Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
4EUFAM Umzug nach Deutschland (Gelesen: 12.568 mal)
Engineer Master
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Made in Germany


Beiträge: 15

Munster, Ireland
Munster
Ireland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag 4EUFAM Umzug nach Deutschland
18.03.2016 um 15:01:34
 
Ich bin deutscher Staatsbürger und habe derzeit keinen Hauptwohnsitz in Deutschland.

Würde die Adresse meiner Mutter zum registrieren verwenden da sie noch in DE lebt. Das ist also kein Problem.


Ich bin seit dem Jahre 2012 in Irland und arbeite Vollzeit.
Meine Frau ist seit Juni 2013 in Irland und besitzt eine 4EU FAM Card.

Was wird benötigt um eine Registrierung für einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) durchzuführen ?

Ich habe verschiedene Infos bekommen.
1. Die DE Botschaft in Dublin meint, dass wir ohne Visum einreisen und uns bei meiner Mutter anmelden können da wir die 4EUFAM besitzen.

2. Die lokale Ausländerbehörde meint, dass meine Frau ein Visum benötigt auch wenn sie eine 4EU Fam Karte besitzt.
Ich zitiere: "Nach der Einreise mit einem Visum zum Familiennachzug kann bei der Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt werden."

Ich bin verwirrt und hoffe, dass mir jemand genau infos geben kann.

Ich entschuldige mich für Grammatik und Rechtschreibfehler. Bin in UK aufgewachsen.

Vielen Dank. Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #1 - 18.03.2016 um 15:07:04
 
Die Botschaft hat Recht, ihr könnt mit dem 4 EUFAM (Aufenthaltskarte i.S.d Artikel 10 der RL 2004/38/EG) visumfrei einreisen, siehe § 5 Abs. 4 FreizügG/EU. Ferner gilt für deine Frau nicht das Aufenthaltsgesetz, sondern mittels ausgeübter Freizügigkeit in einem anderen EU-Land die abgeleitete Freizügigkeit (s. EuGH C-456/12, Stichwort Mitnahme der Freizügigkeit). Sie hat Anspruch darauf, nach der Einreise und entsprechender Anmeldung, eine Aufenthaltskarte nach dem FreizügG zu bekommen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #2 - 18.03.2016 um 15:12:25
 
Antwort 1 ist richtig, Antwort 2 falsch.

Kann gut sein, dass Du selbst "schuld" bist an der falschen Antwort 2:
Wenn Du nach einem  elektronischen Aufenthaltstitel fragst - das ist ein Begriff aus dem Aufenthaltsrecht -, ist eine Antwort nach Aufenthaltsrecht nicht verwunderlich...
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Engineer Master
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Made in Germany


Beiträge: 15

Munster, Ireland
Munster
Ireland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #3 - 18.03.2016 um 15:35:04
 
Vielen Dank für die Antworten.

@Petersburger
Kannst du mich bitte vielleicht aufklären was ich falsch gemacht habe? Ein feedback wäre nett von dir Smiley Hätte ich vielleicht anders fragen sollen?

Also, wenn wir jetzt nach Deutschland reisen, müsste es möglich sein meine Frau zu registrieren. Würden wir dennoch einen eAT bekommen oder etwas anderes?

Ich entschuldige mich für so viele Fragen.  unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #4 - 18.03.2016 um 16:07:58
 
Wurde eigentlich schon beantwortet. Nein, Deine Frau bekommt keinen eAT (nach Aufenthaltsrecht) sondern eine Aufenthaltskarte (wegen Mitnahme EU-Freizügigkeit). Was die einfachere Variante ist (weil ohne Visum).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Engineer Master
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Made in Germany


Beiträge: 15

Munster, Ireland
Munster
Ireland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #5 - 18.03.2016 um 16:16:59
 
Hallo lottchen,

Ich bedanke mich für die Aufklärung. Ich dachte, dass die Aufenthaltskarte auch eAT genannt wird. Sind wohl doch 2 versch. Sachen.

Ein Glück, dass das jetzt geklärt worden ist. Ich danke euch für die Zeit und wünsche noch ein schönes Wochenende.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #6 - 18.03.2016 um 16:17:45
 
Engineer Master schrieb am 18.03.2016 um 15:35:04:
Kannst du mich bitte vielleicht aufklären was ich falsch gemacht habe?

Weiß ich nicht.
Ich vermute einfach, daß Du eAT oder Aufenthaltstitel gesagt hast - und damit selbst das Gespräch ins Aufenthaltsrecht geschoben hast.

