Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
AT nach Hochzeit wie am Besten ? (Gelesen: 7.283 mal)
Globetrotter2015
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 51
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag AT nach Hochzeit wie am Besten ?
05.03.2016 um 10:45:54
 
Hat jemand Tips zum Aufenthaltstitel nach der Hochzeit ?

Wie ich gelesen habe gibt es eine Scheckkarte (die dauert bestimmt 4-6 Wochen) nur in Sonderfällen gibt es einen Aufkleber in den Pass.

Hierzu habe ich ein paar Fragen, vielleicht hat jemand Tips.

1. Nach der Hochzeit gehts zur Ausländerbehörde AT wird beantragt.

2. Mit dem Titel müssen wir zur Usbekischen Botschaft und die "Austragung" in Usbekistan beantragen.

3. Wenn die Austragung durch ist, können wir einen neuen Pass mit neuem Namen in der Usbekischen Botschaft bestellen.

4. Mit dem neuen Pass geht es zur Ausländerbehörde um den Namen im AT ändern zu lassen.

Hier meine Fragen:
a) lässt sich das irgendwo abkürzen
b) kann ich den Sticker statt Karte in Punkt 1 beantragen (ich will Wartezeit Sparen und die Karte wäre eh falsche da der Name geändert wird)
c) müssen wir die volle 110 € zahlen oder wird meine Frau von der Gebühr befreit da sie allein ja nicht für Ihren Lebensunterhalt aufkommen kann.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT nach Hochzeit wie am Besten ?
Antwort #1 - 05.03.2016 um 11:53:37
 
Globetrotter2015 schrieb am 05.03.2016 um 10:45:54:
Hier meine Fragen:


Hast du dich mit den Fragen schon mal vertrauensvoll an den zuständigen Sachbearbeiter der ABH gewendet. Denn er wird entscheiden wie man das machen kann. Irgendwelchte Tips werden da nicht viel helfen wenn der Sachbearbeiter es anders will.

zu2) Wird dazu ein deutscher AT benötigt oder reicht das nationale Visum?

Bei eins würde ich abklären
-Ob erstmal ein Papiertitel erteilt wirde oder
-Eine Fiktionsbescheinigung und der Antrag auf AT nach dem Passwechsel.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
.
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.277

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT nach Hochzeit wie am Besten ?
Antwort #2 - 05.03.2016 um 14:46:27
 
Globetrotter2015 schrieb am 05.03.2016 um 10:45:54:
Mit dem neuen Pass geht es zur Ausländerbehörde um den Namen im AT ändern zu lassen


Dann muss man i.d.R. eine neue AE beantragen, da ein Name nicht si einfach gewechselt werden kann. Also eine neue "Karte" Eat und neue Gebühren

Globetrotter2015 schrieb am 05.03.2016 um 10:45:54:
c) müssen wir die volle 110 € zahlen oder wird meine Frau von der Gebühr befreit da sie allein ja nicht für Ihren Lebensunterhalt aufkommen kann.


Dafür bist du ja da....In einer Ehe ist ein Partner für den anderen da und zahlt die Gebühren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT nach Hochzeit wie am Besten ?
Antwort #3 - 05.03.2016 um 14:59:57
 
Es erfolgt dann eine Umschreibung des eAT. Kostenpunkt 60 Euro.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Globetrotter2015
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 51
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT nach Hochzeit wie am Besten ?
Antwort #4 - 05.03.2016 um 19:14:12
 
Danke für die Hinweise, ich werde mir dann mal einen Sachbearbeiter zu dem Thema in der Ausländerbehörde suchen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
messlatte
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT nach Hochzeit wie am Besten ?
Antwort #5 - 06.03.2016 um 03:57:40
 
Globetrotter, ihr heiratet in DE mit Besuchsvisum? Ich stelle diese Frage, weil du in einem anderen Post von Visum zur Familienzusammenführung schriebst.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.754

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT nach Hochzeit wie am Besten ?
Antwort #6 - 06.03.2016 um 10:12:04
 
deerhunter schrieb am 05.03.2016 um 14:46:27:
Dann muss man i.d.R. eine neue AE beantragen, da ein Name nicht si einfach gewechselt werden kann.

Das sehe ich anders.

Nach der Namensänderung durch Ehenamenserklärung bei der Eheschließung in Deutschland wird bereits - wie sonst - bei der ABH ein AT auf den Ehenamen beantragt. Auf den Ehenamen, weil dieser im deutschen Rechtsbereich gilt.

Ausgestellt wird er jedoch aufgrund der hinkenden Namensführung auf den "Herkunftsnamen" samt Vermerk, daß der Inhaber in Deutschland den Ehenamen XY führt.

Die Beseitigung einer hinkenden Namensführung ist im öffentlichen Interesse. Nachdem nun die hinkende Namensführung durch Heimatstaats-Namenserklärung beseitigt ist, wird nicht etwa ein neuer AT beantragt - es liegt ja ein gültiger AT auf den Ehenamen vor - sondern eine Anpassung auf die neue, im öffentlichen Interesse liegende "einheitliche" Namensführung.

Ich würde daher den SB der ABH um eine AE als Klebeetikett bitten und diese Bitte genau so begründen wie eben geschrieben.
Eine FB reicht grundsätzlich auch aus deutscher Sicht - ob sie aber den Usbeken reicht? In ihr ist schließlich nicht ersichtlich, daß ein AT erteilt werden soll und auf welcher Grundlage für welchen Gültigkeitszeitraum.

Ein Ausnahmefall nach § 78a AufenthG liegt meiner Ansicht nach eindeutig vor. Es ist kein Regelfall, daß ein AT erteilt werden soll, der demnächst umgeschrieben werden muß.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
.
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.277

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT nach Hochzeit wie am Besten ?
Antwort #7 - 06.03.2016 um 11:17:05
 
Petersburger schrieb am 06.03.2016 um 10:12:04:
Das sehe ich anders.

Nach der Namensänderung durch Ehenamenserklärung bei der Eheschließung in Deutschland wird bereits - wie sonst - bei der ABH ein AT auf den Ehenamen beantragt. Auf den Ehenamen, weil dieser im deutschen Rechtsbereich gilt.

Ausgestellt wird er jedoch aufgrund der hinkenden Namensführung auf den "Herkunftsnamen" samt Vermerk, daß der Inhaber in Deutschland den Ehenamen XY führt.

Die Beseitigung einer hinkenden Namensführung ist im öffentlichen Interesse. Nachdem nun die hinkende Namensführung durch Heimatstaats-Namenserklärung beseitigt ist, wird nicht etwa ein neuer AT beantragt - es liegt ja ein gültiger AT auf den Ehenamen vor - sondern eine Anpassung auf die neue, im öffentlichen Interesse liegende "einheitliche" Namensführung.


Wenn es funktioniert gut...hat der SB bei meiner Frau abgelehnt! Da wurde ein eAT auf den "alten" Namen mit dem kleinen Nachtrag "führt den Namen - neuer Name" ausgestellt. Damit konnte man nicht mal ein Konto eröffnen und es gab etliche Probleme im Leben. Also neuer Pass und für 60 € eine neue eAt Karte!

Sollte dein Weg funktionieren, gut und viel besser
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.754

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT nach Hochzeit wie am Besten ?
Antwort #8 - 06.03.2016 um 14:38:27
 
Es kommt da sicher, wie so oft im Leben, nicht nur auf die richtigen Argumente an, sondern auch wie sie vorgetragen und wie sie begründet werden.

Eine Änderung eines nach deutschem Recht geführten Namens ist an ziemlich restriktive Voraussetzungen gebunden.
Nr. 49 NamÄndVwV zeigt, daß die Beseitigung hinkender Namensführung im öffentlichen Interesse ist - warum sonst würde man das als hinreichenden Grund für eine Namensänderung zulassen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Jojo2015I
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 289

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: 🇩🇪
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT nach Hochzeit wie am Besten ?
Antwort #9 - 06.03.2016 um 19:43:11
 
Mich würde schon auch die Beantwortung der Frage von messlatte interessieren: Ihr heiratet mit Besuchsvisum?

Welchen Aufenthaltsstatus hat deine Zukünftige aktuell genau?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Globetrotter2015
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 51
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT nach Hochzeit wie am Besten ?
Antwort #10 - 14.03.2016 um 16:34:11
 
Jojo2015I schrieb am 06.03.2016 um 19:43:11:
Welchen Aufenthaltsstatus hat deine Zukünftige aktuell genau?



Aktuell ist Sie Touristin hier ...Sie reist auch wieder zurück nach Usbekistan um dann hoffentlich sofort Ihr Visa zur Eheschließung abholen zu dürfen.

Da ich mich mit dem Begriff "Status" nicht so genau auskenne weiß ich nicht wie dieser heißt auf jedenfall dann Ehefrau Smiley

Problematisch mit wird wohl derzeit eher der Fall, dass Sie für die usbekische Botschaft eine "Abmeldung" in Usbekistan benötigt die wird aber nur estellt wenn die Elter zustimmen, jedoch meldet sich Ihr Vater nicht mehr (seit Jahren kein Kontakt) Es wundert mich, dass man mit 28 noch die Genehmigung der Elter braucht.

