@Monoi,
ich habe das schon verstanden.
Deshalb mein Einwurf weiter oben.
Ich will mich hier mal ganz bewusst im Konjunktiv halten und spiegele meine persönliche Meinung wider:
Falls die
ABH Kenntnis hätte, dass Du Deinen Wohnsitz in DEU beibehalten hast,
falls die auf den Trichter kommen, deine nachhaltig ausgeübte Freizügigkeit in NL anzuzweifeln (und damit die rückkehrende abgeleitete Freizügigkeit),
dann
würde natürlich ein durchgehend bestandener Wohnsitz in DEU Zweifel an einer Nachhaltigkeit des vorgeblich verlagerten dauerhaften Aufenthalts in einem anderen EU-Land nähren.
Ohne das jetzt bewerten zu wollen, ob dies rechtlich haltbar wäre oder nicht, würdest Du Dich möglicherweise einer entsprechenden Argumentation ausgesetzt sehen.
Es kann immer argumentativ anspruchsvoll sein, auf einer Seite alle "Rechte" (Versicherung etc.) mit Bezug auf die eine Rechtsquelle wahrzunehmen und zu begründen, auf der anderen Seite aber, weil vielleicht passend, andere Rechte oder Pflichten auf eine andere, dazu gerade passende Rechtsquelle, zu begründen.
Manchmal kann eben inkonsequentes Handeln auch zu einem inkongruenten Anschein eines vielleicht tatsächlich einwandfreien Sachverhalts führen.
Sorry für diesen Ausflug in die Lebensberatung.
Gruß