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Einbürgerung ohne gültigen Ausweiss (EU Bürger) (Gelesen: 8.783 mal)
ioannis
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Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Griechisch
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Antwort #15 - 06.03.2020 um 15:03:50
 
Zitat:
Kannst du dich nicht dauerhaft vom griechischen Wehrdienst befreien lassen? Nach https://www.mfa.gr/germany/de/services/wehrpflicht/erteilung-einer-bescheinigung... scheint das doch möglich zu sein.

Wäre damit dann nicht das Problem der Ausweispflicht vom Tisch?


Danke für die Antworten.

Die Befreiung ist in Arbeit, nur dauert das lange.

Wollte endlich meine Deutsche Staatsbürgerschaft. Aber wenn es nicht anders geht muss ich warten und hoffen. Dachte an dein Post von 4 Jahren wo du meintest es würde auch ohne gültigen Ausweis  gehen.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 06.03.2020 um 15:08:35
 
ioannis schrieb am 06.03.2020 um 15:03:50:
Dachte an dein Post von 4 Jahren wo du meintest es würde auch ohne gültigen Ausweis  gehen.
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Diese Auffassung vertrete ich immer noch. Solange ein neuer Ausweis genau die selben Informationen wie der abgelaufene enthalten würde, gäbe es keinen Grund für eine Ablehnung. Entscheidend ist, dass Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind. Änderungen wie z.B. die des Nachnamen wären auch anders belegbar.

Man muss aber manchmal pragmatisch sein. Wenn die EBH ablehnt wäre ein Folgeprozess auch nicht gerade kurz.
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ioannis
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Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Griechisch
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Antwort #17 - 06.03.2020 um 15:17:30
 
Zitat:
Wenn die EBH ablehnt wäre ein Folgeprozess auch nicht gerade kurz


Mein alter Sachbearbeiter hat mein Einbürgerung auch ohne gülten Ausweis eingereicht und würde auch postiv entschieden nur ist einem anderen Sachbearbeiter aufgefallen das mein Ausweis abgelaufen ist. Da mein Alter Sachbearbeiter nicht mehr da ist und der neue meint es geht nicht ohne gültigen Ausweis.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 06.03.2020 um 15:23:28
 
Die Einbürgerung ist erst mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam. Vorherige Entscheidungen haben keine weitere Bedeutung. Wenn der neue SB meint es gehe nur mit einem gültigen Ausweis dann besorgst entweder einen neuen Ausweis oder besteht auf eine Entscheidung die dann negativ ausfallen könnte und gegen die du Rechtsmittel einlegen kannst/musst.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #19 - 06.03.2020 um 15:54:43
 
Für Eutin gilt auch:

Die alten Erlasse zur Indentitätssicherung vor der Einbürgerung von 2005 und 2011 sind vom Innenministerium aufgehoben worden. Es gilt nur noch der neue Erlass vom August 2019. Daran muss sich der neue und auch der alte Sachbearbeiter halten.

Erlass und Anlagen kann ich gerne per Mail zuschicken.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 06.03.2020 um 17:09:10
 
Ich zitiere mal aus der Anlage des Erlasses:

Legt der Einbürgerungsbewerber einen nationalen Pass oder ein anderes Identitätsdokument mit Lichtbild, insbesondere eine Identitätskarte, vor und bestehen keine Zweifel an der Identität, ist eine weitergehende Identitätsklärung nicht erforderlich.

Das ist auch der Punkt. Das vorgelegte Lichtbildokument muss nicht nicht gültig sein, das Wort "gültig" habe in dem Dokument nicht finden können. Man muss sich ja u.U. Fälle ansehen, wo eine Verlängerung dieses Dokument weder möglich noch zumutbar ist (z.B. GFK-Flüchtlinge). Wichtig ist, dass mit Vorlage des Dokuments keine weiteren Zweifel bestehen. Auch da hilft der Erlass, denn Zweifel bestehen z.B. bei wiederholter Vorlage ge- oder verfälschter Dokumente oder bei Aliasidentitäten. Hier müsste eine weitere Klärung erfolgen.

Der TS ist in Deutschland geboren und hat nach eigenem Bekunden ausschließlich hier gelebt. Es ist davon auszugehen, dass er auch stets mit den selben Personenangaben aufgetreten ist. Sollten sich Hinweise auf etwas anderes ergeben, müssten weitere Dokumente gefordert werden. Alleine aus dem Umstand, dass das Ausweisdokument nicht mehr gültig ist, kann nicht gefolgert werden, die Identität sei nicht geklärt.

Wie gesagt, es wäre einfacher sich ein neues Dokument zu besorgen, egal wie lange sich das bei den griechischen Behörden hinzieht. Ich sehe zumindest anhand der hier gemachten Angaben aber auch keinen Grund, die Einbürgerung auch ohne abzulehnen.
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ioannis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Griechisch
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Antwort #21 - 07.03.2020 um 17:45:19
 
Zitat:
Ich zitiere mal aus der Anlage des Erlasses:

Legt der Einbürgerungsbewerber einen nationalen Pass oder ein anderes Identitätsdokument mit Lichtbild, insbesondere eine Identitätskarte, vor und bestehen keine Zweifel an der Identität, ist eine weitergehende Identitätsklärung nicht erforderlich.


Hast du ein Link für mich vom Erlass. Danke für deine Hilfe
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 07.03.2020 um 18:32:44
 
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Lidija
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 14.04.2020 um 00:14:26
 
ioannis schrieb am 05.03.2020 um 16:28:23:
Moin,

der thread ich schon paar Jahre alt aber wollte jetzt kein neuen machen.

Ich hab mein Antrag auf Einbürgerung abgeben (mit meinen abgelaufen Reisepass) der ist auch Positiv ausgefallen, nur hab ich jetzt ein Brief bekommen das den aufgefallen ist das mein Reisepass abgelaufen ist und ich ein gültiges Ausweisdokument einreichen soll. Obwohl ich meine Situation mein Sachbearbeiter geschildert habe, der auch wusste das mein Ausweiss abgelaufen ist. Mein alter Sachbearbeiter ist nicht mehr da, und der neue meinte ohne ein gültiges Ausweisdokument keine Einbürgerung.

Brauch man jetzt für die Einbürgerung unbedingt ein gültiges Ausweisdokument ?

Mit freundlichen Grüßen
Janni



Wow die Behörde hat 4 jahre gebraucht, um deinen Antrag zu bearbeiten? Das ist ja wirklich sträflich! bei mir hat es 3 Monate (!!) gedauert, bis ich die Einbürgerungszusicherung erhalten habe. Liegt aber wahrscheinlich an meiner Sachbearbeiterin, die gewissenhaft und ordentlich ihre Arbeit macht.
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amadeus
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Antwort #24 - 22.04.2020 um 18:06:40
 
Hallo Janni!
Mich interessiert wie die Sache denn ausgegangen ist - wenn überhaupt schon.
Es ist nämlich überhaupt nicht so dass das griechische Konsulat sich weigern darf einem griechischen Staatsbürger den Pass zu verlängern oder gar einen neuen auszustellen. Das wäre ja  behördliche Willkür und ist absolut inakzeptabel. Das wurde m.W. noch vor einigen Jahrzehnten zwar so praktiziert aber irgendwann hat man den griechischen Behörden -ich weiß nicht von wo aus (Auswärtiges Amt? EU?)  "Dampf gemacht"  und man hat diese Art von Schikane eingestellt. Es ist eine andere Sache ob jemand noch offene Rechnungen (z.B. im Sinne von säumiger Wehrpflicht) hat und etwas anderes diesen Staatsbürger plötzlich im Ausland ohne Dokumente da stehen zu lassen ohne aus der Staatsbürgerschaft entlassen zu sein.  Ärgerlich
Also, falls es etwas diesbezüglich zu berichten gibt, sei bitte mal so nett und sag Bescheid.

Καλή επιτυχία!  Zwinkernd
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