Statt dessen: Meine Frau hat hier in Irland eine Aufenthaltskarte als Familienangehörige eines EU-Bürgers - wir ziehen jetzt nach Deutschland - was muß ich tun, damit sie in Deutschland eine Aufenthaltskarte bekommt?

Kannst Dir die Frage aber auch schenken:
Die irische Aufenthaltskarte ist als Einreisedokument völlig ausreichend.
Nach der Einreise geht Ihr zur ABH umd macht die erforderlichen Angaben, damit die Behörde von Amts wegen die deutsche Aufenthaltskarte ausstellen kann.
Engineer Master schrieb am 18.03.2016 um 15:35:04:
Würden wir dennoch einen eAT bekommen oder etwas anderes?

Eine Aufenthaltskarte!
Das das Ding genauso aussieht wie ein eAT, macht es nicht zu einem eAT und führt bei Verwendung dieses Begriffes oder dieser Abkürzung nur zu Mißverständnissen!
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Engineer Master
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Made in Germany


Beiträge: 15

Munster, Ireland
Munster
Ireland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #7 - 18.03.2016 um 17:39:29
 
Danke nochmals. Das war wohl mein Fehler.
Den Unterschied werde ich mir aufjeden Fall merken.

Die nette Dame vom ABH meinte, dass mein Fall etwas komplex ist,
da meine Frau kein EU-Bürger ist und seit dem Jahre 2013 die Karte besitzt muss ich das Visum beantragen.
Anbei Ihre Email:


Sehr geehrter Herr XXX,

Besuchsaufenthalte sind mit der aufgeführten Aufenthaltskarte möglich, für einen längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet benötigt Ihre Frau jedoch zuvor ein entsprechendes Visum.  Das Visum muss bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.

Nach der Einreise mit einem Visum zum Familiennachzug kann bei der Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Mit freundlichen Grüßen


Der Link dazu noch;

https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/717756420460

Freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die nicht EU-Bürger sind (sog. Drittstaatsangehörige), benötigen jedoch grundsätzlich ein Einreisevisum (vgl. hierzu "Verwandte Themen" - "Nationales Visum"). Ihnen stellt die Ausländerbehörde nach der Einreise von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie die erforderlichen Angaben gemacht haben, eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern aus, die fünf Jahre gültig sein soll.


Bin ich jetzt auf dem komplett falschen Weg?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #8 - 18.03.2016 um 17:46:00
 
Dass sie grundsätzlich ein Einreisevisum brauchen ist richtig, es gibt aber eine eindeutige Ausnahme in § 2 Abs. 4 FreizügG:

Unionsbürger bedürfen für die Einreise keines Visums und für den Aufenthalt keines Aufenthaltstitels. Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, bedürfen für die Einreise eines Visums nach den Bestimmungen für Ausländer, für die das Aufenthaltsgesetz gilt. Der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte, auch der eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, entbindet nach Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG [....] von der Visumpflicht.

Auch ist die Aussage der ABH hier falsch, Einreise zum Daueraufenthalt bedarfs keinesfalls eines Visums. Ihr bzw. Du musst konkret werden und euch auf das Freizügigkeitsrecht berufen. Wenn die ABH eine deutsche Vorschrift haben möchte, kann sie gerne Ziffer 1.3 der AvWV-FreizügG lesen (-> http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_freizuegg.pdf).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
chr76
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 192

Zürich, Zürich, Switzerland
Zürich
Zürich
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch und belgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #9 - 20.03.2016 um 10:47:10
 
Ich bin mit meiner libanesischen Frau im Auto mit der 4EUFam aus Irland mit der Fähre nach Cherbourg(Frankreich) gefahren, von dort weiter zu meinen Eltern nach Belgien.

In Belgien haben wir uns dann angemeldet und eine belgische Aufenthaltskarte nach EU-Recht erhalten, obwohl ich (auch) belgischer Staatsbürger bin. Die haben gar nicht versucht uns auf den "nationalen" Weg zu drängen. Ging völlig problemlos.

Hoffe es klappt bei Dir auch so einfach.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Engineer Master
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Made in Germany


Beiträge: 15

Munster, Ireland
Munster
Ireland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #10 - 23.03.2016 um 12:18:53
 
Hallo,
Ich hab nochmals der ABH geschrieben. Hoffen wir mal, dass das endlich abgeschlossen werden kann.

chr76: Ich will auch nach DE fahren. Gab es irgendwelche Probleme beim Grenzübertritt?

regards
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Engineer Master
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Made in Germany


Beiträge: 15

Munster, Ireland
Munster
Ireland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #11 - 24.03.2016 um 17:43:52
 
UPDATE:

Ich hab erneut eine Email erhalten.


Sehr geehrter Herr XXX,

meine Kollegin Frau XXX hat mir Ihren Fall übergeben, da Ihre Frau vom Buchstaben des Nachnamens in meinen Aufgabenkreis fällt.

Da Ihre Frau in Irland eine Aufenthaltskarte aufgrund der Familienzugehörigkeit zu einem Deutschen erhalten hat, kann Sie sich auf das Freizügigkeitsrecht ausnahmsweise berufen.

Eine visafreie Einreise nach Deutschland ist daher für Sie möglich.

Nach der Einreise ist allerdings unverzüglich ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.  Die Regelungen hierzu richten sich dann nach dem Aufenthaltsgesetz und nicht nach dem Freizügigkeitsgesetz.

Am Telefon erzählten Sie meiner Kollegin, dass Ihre Tochter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Wir würden hierzu noch eine Kopie des deutschen Reisepasses benötigen.

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz aufgrund des Sorgerechts für ein deutsches Kind, bietet mehr Vorteile für Ihre Frau als die Erteilung einer Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz. Mit der Aufenthaltserlaubnis kann bereits nach 3 Jahren die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (bei Vorliegen des Entsprechenden Sprachnachweises und Orientierungskurses) beantragt werden. Ein Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetzt hingegen wird erst nach 5 Jahren erworben.

Ich bitte Sie daher mir die Kopie des deutschen Reisepasses Ihrer Tochter noch zuzusenden und nach der erfolgten Einreise nach Deutschland in der Ausländerbehörde vorzusprechen. Gerne vereinbaren wir für Sie hierzu einen Termin.




Das hört sich sehr positiv an. Ich freue mich schon auf Deutschland. Ich kann es kaum erwarten!
Allerdings habe ich keine Info erhalten was für Dokumente benötigt werden.

Weiss jemand welche Dokumente für diesen Fall benötigt werden?

Ich möchte keine Zeit verschwenden.

Ich habe folgende Dokumente:


  • Mein Arbeitsvertrag aus Irland
    Gültiger Pass
    Biometrisches Foto
    Heiratsurkunde
    Meine Meldebestätigung
    Meine Internationale Krankenversicherung aus Irland
    Lohnabrechnung der letzten 12 Monate
    Aktien Statement (Ich besitze Aktien als Saving)


Danke euch nochmals Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #12 - 24.03.2016 um 18:02:03
 
Engineer Master schrieb am 24.03.2016 um 17:43:52:
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz aufgrund des Sorgerechts für ein deutsches Kind, bietet mehr Vorteile für Ihre Frau als die Erteilung einer Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz. Mit der Aufenthaltserlaubnis kann bereits nach 3 Jahren die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (bei Vorliegen des Entsprechenden Sprachnachweises und Orientierungskurses) beantragt werden. Ein Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetzt hingegen wird erst nach 5 Jahren erworben. 

Die vermeintlichen Vorteile der AE wegen des deutschen Kindes gegenüber der Aufenthaltskarte wegen Freizügigkeit sehe so nicht.
Die Aufenthaltskarte kostet 28,80 Euro, die AE 110 Euro und die NE im Anschluss 135 Euro. Ausserdem muss deine Frau die Sprachkenntnisse nachweisen und den Orientierungskurs nachweisen, was auch wieder Geld und Zeit kostet.
Ob deine Frau nun nach drei oder fünf Jahren ein Daueraufenthaltsrecht hat, dürfte in meinen Augen keine große Rolle spielen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #13 - 24.03.2016 um 18:22:03
 
Engineer Master schrieb am 24.03.2016 um 17:43:52:
Nach der Einreise ist allerdings unverzüglich ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Die Regelungen hierzu richten sich dann nach dem Aufenthaltsgesetz und nicht nach dem Freizügigkeitsgesetz.

Das ist eine falsche Aussage. Schlicht und einfach falsch.

Wenn die Freizügigkeit heute vorliegt, dann bleibt sie auch erhalten und kann weiter genutzt werden.

Die "ist zu beantragen"- Aussage dagegen drängt den falschen Schluß auf, daß der genannte Antrag unumgänglich sei. Das ist aber nicht richtig.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Engineer Master
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Made in Germany


Beiträge: 15

Munster, Ireland
Munster
Ireland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Antwort #14 - 24.03.2016 um 19:42:43
 
Na super...
Wurde ich doch falsch informiert.  unentschlossen

Ich weiss jetzt auch nicht mehr was ich schreiben bzw antworten soll. Wieso ist das so kompliziert einfach wieder zurück nach Deutschland zu ziehen?

Sollte ich mich wiederholen und mitteilen, dass ich eine Aufenthaltskarte benötige?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema