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4EUFAM Umzug nach Deutschland (Gelesen: 12.646 mal)
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Antwort #30 - 28.09.2016 um 11:43:14
 
Nach offizieller Beschwerde:
Wir haben einen Bestätigung erhalten und haben einen Termin nächste Woche für den 'Aufenthaltstitel'.
Meine Frau muss Fingerabdrücke hinterlassen und eine Sicherheitsbefragung ausfüllen. ( ? hä? )

Es kann uns auch Info gegeben werden, wie es mit der Aufenthaltskarte für die Frau aussieht.

Teil der Email:
Zitat:
Für die weitere Bearbeitung ist noch die Abnahme der Fingerabdrücke und das Ausfüllen der Sicherheitsbefragung Ihrer Frau notwendig.

Hierzu kann ich Ihnen für nächste Woche gerne einen Termin anbieten.

Ich kann Ihnen zu diesem Termin auch bereits sagen wie es mit der Aufenthaltskarte für Ihre Frau aussieht
.


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Aras
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Antwort #31 - 28.09.2016 um 12:05:53
 
Fingerabdrücke gehen in Ordnung.

Die Sicherheitsbefragung könnte möglicherweise im Einklang mit der Richtlinie, da nur bei erheblicher Gefahr der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit der Aufenthalt verweigert werden kann. Andererseits darf es ggf. garnicht erst regelmäßig erfragt werden.
Sicherheitsbefragung sieht dann wahrscheinlich aus wie ein mehrseitiges Formular mit den Fragen: "Sind oder waren Sie Angehöriger der Organisation X? Haben Sie diese Organisation jemals unterstützt?"

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #32 - 28.09.2016 um 12:12:23
 
Ok. So ein Mist, als ob jemand gefährliches die ehrlich beantwortet.  Laut lachend

Wenn das rechtens ist, gehe ich zum Termin.
Mal schauen was dann kommt.

Neue Überraschung eventuell. Zwinkernd

Update folgt....

Aras schrieb am 28.09.2016 um 12:05:53:
Fingerabdrücke gehen in Ordnung.

Die Sicherheitsbefragung könnte möglicherweise im Einklang mit der Richtlinie, da nur bei erheblicher Gefahr der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit der Aufenthalt verweigert werden kann. Andererseits darf es ggf. garnicht erst regelmäßig erfragt werden.
Sicherheitsbefragung sieht dann wahrscheinlich aus wie ein mehrseitiges Formular mit den Fragen: "Sind oder waren Sie Angehöriger der Organisation X? Haben Sie diese Organisation jemals unterstützt?"


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Antwort #33 - 06.10.2016 um 12:24:38
 
Eine Frage:

Wenn meine Frau jetzt Ihre Aufenthaltskarte bekommt, können wir ja nach 3 Jahren Aufenthalt in DE die Staatsbürgerschaft beantragen, da wir schon seit 4 jahren verheiratet sind.

Verstehe ich das richtig?

Danke euch

Zitat:
Voraussetzungen zur Einbürgerung nach § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz:

Die Einbürgerung von Ehegattinnen, Ehegatten oder Lebenspartnerinnen, Lebenspartnern deutscher Staatsangehöriger hat zum Ziel, dass Sie sich durch Ihre Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft schnell und leicht in Deutschland integrieren. Daher verkürzt sich der notwendige rechtmäßige Inlandsaufenthalt auf drei Jahre, wobei Ihre Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft schon seit zwei Jahren bestehen muss.


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Antwort #34 - 06.10.2016 um 17:01:01
 
Engineer Master schrieb am 06.10.2016 um 12:24:38:
Verstehe ich das richtig?


Hallo,

ja.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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