deerhunter schrieb am 05.03.2020 um 20:06:53:Wie will man sonst seine Identität beweisen? Ich würde sagen ja
Wenn es einzig und allein darum geht, die Person vor mir zu erkennen, erschließt sich mir nicht, warum das Dokument, das während seiner Gültigkeit Beweis der Identität war, nun auf einmal völlig (!) ungeeignet sein soll als Identitätsbeweis.
Die Fingerabdrücke, die vielleicht sogar im Dokument gespeichert sind, sind ja auch unverändert.
Völlig ist jedoch das Schlüsselwort:
Ändert jemand z.B. durch Heirat seinen Namen, dann wird ein bereits abgelaufenes Dokument nicht mehr ungültig gemacht - es ist ja bereits ungültig. Das aktuell gültige dagegen wird geändert oder durch ein neues ersetzt.
Am alten, abgelaufenen kann man so etwas nicht erkennen.
Gleiches kann durchaus auch für die Staatsangehörigkeit gelten, die man auch ändern kann.
Daher ist ein gültiges Dokument Voraussetzung, um auch veränderbare Bestandteile der Identität (Namen, StAng ...) einer konkreten Person aktuell zu belegen.