Erst einmal Vielen Dank für die schnelle Antworten. Das ist das erste mal für mich, Dass ich ein Forum nutze muss ich gestehen, also verzeiht mir bitte mein Unwissen
Du meintest er erhält von der Ausländerbehörde in Deutschland eine Aufenthaltskarte . Aber wo muss ich das beantragen oder mich bewerben? Kannst du mir eine Quelle dazu geben? Für mich ist vor allem relevant was wir vorzuzeigen haben, dass wir wirklich in Holland zusammen gelebt haben. Laut deutschem Gesetz kann ein Ehegatte zum Beispiel einfach in deine Wohnung miteinziehen wenn der WohnungsVertrag schon davor mit mir abgeschlossen wurde. Muss ich in Holland einen neuen Vertrag mit Zimmer für 2 und unserer beider Namen drin haben ? Das wäre nämlich äußerst schwierig. Welche Nachweise will die Ausländerbehörde? Einen solchen Mietvertrag oder reicht es dass wir registriert sind beide und eine bürgernummer in Holland haben ? Gemeinsames Konto? Alle Überweisungsnachweise für die Miete ? Versicherung (wenn ja welche Auslandskrankenversicherung/ Auslandsreisekrankenversicherung oder eine von Holland) Und auch sehr wichtig für mich: in der Zeit, in der wir auf die residence Card in Holland warten, ist es ihm erlaubt sich bei mir aufzuhalten und demnach auch alleine in die Niederlande zu fliegen (mir nachzufolgen) ich finde keine Quelle die er an der Grenze zur nötig herzeigen könnte. Oft haben Angestellte oder Beamte ja selbst keine Ahnung...
Des Weiteren kann er mit mir nach Deutschland direkt nach unserem Holland Aufenthalt ? Oder muss er erst wieder heim nach Marokko und warten bis die Aufenthaltskarte "kommt"/ zugesagt wurde ? Hat irgendwer Erfahrung damit ?
Und die letzte Frage: ich habe das oben schon erwähnt aber nun noch einmal genauer. Für die Zeit in den Niederlanden brauchen wir eine KrankenVersicherung von den Niederlanden ? Oder reicht eine Auslandskrankenversicherung von mir dann aus Deutschland und von meinem Mann z.B. Hanse Merkur (Ist eine Auslandsreiseversicherung und Haftpflicht und haben wir schon zuvor genutzt beim Visa). Da wir dort ja wirklich leben, bin ich unsicher ob solche "Reise/Auslands"-Versicherungen dann gelten auch später wenn man sie evtl. der Ausländerbehörde vorzeigen muss...
Ich dachte es müssten Minimum 4 Monate sein ? Geht das so exakt ? Der Plan ist grade von Mitte Mai bis Oktober. (4,5 Monate dann). Danach wollten wir eigentlich gerne wieder heim. Muss er nachdem ich mit mir nach Deutschland zurückkehrt Etwas vorweisen wie: Deutsch Zertifikat, Arbeit, die er bekommen hat vorab und wahrnehmen wird in Deutschland (das ist fast utopisch und wir sind beide jung und nicht reich, auch zum Thema Scheinehe unmöglich in unserem Fall), wieder Krankenversicherung ?
Das waren jetz doch mehr als ein paar Fragen
Danke im Voraus für die Unterstützung. Ich möchte keinen dummen Fehler begehen, weil ich nicht ausreichend informiert war. Und ich kann mir vorstellen, es gibt mehr Menschen, die meine Situation nachvollziehen können.