Monoi schrieb am 07.04.2016 um 15:36:25:@mgb
Danke für den Hinweis.
Heißt das wenn ich einen Nebenwohnsitz in NL habe, mache ich von meinem freizügigkeitsgesetz schon als Erasmus Student nachhaltig Gebrauch, auch OHNE mich in Deutschland abgemeldet zu haben ? Oder zum Beispiel nur 4 Monate ?
Wenn du Student in Holland bist, dann hast du deinen Wohnsitz/Lebensmittelpunkt in Holland im Sinne der Freizüigkeitsrichtlinie.
Zitat:Muss ein nebenwohnsitz in einem anderen Land nicht hier vermerkt werden in Dtl?
Nein.
Zitat:Ich habe in meinem Wohnort angefragt, anonym natürlich, ob ich mich wenn ich mich im Ausland für eine Zeit Land registrieren lasse ( also eine bürgernummer erhalte und eine Wohnung beziehe für diese zeit) hier so verbleiben kann. Die Antwort war: "Sie müssen sich hier komplett abmelden, wenn Sie sich dort anmelden."
Wenn du angefügt hättest das die Wohnung in Deutschland weiter beibehalten soll und dorthin gelegentlich zurückgekehrt wird, dann wäre die Antwort anders ausgefallen.
Zitat:WAS genau für die Ausländerbehörde relevant ist um zu prüfen, dass wir wirklich familiär gelebt haben.
Die Anmeldebescheinigungen für beide aus Holland und eventuell eine Studienbescheinigung deiner Uni aus Holland.
Was ist eigentlich dein gegenwärtiger Status in Holland? Bist du dort noch Student oder nicht?
[
Zitat:WIE LANGE im Anderen EU-Land minimal gemeinsam gelebt
Nach EuGH Rechtsprechung 3 Monate und einen Tag. Wenn du länger als 3 Monate vorher schon alleine im Gastland warst, dann ist die notwendige gemeinsame Aufenthaltsdauer nicht exakt definiert.