2016 um 18:32:58
 
Da müsste man eventuell den EuGH nochmal um Aufklärung bitten, allerdings scheint es so, dass durch das Eind-Urteil es tatäschlich nicht darauf ankommt, ob erneut ein Freizügigkeitstatbestand erfüllt werden muss:

Kehrt ein Arbeitnehmer in den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, nach der Ausübung einer Tätigkeit im Lohn‑ oder Gehaltsverhältnis in einem anderen Mitgliedstaat zurück, so verfügt ein Staatsangehöriger eines Drittstaats, der Familienangehöriger dieses Arbeitnehmers ist, aufgrund des entsprechend angewandten Art. 10 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1612/68 auch dann über ein Aufenthaltsrecht in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Arbeitnehmer hat, wenn der Letztgenannte dort keiner echten und tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht.

Das Argument, dass dadurch zurückkehrende Deutsche besser gestellt werden als Unionsbürger scheint wohl dadurch nicht zu ziehen, dass der EuGH hier von einem absoluten und völkerrechtlich Recht eines Dt. auf einen Aufenthalt in Deutschland ausgeht und es insofern nur darauf ankommt, dass die Freizügigkeit mit Nachhaltigkeit im Aufnahmemitgliedsstaat in Anspurch genommen wurde.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 12.04.2016 um 18:43:14 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte
Antwort #79 - 12.04.2016 um 18:58:10
 
Zitat:
Da müsste man eventuell den EuGH nochmal um Aufklärung bitten, allerdings scheint es so, dass durch das Eind-Urteil es tatäschlich nicht darauf ankommt, ob erneut ein Freizügigkeitstatbestand erfüllt werden muss:


Will man den TS wirklich dazu raten einmal bis zum EuGH durchzuklagen mit unbekannten Ausgang und natürlich zumindest einer monatenlangen Hängepartie beim Aufenthaltsstatus. Vorher sollte man zumindest bei der zuständigen ABH vorfühlen wie sie das sieht. Ansonsten ist doch der Worst-Case, das er bei Vorstellung bei der ABH eine GüB bekommt und zur Aussreise aufgefordert wird. Dann muss er dass tun oder man braucht einen Anwalt.

Eine naheliegende Lösung ist nun mal das FZF-Visum aus den NL. Mit Einzug beim TS in NL ist der Ehgatte dort freizügigkeitsberechtigt, hat dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt und kann den Antrag über die deutsche AV in den NL stellen, Sprachnachweis voraussgesetzt.

Besuchsaufenthalte wären in DEU auch möglich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte
Antwort #80 - 12.04.2016 um 19:11:19
 
grisu1000 schrieb am 12.04.2016 um 18:58:10:
Will man den TS wirklich dazu raten einmal bis zum EuGH durchzuklagen mit unbekannten Ausgang und natürlich zumindest einer monatenlangen Hängepartie beim Aufenthaltsstatus.

Die TS möchte ausdrücklich den Weg der Rückkehrerfreizügigkeit bestreiten, deshalb ja, man muss eben das raten was der/die TS haben möchte (s. Disk. oben).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 984

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte
Antwort #81 - 13.04.2016 um 05:48:55
 
grisu1000 schrieb am 12.04.2016 um 18:23:07:
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann denn der Angehörige eines Unionsbürgers unter die EU-Freizügigkeit bei einer Weiterwanderung fallen, wenn er und der Unionsbürger direkt in die Sozialsysteme einwandern, ohne eine andere Voraussetzung zu erfüllen?

Argumentierst du nun mit der Unionsbürger ist ja auch Deutscher, dann wirkt §11 Abs 2 FreizügG und es kommt das AufenthG zur Wirkung. Anonsten würden ja andere europäische Bürger, die nicht deutsch sind, durch das FreizügG benachteiligt.


Der deutsche Staatsbürger ist grundsätzlich nur deutscher Staatsbürger in Deutschland.
Für ihn gelten weder FreizügigG noch AufenthG.
Das Aufenthaltsrecht wird in einem Rückkehrerfall dem Familienangehörigen zugesprochen und nicht dem deutschen Staatsbürger. Der deutsche Staatsbürger bezieht sein Aufenthaltsrecht im Heimatland aus Grundgesetz und Völkerrecht.
Du scheinst einfach nicht zu kapieren das man einen Eu-Bürger im eigenen Heimatland nicht zur Ausübung der Freizügigkeit verurteilen kann. Sowas gibt es einfach nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 984

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte
Antwort #82 - 13.04.2016 um 05:50:39
 
grisu1000 schrieb am 12.04.2016 um 18:58:10:
Will man den TS wirklich dazu raten einmal bis zum EuGH durchzuklagen mit unbekannten Ausgang und natürlich zumindest einer monatenlangen Hängepartie beim Aufenthaltsstatus. 


Wieso? Ist doch vom EuGH schon alles entschieden worden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte
Antwort #83 - 13.04.2016 um 20:46:38
 
mgb schrieb am 13.04.2016 um 05:50:39:
Wieso? Ist doch vom EuGH schon alles entschieden worden. 


Eben nicht eindeutig, siehe #33 hier.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 984

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte
Antwort #84 - 13.04.2016 um 21:29:08
 
Die Befürchtungen aus #33 greifen nur wenn man aus einem deutschen Staatsbürger in Deutschland einen Ausländer macht. Das geht systembedingt einfach nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte
Antwort #85 - 13.04.2016 um 21:44:09
 
mgb schrieb am 13.04.2016 um 21:29:08:
Die Befürchtungen aus #33 greifen nur wenn man aus einem deutschen Staatsbürger in Deutschland einen Ausländer macht. Das geht systembedingt einfach nicht. 


Das FreizügG kennt keinen deutschen Staatsbürger. Anonsten drehen wir uns im Kreis. Dem TS wurden die Möglichkeiten aufgezeigt. Ich bin hier raus.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 984

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte
Antwort #86 - 14.04.2016 um 07:52:39
 
Willst du damit zum Ausdruck bringen das deutsche Staatsbürger dem FreizügG unterliegen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Monoi
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte
Antwort #87 - 17.04.2016 um 21:47:25
 
@mgb Wie kannst du dir so sicher sein, dass das abmelden kontraproduktiv wäre? Ich bin sehr verunsichert und mir nicht sicher was ich nun machen soll. Ich möchte nicht am Ende von der ausländerbehörde hören: durch mein gemeldet bleiben in Dtl, habe ich nicht nachhaltig und dauerhaft von der Freizügigkeit Gebrauch gemacht und mein Mann kann diese freizügigkeitsRechte damit sowieso auch nicht nutzen. Ich werde mich Sicherheit zurückkehren, aber mein Studium endet im Juli und ich würde gerne bis mindestens November noch bleiben und Arbeitserfahrung sammeln.
Was denkst du ? Ich kann im Freizügigkeitsgesetz nichts konkretes zu meiner speziellen Frage finden, das mir helfen kann mich richtig zu verhalten um am Ende legal mit meinem Mann nach Dtl zurückzukehren und eine Aufenthaltskarte für ihn zu bekommen.
Ich bitte um Hilfe..
Und noch einmal: das nationale Visum steht außer Frage. Wir werden das nicht nutzen!
Ich brauche Hilfe und Anworten in Bezug auf meinem geschilderten Fall.
Danke im Voraus an alle !
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte
Antwort #88 - 18.04.2016 um 15:31:27
 
Hallo,

hier gibt es, wie Du siehst, unterschiedliche, möglicherweise dogmatische, Antworten.
Wobei ich persönlich die m.M.n. am meisten zielführende bereits in Beitrag #2 dieses Threads gelesen habe.

Was hältst Du davon, diese Angelegenheit mit der Stelle zu klären und zu besprechen (mündliches Vorgespräch, schriftlich zum "Festmachen", ggf. mit Leiter der Behörde), die am Ende dafür verantwortlich sein wird, ob es Probleme mit Eurem angedachten Weg gibt oder nicht?
Das wäre die ABH in Deiner Kommune.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 984

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU Recht Community Rechte und Ehegatten Karte
Antwort #89 - 19.04.2016 um 14:48:58
 
Monoi schrieb am 17.04.2016 um 21:47:25:
@mgb Wie kannst du dir so sicher sein, dass das abmelden kontraproduktiv wäre? 


Abmeldung bringt dir einfach nichts. Damit hast du nur Nachteile.
Wenn du dich physisch in Holland befindest, dann machst du einfach von deiner Freizügigkeit Gebrauch. Das kann niemand bestreiten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 ... 4 5 6 7 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema