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Einbürgerung ohne gültigen Ausweiss (EU Bürger) (Gelesen: 8.845 mal)
ioannis
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i4a rocks! HELL YEAH


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Griechisch
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02.03.2016 um 11:31:49
 
Moin,

ich bin griechischer Staatsbürger, in Deutschland geboren und lebe seit dem hier. Mit Schulabschluss. Sehe mich mehr deutsch als grieche. Mein Reisepass ist abgelaufen seit 2012. Leider kann ich ihn auch nicht so einfach neu beantragen, wegen griechischer Wehrpflicht. Was für mich keine Option ist. Gibt es eine möglichkeit sich einbürgern zulassen ohne gültigen Ausweis.

Mit freundlichen Grüßen
Janni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.03.2016 um 11:34:47
 
Sofern deine Identität zweifellos geklärt ist, wird es nicht daran scheitern. Du handelst zwar so ordunungswidrig, weil EU-Bürger zumindest einen gültigen Personalausweis besitzen müssen (§§ 8 Abs. 1 Nr. 2, 10 Abs. 2 FreizügG), dies ist aber kein Hindernis bei der Einbürgerung.
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ioannis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Griechisch
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Antwort #2 - 02.03.2016 um 12:46:49
 
Danke für die schnelle Antwort.
Wie kann ich den meine Identität klären. Hab Führerschein, Klassenfotos ...
Hab heute mit der Ausländerbehörde in Eutin Telefoniert und der Herr meinte, ohne Gültigen Ausweis kann man NICHTS machen.

Mit freundlichen Grüßen
Janni
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #3 - 02.03.2016 um 13:27:53
 
Im Zweifel dürften Geburtsurkunde und alter Pass ausreichend sein.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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ioannis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.03.2016 um 13:34:28
 
Ok, das hab ich zum Glück Laut lachend
Sollte ich jetzt einfach nochmal mit der Ausländerbehörde in Kontakt treten?  Wie schon gesagt, die Ausländerbehörde Eutin hat mich mit "ist nichts zumachen" einfach abgewimmelt.

Mit freundlichen Grüßen
Janni

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Newman
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #5 - 02.03.2016 um 13:59:06
 
Also bei mir würde das nicht so einfach durchgehen. Du könntest ja einen Pass haben, willst aber nicht. Wo liegt denn da das Problem mit der Wehrpflicht?
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ioannis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 02.03.2016 um 14:11:52
 
Die wollen mein Pass nicht verlängern, bevor ich nicht mein Wehrdienst abgeschlossen habe. Ich kann aber nicht mein Wehrdienst antreten, da es zuhohe kosten für mich sind. Ich würde meine Arbeit verlieren. Umziehen müsste ich auch noch, da die Wohnung von meiner Arbeit gestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Janni
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Antwort #7 - 02.03.2016 um 14:57:21
 
Newman schrieb am 02.03.2016 um 13:59:06:
Also bei mir würde das nicht so einfach durchgehen.

Mit welcher Begründung? Die EBH braucht sicherlich die Identität damit sie zweifellos feststellen kann, ob wichtige Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen. Soweit alles klar. Allerdings ist der Besitz eines gültigen Ausweises weder Einbürgerungsvoraussetzung, noch ist die Durchsetzung der Ausweispflicht Aufgabe der EBH. Insofern sehe ich das Problem nicht.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 02.03.2016 um 15:24:51
 
Vielleicht Trick 17b:
Vom griechischen Konsulat ein Identifikationsdokument beantragen, damit du deine Wehrpflicht antreten kannst indem du mit dem Flugzeug nach Griechenland fliegst. Am Besten noch ne günstige Flugreservierung vorzeigen. Kann sein, dass die nen Notreisepass für paar Wochen/Monate erteilen. Den Pass dann der EBH geben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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ioannis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 02.03.2016 um 15:42:45
 
Das ist eine interessante Idee. Wenn es nicht anders geht werde ich das probieren. Vielen Dank
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ilurme
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Antwort #10 - 19.03.2016 um 21:08:00
 
Nur sicherheitshalber:

Eine Einbürgerung in DE ist nicht gleichbedeutend mit dem Verlust der griechischen StaB.

Heißt:
Solltest Du irgendwann mal in Griechenland irgendwas benötigen (Erben?) gibt es nichts.

Vom griechischen Staat wirst Du natürlich als Bürger Griechenlands angesehen, da bringt Dir Dein dt. Pass im Zweifel herzlich wenig.

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ioannis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 05.03.2020 um 16:28:23
 
Moin,

der thread ich schon paar Jahre alt aber wollte jetzt kein neuen machen.

Ich hab mein Antrag auf Einbürgerung abgeben (mit meinen abgelaufen Reisepass) der ist auch Positiv ausgefallen, nur hab ich jetzt ein Brief bekommen das den aufgefallen ist das mein Reisepass abgelaufen ist und ich ein gültiges Ausweisdokument einreichen soll. Obwohl ich meine Situation mein Sachbearbeiter geschildert habe, der auch wusste das mein Ausweiss abgelaufen ist. Mein alter Sachbearbeiter ist nicht mehr da, und der neue meinte ohne ein gültiges Ausweisdokument keine Einbürgerung.

Brauch man jetzt für die Einbürgerung unbedingt ein gültiges Ausweisdokument ?

Mit freundlichen Grüßen
Janni
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deerhunter
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Antwort #12 - 05.03.2020 um 20:06:53
 
ioannis schrieb am 05.03.2020 um 16:28:23:
Brauch man jetzt für die Einbürgerung unbedingt ein gültiges Ausweisdokument ?


Wie will man sonst seine Identität beweisen? Ich würde sagen ja
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Antwort #13 - 05.03.2020 um 22:15:58
 
deerhunter schrieb am 05.03.2020 um 20:06:53:
Wie will man sonst seine Identität beweisen? Ich würde sagen ja

Wenn es einzig und allein darum geht, die Person vor mir zu erkennen, erschließt sich mir nicht, warum das Dokument, das während seiner Gültigkeit Beweis der Identität war, nun auf einmal völlig (!) ungeeignet sein soll als Identitätsbeweis.
Die Fingerabdrücke, die vielleicht sogar im Dokument gespeichert sind, sind ja auch unverändert.

Völlig ist jedoch das Schlüsselwort:
Ändert jemand z.B. durch Heirat seinen Namen, dann wird ein bereits abgelaufenes Dokument nicht mehr ungültig gemacht - es ist ja bereits ungültig. Das aktuell gültige dagegen wird geändert oder durch ein neues ersetzt.
Am alten, abgelaufenen kann man so etwas nicht erkennen.

Gleiches kann durchaus auch für die Staatsangehörigkeit gelten, die man auch ändern kann.

Daher ist ein gültiges Dokument Voraussetzung, um auch veränderbare Bestandteile der Identität (Namen, StAng ...) einer konkreten Person aktuell zu belegen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 06.03.2020 um 13:13:17
 
Kannst du dich nicht dauerhaft vom griechischen Wehrdienst befreien lassen? Nach https://www.mfa.gr/germany/de/services/wehrpflicht/erteilung-einer-bescheinigung... scheint das doch möglich zu sein.

Wäre damit dann nicht das Problem der Ausweispflicht vom Tisch?
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ioannis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 06.03.2020 um 15:03:50
 
Zitat:
Kannst du dich nicht dauerhaft vom griechischen Wehrdienst befreien lassen? Nach https://www.mfa.gr/germany/de/services/wehrpflicht/erteilung-einer-bescheinigung... scheint das doch möglich zu sein.

Wäre damit dann nicht das Problem der Ausweispflicht vom Tisch?


Danke für die Antworten.

Die Befreiung ist in Arbeit, nur dauert das lange.

Wollte endlich meine Deutsche Staatsbürgerschaft. Aber wenn es nicht anders geht muss ich warten und hoffen. Dachte an dein Post von 4 Jahren wo du meintest es würde auch ohne gültigen Ausweis  gehen.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 06.03.2020 um 15:08:35
 
ioannis schrieb am 06.03.2020 um 15:03:50:
Dachte an dein Post von 4 Jahren wo du meintest es würde auch ohne gültigen Ausweis  gehen.
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Diese Auffassung vertrete ich immer noch. Solange ein neuer Ausweis genau die selben Informationen wie der abgelaufene enthalten würde, gäbe es keinen Grund für eine Ablehnung. Entscheidend ist, dass Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind. Änderungen wie z.B. die des Nachnamen wären auch anders belegbar.

Man muss aber manchmal pragmatisch sein. Wenn die EBH ablehnt wäre ein Folgeprozess auch nicht gerade kurz.
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ioannis
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Antwort #17 - 06.03.2020 um 15:17:30
 
Zitat:
Wenn die EBH ablehnt wäre ein Folgeprozess auch nicht gerade kurz


Mein alter Sachbearbeiter hat mein Einbürgerung auch ohne gülten Ausweis eingereicht und würde auch postiv entschieden nur ist einem anderen Sachbearbeiter aufgefallen das mein Ausweis abgelaufen ist. Da mein Alter Sachbearbeiter nicht mehr da ist und der neue meint es geht nicht ohne gültigen Ausweis.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 06.03.2020 um 15:23:28
 
Die Einbürgerung ist erst mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam. Vorherige Entscheidungen haben keine weitere Bedeutung. Wenn der neue SB meint es gehe nur mit einem gültigen Ausweis dann besorgst entweder einen neuen Ausweis oder besteht auf eine Entscheidung die dann negativ ausfallen könnte und gegen die du Rechtsmittel einlegen kannst/musst.
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Antwort #19 - 06.03.2020 um 15:54:43
 
Für Eutin gilt auch:

Die alten Erlasse zur Indentitätssicherung vor der Einbürgerung von 2005 und 2011 sind vom Innenministerium aufgehoben worden. Es gilt nur noch der neue Erlass vom August 2019. Daran muss sich der neue und auch der alte Sachbearbeiter halten.

Erlass und Anlagen kann ich gerne per Mail zuschicken.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 06.03.2020 um 17:09:10
 
Ich zitiere mal aus der Anlage des Erlasses:

Legt der Einbürgerungsbewerber einen nationalen Pass oder ein anderes Identitätsdokument mit Lichtbild, insbesondere eine Identitätskarte, vor und bestehen keine Zweifel an der Identität, ist eine weitergehende Identitätsklärung nicht erforderlich.

Das ist auch der Punkt. Das vorgelegte Lichtbildokument muss nicht nicht gültig sein, das Wort "gültig" habe in dem Dokument nicht finden können. Man muss sich ja u.U. Fälle ansehen, wo eine Verlängerung dieses Dokument weder möglich noch zumutbar ist (z.B. GFK-Flüchtlinge). Wichtig ist, dass mit Vorlage des Dokuments keine weiteren Zweifel bestehen. Auch da hilft der Erlass, denn Zweifel bestehen z.B. bei wiederholter Vorlage ge- oder verfälschter Dokumente oder bei Aliasidentitäten. Hier müsste eine weitere Klärung erfolgen.

Der TS ist in Deutschland geboren und hat nach eigenem Bekunden ausschließlich hier gelebt. Es ist davon auszugehen, dass er auch stets mit den selben Personenangaben aufgetreten ist. Sollten sich Hinweise auf etwas anderes ergeben, müssten weitere Dokumente gefordert werden. Alleine aus dem Umstand, dass das Ausweisdokument nicht mehr gültig ist, kann nicht gefolgert werden, die Identität sei nicht geklärt.

Wie gesagt, es wäre einfacher sich ein neues Dokument zu besorgen, egal wie lange sich das bei den griechischen Behörden hinzieht. Ich sehe zumindest anhand der hier gemachten Angaben aber auch keinen Grund, die Einbürgerung auch ohne abzulehnen.
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ioannis
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Antwort #21 - 07.03.2020 um 17:45:19
 
Zitat:
Ich zitiere mal aus der Anlage des Erlasses:

Legt der Einbürgerungsbewerber einen nationalen Pass oder ein anderes Identitätsdokument mit Lichtbild, insbesondere eine Identitätskarte, vor und bestehen keine Zweifel an der Identität, ist eine weitergehende Identitätsklärung nicht erforderlich.


Hast du ein Link für mich vom Erlass. Danke für deine Hilfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 07.03.2020 um 18:32:44
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 14.04.2020 um 00:14:26
 
ioannis schrieb am 05.03.2020 um 16:28:23:
Moin,

der thread ich schon paar Jahre alt aber wollte jetzt kein neuen machen.

Ich hab mein Antrag auf Einbürgerung abgeben (mit meinen abgelaufen Reisepass) der ist auch Positiv ausgefallen, nur hab ich jetzt ein Brief bekommen das den aufgefallen ist das mein Reisepass abgelaufen ist und ich ein gültiges Ausweisdokument einreichen soll. Obwohl ich meine Situation mein Sachbearbeiter geschildert habe, der auch wusste das mein Ausweiss abgelaufen ist. Mein alter Sachbearbeiter ist nicht mehr da, und der neue meinte ohne ein gültiges Ausweisdokument keine Einbürgerung.

Brauch man jetzt für die Einbürgerung unbedingt ein gültiges Ausweisdokument ?

Mit freundlichen Grüßen
Janni



Wow die Behörde hat 4 jahre gebraucht, um deinen Antrag zu bearbeiten? Das ist ja wirklich sträflich! bei mir hat es 3 Monate (!!) gedauert, bis ich die Einbürgerungszusicherung erhalten habe. Liegt aber wahrscheinlich an meiner Sachbearbeiterin, die gewissenhaft und ordentlich ihre Arbeit macht.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #24 - 22.04.2020 um 18:06:40
 
Hallo Janni!
Mich interessiert wie die Sache denn ausgegangen ist - wenn überhaupt schon.
Es ist nämlich überhaupt nicht so dass das griechische Konsulat sich weigern darf einem griechischen Staatsbürger den Pass zu verlängern oder gar einen neuen auszustellen. Das wäre ja  behördliche Willkür und ist absolut inakzeptabel. Das wurde m.W. noch vor einigen Jahrzehnten zwar so praktiziert aber irgendwann hat man den griechischen Behörden -ich weiß nicht von wo aus (Auswärtiges Amt? EU?)  "Dampf gemacht"  und man hat diese Art von Schikane eingestellt. Es ist eine andere Sache ob jemand noch offene Rechnungen (z.B. im Sinne von säumiger Wehrpflicht) hat und etwas anderes diesen Staatsbürger plötzlich im Ausland ohne Dokumente da stehen zu lassen ohne aus der Staatsbürgerschaft entlassen zu sein.  Ärgerlich
Also, falls es etwas diesbezüglich zu berichten gibt, sei bitte mal so nett und sag Bescheid.

Καλή επιτυχία!  Zwinkernd
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