Daher können wir hier gar keinen neuen Pass für Sie beantragen, da die Botschaft alles verweigert wenn Sie nicht abgemeldet ist. Hat da jemand einen Tip wie das im "Ostblock" umgangen werden kann ?!

Selbst wenn Sie einen neuen Pass bekommt (mit meinem Namen) und dafür extra nach Usbekistan reisen muss wird es wieder an der scheitern (angeblich bis sie 35 ist).

Hat jemand schonmal soetwas gehört ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
messlatte
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT nach Hochzeit wie am Besten ?
Antwort #11 - 14.03.2016 um 19:39:35
 
Hallo

Sofort zurück, um gleich das FZF Visum abholen zu "dürfen". Rechne mal 8 - 10 Wochen.

Variante a.) Sie beantragt das FZF Visum mit ihrem Namen vor der Eheschließung mit dir, oder b.) mit neuen Pässen mit deinen Namen. Neuer Inlandspass = 3 Wochen, dann neuer Reisepass = 10 Tage. Erst dann kann das FZF Visum beantragt werden.

Variante b,) heißt, ihr seid gut 3 Monate nicht zusammen.
Ein neuer Pass ( nicht auf deinen Namen ), ob das noch geht, weiß ich nicht. Siehe oben, Variante a)

Abmeldung in Usbekistan ist von Vorteil, wenn es später um die Entlassung der Usbekischen Staatsbürgerschaft geht.  Zur Not geht es auch später hier. Meine ehemalige Frau durfte dafür 500 Mark in bar hinlegen. Mag sein, das war ein Einzelfall, mag sein, die Mentalität der Usbeken hat sich nicht geändert. (Abkassieren wo es nur geht)

Neuer Pass für sie - weshalb? Läuft der alte bald ab?

Wir hatten es damals so gemacht: Sie behielt ihren Pass (musste immer deutsche Eheurkunde mitführen, um sich als meine Frau auszuweisen). Heute reicht dafür ja der eAT.  Nach paar Jahren legte meine Ex die usbekische Staatsbürgerschaft ab und bekam den deutschen Pass.



Wie gesagt, das alles ist lange her und die Gesetze können sich deutlich geändert haben.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Jojo2015I
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 289

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: 🇩🇪
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT nach Hochzeit wie am Besten ?
Antwort #12 - 14.03.2016 um 19:42:23
 
Ok, in deinem ersten Beitrag hörte sich das nicht so an, als wolle sie wieder ausreisen.

Und zu deiner frage bzgl der Genehmigung der Eltern kann ich nichts beisteuern. ABER sie reist nicht nur für ihren Pass nach Usbekistan, sie benötigt ein Visum, wenn sie dauerhaft hier leben möchte. Ich verstehe daher nicht, was ihr nach der Eheschließung bei der ABH möchtet. Für das Visum ist die deutsche Botschaft in Usbekistan zuständig!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Globetrotter2015
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 51
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT nach Hochzeit wie am Besten ?
Antwort #13 - 14.03.2016 um 21:32:17
 
Sie ist ja zwischendurch immerwieder in Usbekistan ...

- Sie reist nach Ihrem aktuellen Touribesuch zurück nach Usbekistan
- Holt Anfang April Ihr Eheschließungsvisum ab (so Gott will)
- Ende April ist die Hochzeit

Dann brauch Sie einen neuen Pass (Namensänderung), wofür sich die usbekische Botschaft nicht zuständig fühlt, da Sie eine "Abmeldung"für einen dauerhaften Aufenthalt außerhalb Usbekistans benötigt, den bekommt Sie aber nicht ohne den Vater, der sich nicht meldet.

Also müsste Sie wieder zurück nach Usbekistan um den Pass zu beantragen, (1 Monat) Wenn der Pass da ist braucht Sie ein neues Exit Visa (1 Monat) und die 2 Monate "sinnlos" in Usbekistan versuche ich zu vermeiden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT nach Hochzeit wie am Besten ?
Antwort #14 - 14.03.2016 um 21:55:01
 
Globetrotter2015 schrieb am 14.03.2016 um 16:34:11:
Es wundert mich, dass man mit 28 noch die Genehmigung der Elter braucht.
Hat jemand schonmal soetwas gehört ? 

Du solltest nicht vergessen, dass es sich um ein islamisches Land handelt und deshalb gehen dort die Uhren wohl etwas anders.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema