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Besuchvisum für Ehefrau - keine FZF (Gelesen: 26.848 mal)
tm703
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02.02.2016 um 11:34:15
 
Ich deutscher bin mit einer Philippinin verheiratet. Zur Zeit leben wir noch nicht zusammen da der Deutschkurs A1 noch nicht abgeschlossen ist. Wäre es möglich das mich meine Ehefrau besucht, also noch keine Familienzusammenführung oder ist es eher aussichtslos das Sie ein Touristvisum bekommt?
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Antwort #1 - 02.02.2016 um 11:41:20
 
tm703 schrieb am 02.02.2016 um 11:34:15:
Wäre es möglich das mich meine Ehefrau besucht, also noch keine Familienzusammenführung oder ist es eher aussichtslos das Sie ein Touristvisum bekommt? 

Versuch macht klug, aber stelle dich einmal auf letztgenannte Variante ein.

Die Voraussetzung für ein Schengen Visum sind ja bekannt, vorallem die sog. Rückkehrbereitschaft.
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Antwort #2 - 02.02.2016 um 18:54:51
 
tm703 schrieb am 02.02.2016 um 11:34:15:
Wäre es möglich das mich meine Ehefrau besucht, also noch keine Familienzusammenführung oder ist es eher aussichtslos das Sie ein Touristvisum bekommt? 


Ja da ist möglich. Die Wahrscheinlichkeit sie aber ein Besuchsvisum für Deutschland bekommt is ungewiss.

Aber: Macht ihr gemeinsamen Urlaub in der EU, außerhalb Deutschland fallt ihr unter die EU-Freizügigkeit. Damit hat sie Anrecht auf ein einfaches Einreisevisa in dem besuchten Staat z.B Österreich, solange du dich dort mit Ihr gmeinsam aufhälst.
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Antwort #3 - 03.02.2016 um 08:03:46
 
grisu1000 schrieb am 02.02.2016 um 18:54:51:
Macht ihr gemeinsamen Urlaub in der EU, außerhalb Deutschland fallt ihr unter die EU-Freizügigkeit

Das würde aber nur bei Staaten funktionieren, die die Eheurkunde ohne weitere Amtsprüfung akzeptieren. Ansonsten hätten man einen Doppelaufwand mit entsprechenden Mehrkosten.
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Antwort #4 - 03.02.2016 um 13:01:37
 
Das ist höchst unwarscheinlich, denn die AV Manila ist hier als sehr streng bekannt! Man denkt hier sofort an eine Umgehung des FZF! Also man kann es versuchen, allerdings dürfte die Chance bei unter10% liegen
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Antwort #5 - 03.02.2016 um 13:17:56
 
deerhunter schrieb am 03.02.2016 um 13:01:37:
denn die AV Manila ist hier als sehr streng bekannt! 

Du sprichst doch sicher von der deutschen AV oder von allen anderen?

Bei dem Vorschlag von @grisu1000 ist die deutsche AV gar nicht im Spiel, sondern eine der anderen EU-Staaten.
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Antwort #6 - 03.02.2016 um 14:54:30
 
trixie schrieb am 03.02.2016 um 13:17:56:
Du sprichst doch sicher von der deutschen AV oder von allen anderen?


Ja, Deutsche AV...Östereich ist auch nicht besser! Spanien soll teilweise funktionieren
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Antwort #7 - 04.02.2016 um 07:53:17
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #8 - 03.02.2016 um 18:19:04
 
deerhunter schrieb am 03.02.2016 um 14:54:30:
a, Deutsche AV...Östereich ist auch nicht besser! Spanien soll teilweise funktionieren


Wir reden nicht von einem Besuchsvisa nach Schengen, bei dem es durch die AV ein Ermessen gibt, insbesondere Prüfung der Rückkehrwilligkeit. Bei EU-Freizügigkeit gibt es kein Ermessen sondern einen Rechtsanspruch. Rückkehrwilligkeit spielt dabei keine Rolle.
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Antwort #9 - 04.02.2016 um 08:52:52
 
Aber das Eu-Freizügigkeitsrecht greift doch nur wenn z.B. der Deutsche Ehepartner sich in einem EU-Land dauerhaft aufhält, also dort gemeldet ist, arbeitet oder dauerhaft wohnt. Oder sehe ich das falsch?
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Antwort #10 - 04.02.2016 um 09:29:25
 
Die EU-Freizügigkeit greift auch dann, wenn man im sich EU Ausland aufgrund eines Urlaubes oder einer Reise aufhält und das bis zu drei Monaten.
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Antwort #11 - 04.02.2016 um 09:51:30
 
verstehe ich das richtig, wenn sich ein deutscher z.b. in den niederlanden längere zeit aufhält, das dann familienangehörige aus nicht eu staaten, ein tourist visa bei den niederländischen behörden beantragen muss?
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Antwort #12 - 04.02.2016 um 09:55:16
 
tm703 schrieb am 04.02.2016 um 09:51:30:
wenn sich ein deutscher z.b. in den niederlanden längere zeit aufhält, das dann familienangehörige aus nicht eu staaten, ein tourist visa bei den niederländischen behörden beantragen muss? 

Die Antwort hierzu hast du bereits mit Antwort # 2 bekommen; zuständig wäre dann die NL Botschaft.
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Antwort #13 - 01.07.2016 um 21:57:52
 
update.
Urlaub in polen gebucht doch polnische Botschaft in Malaysia (zuständig für Philippinen) verweigert das visa. zwar akzeptieren sie die EU Freizügigkeit doch der Grund des Verweigerns ist das sie ein amtliches Dokument wollen das den Aufenthalt in polen bescheinigt. eine Buchung des Zimmers erkennen sie nicht an. mein Einspruch das ich mich nicht dort anmelden muss um die Freizügigkeit zu bekommen wurde akzeptiert doch besteht die Botschaft auf ein amtliches Dokument das ich mich bereits dort aufhalte. da der Urlaub ab 20. juli geplant ist wird es zeitlich nicht passen wenn ich erst dorthin reise und dann meine frau das visa beantragt da hier ca. 3 Wochen bis 4 Wochen Vorlauf benötigt wird für Termin bei Botschaft und Flug Buchung. seit Anfang Juni versuchen wir das visa zu bekommen. ich weiß nicht mehr weiter. der Urlaub muss jetzt wohl erstmal verschoben werden
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Antwort #14 - 01.07.2016 um 23:18:36
 
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Antwort #15 - 02.07.2016 um 13:26:28
 
tm703 schrieb am 01.07.2016 um 21:57:52:
zwar akzeptieren sie die EU Freizügigkeit doch der Grund des Verweigerns ist das sie ein amtliches Dokument wollen das den Aufenthalt in polen bescheinigt. eine Buchung des Zimmers erkennen sie nicht an...
...besteht die Botschaft auf ein amtliches Dokument das ich mich bereits dort aufhalte.

DAS ist doch alles richtig und logisch, denn das EU-Freizügigkeitsrecht genießen Du und Deine Familienangehörigen doch erst dann, wenn Du Dich als EU-Bürger in dem (anderen) EU-Land tatsächlich aufhältst, dafür musst DU einen Nachweis erbringen.
maW: ein lediglich geplanter gemeinsamer Aufenthalt ist doch noch keine Ausübung des EU-Freizügigkeitsrechts.

Alternativ kannst Du ZUSAMMEN MIT Deiner Ehefrau und MIT der Heiratsurkunde (zB über Land) in ein EU-Land einreisen, das dafür nötige einfache Einreisevisum sollte sie an der Grenze beantragen und auch bekommen.
Problem ist dabei, dass sie keine Airline mitnehmen wird, wenn sie das Einreisevisum (noch) nicht hat.
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Antwort #16 - 02.07.2016 um 14:05:40
 
unw wer soll dann das amtliche dokument ausstellen das er dort urlaub macht?
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Antwort #17 - 02.07.2016 um 14:11:54
 
In Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie steht "die ihn begleiten oder nachziehen". In der englischen Fassung accompany or join.
Der Eu Bürger schreibt einen Zweizeiler das seine Frau ihn begleiten wird. Alternativ eine Flugbuchung mit beider Namen.
Damit hat es sich.
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Antwort #18 - 02.07.2016 um 14:16:53
 
so hatte ich das auch gelesen: die ihm begleiten oder nachziehen.

es würde ja ausreichen das visum vorher auszustellen mit beginn des urlaubs weil dann ja der flug schon mal gebucht werden könnte . dann würde die ehefrau ja nachreisen. Gleichzeitige einreise wäre dann mit dem auto nicht flug
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Antwort #19 - 02.07.2016 um 14:26:08
 
tm703 schrieb am 02.07.2016 um 14:16:53:
Gleichzeitige einreise wäre dann mit dem auto nicht flug 

Habe ich das richtig verstanden, dass ihr beide gemeinsam von Deutschland nach Polen einreisen wollt?
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Antwort #20 - 02.07.2016 um 14:37:19
 
wenn es möglich ist ja, da der flug nach deutschland günstiger ist. aber ansonsten wäre warschau der nächste flughafen. nur wäre berlin viel näher zum urlaubsziel als warschau
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Antwort #21 - 02.07.2016 um 14:52:57
 
Eines verstehe ich noch nicht. Normalerweise ist doch die niederländische Botschaft in Manila in Visaangelegenheiten als Vertreter Polens vorgesehen.
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Antwort #22 - 02.07.2016 um 14:56:48
 
nur für touristen visa sind die zuständig. aber wird dann eine verpflichtungserklärung aus polen verlangt. keine ahnung ob man die bekommen würde und vor allem wo soll die beantragt werden?
alle anderen visa laufen dann über malaysia bei der polnischen botschaft
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Antwort #23 - 02.07.2016 um 15:15:02
 
Wenn ein Flug über Amsterdam möglich wäre, dann könntest du direkt zu den Holländern gehen.
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Antwort #24 - 02.07.2016 um 16:00:24
 
ich hatte nur vorher gesehen das nach frankfurt oder düsseldorf die flüge am günstigsten sind. vom preis und auch von der anreise. aber amsterdam wäre auch möglich.
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Antwort #25 - 02.07.2016 um 16:12:40
 
Meinem Verständnis nach,dürfte es Probleme bei der Visaausstellung geben, wenn du einen Flug nach Deutschland aussuchst, denn in Deutschland hätte deine Frau keine abgeleitete Freizügigkeit mehr.
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Antwort #26 - 02.07.2016 um 16:57:59
 
mgb schrieb am 02.07.2016 um 14:11:54:
Der Eu Bürger schreibt einen Zweizeiler das seine Frau ihn begleiten wird. Alternativ eine Flugbuchung mit beider Namen.Damit hat es sich. 

Woher hast Du denn dieses Märchen?

Weder mit einem "Zweizeiler das seine Frau ihn begleiten wird" noch mit einer "Flugbuchung mit beider Namen" bekommt sie das notwendige Einreisevisum, ohne das die Airline sie nicht an Bord nehmen wird.

Unter "begleiten und nachziehen" ist zu verstehen:

1. "begleiten" erfordert die Anwesenheit des freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers beim gemeinsamen Grenzübertritt UND den Nachweis des abgeleiteten Freizügigkeitsrechts mit der Heiratsurkunde vor Grenzübertritt in das EU-Land; das einfache Einreisevisum wird dann an der Grenze ausgestellt (wenn sie bis dahin kommen).
Aber bis zur Grenze kommt sie gar nicht, weil ohne Einreisevisum keine Airline sie bis zur Grenze mitnimmt.

2. "nachziehen" erfordert die nachgewiesene Anwesenheit des freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers im EU-Land (das NICHT sein Land sein darf) UND den Nachweis des abgeleiteten Freizügigkeitsrechts mit der Heiratsurkunde. Die Anwesenheit im EU-Land und damit das Freizügigkeitsrecht kann durch eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde oder durch eine Aufenthaltskarte der zuständigen Ausländerbehörde nachgewiesen werden.
DAMIT UND mit der Eheurkunde wird das einfache Einreisevisum für die Ehefrau bei der zuständigen AV VOR der Reise beantragt.
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« Zuletzt geändert: 02.07.2016 um 17:17:33 von HeFi »  
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Antwort #27 - 02.07.2016 um 17:13:18
 
Visahandbuch K(2010) 1620 Teil III Besondere Bestimmungen

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http://www.info4alien.de/gesetze/eu/Visa-Handbuch-de.pdf
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Antwort #28 - 02.07.2016 um 17:14:43
 
@HeFi
Du bist nicht allein mit dieser "engen" Sichtweise, aber ich teile sie nicht.

Hätte meine Ehefrau in meiner Begleitung abgeleitete Freizügigkeitsrechte, wenn ich mit ihr gemeinsam von RUS kommend nach FIN, EST oder LVA einreisen würde?

Wie aber könnte sie die geltend machen, wenn Deine Auffassung korrekt wäre und sie z.B. ohne Visum nicht bis zur Grenze käme?
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Antwort #29 - 02.07.2016 um 17:28:15
 
Petersburger schrieb am 02.07.2016 um 17:14:43:
Wie aber könnte sie die geltend machen, wenn Deine Auffassung korrekt wäre und sie z.B. ohne Visum nicht bis zur Grenze käme? 



Hallo,

überhaupt nicht.
Und deshalb heißt begleiten m.E. auch, das geplante, gemeinsame Reisen.  Zu ermöglichen mit dem Einreisevisum - für mich eine Sache der Logik.

Gruß
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Antwort #30 - 02.07.2016 um 17:46:13
 
das visum würde es ja geben (ohne meine persönliche begleitung) wenn ich eine amtliche bescheinigung bringe das ich mich in dem land aufhalte. aber dann wäre der urlaub bereits beendet bis das visa ausgestellt und der flug gebucht wäre. und welche behörde bescheinigt mir denn das ich in der ferienwohnung bin?

Flugticket wird nicht verlangt nur eine reservierung des fluges der airline

ich müsste dann ja eigentlich vorweg einen tag im hotel verbringen, die bescheinigung besorgen das ich im land bin, nach hause fahren, warten bis visa fertig ist und dann kann ich zur ferienwohnung fahren und meine frau kann dann fliegen und mir nachreisen
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Antwort #31 - 02.07.2016 um 18:05:52
 
Eine enge Auslegung geht einfach ins Leere.
Halte dich einfach an bestehendes Recht.
Im bereits zitierten Visahandbuch siehst du die Ansicht der EU-Kommission mit der Anweisung dieses Visahandbuch in erster Linie für eine Entscheidung zu verwenden.
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Antwort #32 - 02.07.2016 um 18:22:12
 
Petersburger schrieb am 02.07.2016 um 17:14:43:
Hätte meine Ehefrau in meiner Begleitung abgeleitete Freizügigkeitsrechte, wenn ich mit ihr gemeinsam von RUS kommend nach FIN, EST oder LVA einreisen würde? Wie aber könnte sie die geltend machen, wenn Deine Auffassung korrekt wäre und sie z.B. ohne Visum nicht bis zur Grenze käme?

Moment mal:
HIER handelte es sich um eine philippinische Staatsangehörige, diese braucht eine Airline, damit sie bis zur EU-Außengrenze kommt. Die Airline wird sie ohne Visum für das Zielland nicht befördern wollen/müssen.

Petersburger, Deine Frau kann von RUS kommend problemlos eine EU-Außengrenze auf dem Landweg nach FIN, EST oder LVA erreichen, dazu braucht sie keine Airline.

Das erforderliche einfache Einreisevisum kann sie an der EU-Außengrenze beantragen, indem sie ihre Familienangehörigkeit mit einem freizügigkeitsberechtigen EU-Bürger nachweist.

maW. Wenn des abgeleitet freizügigkeitsberechtigte Familienmitglied die EU-Außengrenze (sei es per Flugzeug, Auto, Fahrrad, per pedes oder kriechend) mit gültigem Pass erreicht UND die Familienmitgliedschaft mit einem freizügigkeitsberechtigen EU-Bürger nachweist, gibt es keine Einreise-Probleme.
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Antwort #33 - 02.07.2016 um 18:28:18
 
Hast du es immer noch nicht begriffen, das du total auf dem Holzweg bist.
Schau dir mal einen Antrag zu einem Schengenvisum an und erkläre für was die Sternchen gut sind.
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/350386/publicationFile/21...
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Antwort #34 - 02.07.2016 um 18:47:14
 
mgb schrieb am 02.07.2016 um 18:28:18:
Hast du es immer noch nicht begriffen, das du total auf dem Holzweg bist.
Schau dir mal einen Antrag zu einem Schengenvisum an und erkläre für was die Sternchen gut sind.
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/350386/publicationFile/21...

Ich weis nicht, was Du damit sagen willst.
Ich lese dort:
Zitat:
Die mit * gekennzeichneten Felder müssen von Familienangehörigen von Unionsbürgern und von Staatsangehörigen des EWR oder der Schweiz (Ehegatte, Kind oder abhängiger Verwandter in aufsteigender Linie) in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit nicht ausgefüllt werden. Diese müssen allerdings ihre Verwandtschaftsbeziehung anhand von Dokumenten nachweisen und die Felder Nr. 34 und 35 ausfüllen.  (x) Die Felder 1-3 sind entsprechend den Angaben im Reisedokument auszufüllen.
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Antwort #35 - 02.07.2016 um 18:53:43
 
Wird mit einem amtliches Dokument das den Aufenthalt in polen bescheinigt eine bestehende Ehe nachgewiesen oder reicht dazu eine Eheurkunde?
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Antwort #36 - 02.07.2016 um 19:02:33
 
mgb schrieb am 02.07.2016 um 18:53:43:
Wird mit einem amtliches Dokument das den Aufenthalt in polen bescheinigt eine bestehende Ehe nachgewiesen oder reicht dazu eine Eheurkunde?


1. "mit einem amtlichen Dokument das den Aufenthalt in polen bescheinigt" wird die Ausübung des Freizügigkeitsrechts des Stammberechtigten nachgewiesen.

2. mit der Eheurkunde wir das Familienverhältnis zum Stammberechtigten nachgewiesen.

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Antwort #37 - 02.07.2016 um 19:11:59
 
Warum macht ihr nicht einfach den A1 Kurs, anstatt Urlaub (zumal du ja nach günstigen Flügen suchst und damit nicht auf Rosen gebettet zu sein scheinst)?
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Antwort #38 - 02.07.2016 um 19:20:43
 
@HeFi
Ja, Arikel 3 Absatz 1 der Richtlinie

Diese Richtlinie gilt für jeden Unionsbürger, der sich in einen anderen als den Mitgliedstaat,
dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, begibt oder sich dort aufhält, sowie für seine Familienangehörigen
im Sinne von Artikel 2 Nummer 2, die ihn begleiten oder ihm nachziehen.
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Antwort #39 - 02.07.2016 um 19:23:31
 
deerhunter schrieb am 02.07.2016 um 19:11:59:
Warum macht ihr nicht einfach den A1 Kurs, anstatt Urlaub (zumal du ja nach günstigen Flügen suchst und damit nicht auf Rosen gebettet zu sein scheinst)? 

Die Absicht scheint doch klar zu sein:
Weil sie das A1-Zertifikat und damit das reguläre FzF-Visumverfahren zum Ehegattennachzug umgehen wollen.
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Antwort #40 - 02.07.2016 um 19:30:21
 
HeFi schrieb am 02.07.2016 um 19:23:31:
Die Absicht scheint doch klar zu sein:
Weil sie das A1-Zertifikat und damit das reguläre FzF-Visumverfahren zum Ehegattennachzug umgehen wollen. 


Das ist mir auch klar und das scheint auch die polnische AV zu sehen....finde ich gut  Cool
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Antwort #41 - 02.07.2016 um 19:33:10
 
Nach Meinung der Forumexperten ist ein Antrag auf eine AE auf Grundlage eines Schengenvisums Typ-C nicht zulässig.
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Antwort #42 - 02.07.2016 um 19:45:41
 
mgb schrieb am 02.07.2016 um 19:33:10:
Nach Meinung der Forumexperten ist ein Antrag auf eine AE auf Grundlage eines Schengenvisums Typ-C nicht zulässig.

Das ist (bedingt) richtig, gilt aber eben NUR für's (nationale) Aufenthaltsrecht gem. AufenthG.
Du vermengst hier unzulässigerweise nationales Aufenthaltsrecht mit EU-Freizügigkeitsrecht.
Zur Ausübung des EU-Freizügigkeitsrechts ist gar keine AE gem. AufenthG erforderlich.
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« Zuletzt geändert: 02.07.2016 um 19:55:59 von HeFi »  
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Antwort #43 - 02.07.2016 um 19:57:06
 
Was soll dann der Fragesteller umgehen wollen.
In jedem EU-Land, ausser dem Heimatland, hat der EU-Bürger und sein begleitender Familienangehöriger ein vorbehaltloses Aufenthaltsrecht über 90 Tage.
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Antwort #44 - 02.07.2016 um 20:15:35
 
deerhunter schrieb am 02.07.2016 um 19:30:21:
Das ist mir auch klar und das scheint auch die polnische AV zu sehen    

Die Ablehnungsgründe der polnische AV haben doch damit nichts zu tun, sondern beruhen auf ganz normales EU-Recht, dass der TS sich dort erst aufhalten muss, damit der Ehepartner nachziehen kann.

Ausserdem interessieren der polnischen AV die deutschen Aufenthaltsgesetze gar nicht und sind ihnen womöglich auch gar nicht bekannt.

Würde man im Fall des TS immer eine Umgehung der FZF  sehen, könnte kein Ehegatte eines EU-Bürgers, wenn er noch im Heimatland lebt, von der abgeleiteten Freizügigkeit Gebrauch machen.

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Antwort #45 - 02.07.2016 um 20:32:19
 
Es gibt kein EU Recht im Bereich Freizügigkeit mit der Voraussetzung des vorherigen Aufenthalts.
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Antwort #46 - 02.07.2016 um 20:35:17
 
... und wie soll der Ehegatte eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürger diesem nachziehen, wenn derselbe sich noch gar nicht im nachzugsberechtigten EU-Land befindet?
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Antwort #47 - 02.07.2016 um 20:39:14
 
Schau mal die Übersetzung von accompany or join nach.
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Antwort #48 - 02.07.2016 um 20:51:36
 
Du schreibst doch hier selber, begleiten oder ihm nachziehen.
Begleiten, also gemeinsames Einreisen, scheidet hier wohl aus, da die Ehefrau noch auf den Philippinen lebt und ein Nachziehen setzt m.M. nach voraus, dass man sich bereits im EU-Land aufhält. Deshalb ist mir dein Einwand unverständlich.

mgb schrieb am 02.07.2016 um 19:20:43:
Diese Richtlinie gilt für jeden Unionsbürger, der sich in einen anderen als den Mitgliedstaat,dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, begibt oder sich dort aufhält, sowie für seine Familienangehörigenim Sinne von Artikel 2 Nummer 2, die ihn begleiten oder ihm nachziehen. 

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Antwort #49 - 02.07.2016 um 21:56:31
 
Das ist der Unterschied zwischen nachziehen und join.
Wenn der EU Bürger seine Frau treffen will, dann reicht es wenn er bei Ankunft am Flughafen anwesend ist. Wo er sich vorher rumtreibt interessiert nicht.
Wobei im vorliegenden Fall beide zusammen fliegen wollen. Da zieht accompany/begleiten.
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Antwort #50 - 02.07.2016 um 22:13:11
 
mgb schrieb am 02.07.2016 um 21:56:31:
Das ist der Unterschied zwischen nachziehen und join.
Wenn der EU Bürger seine Frau treffen will, dann reicht es wenn er bei Ankunft am Flughafen anwesend ist. Wo er sich vorher rumtreibt interessiert nicht...

Richtig!
Und wie kommt die Ehefrau OHNE Einreisevisum
a. in Manila in's Flugzeug ?
b. geschweige denn zu DEM Flughafen, an dem sich der freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger befindet?



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Antwort #51 - 02.07.2016 um 22:18:02
 
Indem sie ein Schengenvisa beantragt und die mit Sternchen markierten Feldern auslässt.
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Antwort #52 - 02.07.2016 um 22:47:59
 
mgb schrieb am 02.07.2016 um 21:56:31:
Wenn der EU Bürger seine Frau treffen will, dann reicht es wenn er bei Ankunft am Flughafen anwesend ist

Und wer sollte das kontrollieren, dass der deutsche Ehepartner nun wirklich am Flughafen ist?

mgb schrieb am 02.07.2016 um 21:56:31:
Wobei im vorliegenden Fall beide zusammen fliegen wollen

Das konnte ich den bisherigen Beiträgen nicht entnehmen.
Der TS möchte seine Frau gerne in Amsterdam am Flughafen abholen.
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Antwort #53 - 02.07.2016 um 23:32:39
 
mgb schrieb am 02.07.2016 um 22:18:02:
Indem sie ein Schengenvisa beantragt und die mit Sternchen markierten Feldern auslässt.

Offenbar hast Du den Überblick verloren, denn genau DAS will der TS nicht
tm703 schrieb am 01.07.2016 um 21:57:52:
update.
Urlaub in polen gebucht doch polnische Botschaft in Malaysia (zuständig für Philippinen) verweigert das visa. zwar akzeptieren sie die EU Freizügigkeit doch der Grund des Verweigerns ist das sie ein amtliches Dokument wollen das den Aufenthalt in polen bescheinigt. eine Buchung des Zimmers erkennen sie nicht an. mein Einspruch das ich mich nicht dort anmelden muss um die Freizügigkeit zu bekommen wurde akzeptiert doch besteht die Botschaft auf ein amtliches Dokument das ich mich bereits dort aufhalte. da der Urlaub ab 20. juli geplant ist wird es zeitlich nicht passen wenn ich erst dorthin reise und dann meine frau das visa beantragt da hier ca. 3 Wochen bis 4 Wochen Vorlauf benötigt wird für Termin bei Botschaft und Flug Buchung. seit Anfang Juni versuchen wir das visa zu bekommen. ich weiß nicht mehr weiter. der Urlaub muss jetzt wohl erstmal verschoben werden

Abgesehen davon, dass sie dann ihre Rückkehrwilligkeit glaubhaft machen müsste.
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Antwort #54 - 03.07.2016 um 00:25:25
 
In Beitrag #20 gibt der Fragesteller bekannt, das auch Warschau möglich ist.
In Beitrag #24 wird auch Amsterdam als Möglichkeit genannt.
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Antwort #55 - 03.07.2016 um 00:30:34
 
trixie schrieb am 02.07.2016 um 22:47:59:
Und wer sollte das kontrollieren, dass der deutsche Ehepartner nun wirklich am Flughafen ist?

Für was meinst du ist der Grenzbeamte gut? Normalerweise wird gefragt wo sich der zugehörige EU Bürger befindet.

Zitat:
Das konnte ich den bisherigen Beiträgen nicht entnehmen.
Der TS möchte seine Frau gerne in Amsterdam am Flughafen abholen.


In Beitrag #24 wird auf die Frage nach gemeinsamer Reise mit wenn möglich ja geantwortet.
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Antwort #56 - 03.07.2016 um 01:03:08
 
mgb schrieb am 03.07.2016 um 00:30:34:
Für was meinst du ist der Grenzbeamte gut? Normalerweise wird gefragt wo sich der zugehörige EU Bürger befindet.

Das Einreisevisum wird doch in Form eines Schengen Visums ausgestellt. Woran erkennt man dass dies nur als Einreisevisum für die abgeleitete EU-Freizügigkeit gedacht ist?
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Antwort #57 - 03.07.2016 um 01:18:44
 
Weil drauf steht Familienangehöriger eines Unionsbürgers.
Wobei dadurch die Wirkung als Schengenvisa nicht ausser Kraft gesetzt wird.
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Antwort #58 - 03.07.2016 um 08:54:01
 
mgb schrieb am 03.07.2016 um 01:18:44:
  Wobei dadurch die Wirkung als Schengenvisa nicht ausser Kraft gesetzt wird   

Heißt das dann, das der einreisende Familienangehörige eine EU-Bürgers sich dann trotzdem im Schengenraum bewegen kann, sprich nicht zurückgewiesen wird, wenn der Ehegatte nicht am Flughafen erscheint um ihn abzuholen?
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Antwort #59 - 03.07.2016 um 10:02:14
 
Wenn der Aufenthaltsort des zugehörigen EU-Bürgers nicht bekannt ist, dann ist der Hauptreisezweck nicht erfüllt und die Einreise kann verweigert werden.
Aufenthalt im Schengenraum nach passieren der Schengenaussengrenze ist wieder ein anderes Thema.
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Antwort #60 - 03.07.2016 um 10:07:43
 
Heißt das konkret, dass z. B. am Flughafen der EU-Bürger, der seinen Ehegatten abholen möchte, mit Heiratsurkunde und Ausweisdokument ausgestattet sein muss, um den Nachweis zu erbringen, dass der Hauptreisezweck erfüllt ist?
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Antwort #61 - 03.07.2016 um 13:23:42
 
trixie schrieb am 03.07.2016 um 10:07:43:
Heißt das konkret, dass z. B. am Flughafen der EU-Bürger, der seinen Ehegatten abholen möchte, mit Heiratsurkunde und Ausweisdokument ausgestattet sein muss, um den Nachweis zu erbringen, dass der Hauptreisezweck erfüllt ist? 


Und dann muss er auch noch in den Sicherheitsbereich hinein kommen  Cool
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Antwort #62 - 03.07.2016 um 13:40:33
 
Ich dachte, dass die Ehefrau mit den Grenzbeamten zu ihrem Ehemann begleitet wird und die Klärung im Dienstbüro der Grenzbeamten durchgeführt wird.
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Antwort #63 - 03.07.2016 um 13:45:48
 
trixie schrieb am 03.07.2016 um 13:40:33:
ch dachte, dass die Ehefrau mit den Grenzbeamten zu ihrem Ehemann begleitet wird und die Klärung im Dienstbüro der Grenzbeamten durchgeführt wird. 


Wenn sie sich verständlich verständigen kann und es nicht gerade einen personellen Engpass (wie meist) gibt!
In der Praxis wird es viel Stress am Einreisecounter und dann viel Zeitaufwand geben und mit etwas Glück kommt man zueinander in einem Büro der BP...wetten würde ich darauf nicht (aber man kann sich ja später beschweren)
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Antwort #64 - 03.07.2016 um 14:00:00
 
deerhunter schrieb am 03.07.2016 um 13:45:48:
In der Praxis wird es viel Stress am Einreisecounter und dann viel Zeitaufwand geben und mit etwas Glück kommt man zueinander in einem Büro der BP...

Das sollte doch täglich Brot der Grenzbeamten sein, dass jemand als freizügigkeitsberechtigter Bürger mit einem Einreisevisum ankommt. Ob mit oder wenig Stress und Zeitaufwand muß der Vorgang zuende gebracht werden.
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Antwort #65 - 03.07.2016 um 14:09:39
 
Je nach Aufwand und Stress kommt es eben manchmal auch zu Zurückweisungen, wenn man fehlende Papiere hat oder entsprechende Sachverhalte mangels Sprache nicht erklären kann (BP ist absolut im Stress momentan)....man kann sich ja hinterher beschweren oder gemeinsam einreisen!
Aber in der Theorie hast du natürlich Recht!
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Antwort #66 - 03.07.2016 um 14:34:54
 
deerhunter schrieb am 03.07.2016 um 14:09:39:
BP ist absolut im Stress momentan

Die BP ist doch hier gar nicht im Spiel, da die Ankunft an einem ausländischen Flughafen geplant ist. Es werden sicherlich nicht in allen Länder die Grenzpolizisten im Dauerstress sein.
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Antwort #67 - 03.07.2016 um 15:05:02
 
trixie schrieb am 03.07.2016 um 10:07:43:
Heißt das konkret, dass z. B. am Flughafen der EU-Bürger, der seinen Ehegatten abholen möchte, mit Heiratsurkunde und Ausweisdokument ausgestattet sein muss, um den Nachweis zu erbringen, dass der Hauptreisezweck erfüllt ist?

Ja, so wird aus der Praxis berichtet. Aber hauptsächlich aus Ländern, deren Beamtenschaft sich an geltendes Recht halten will und nicht zum Rechtsbruch bereit ist.

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Antwort #68 - 03.07.2016 um 15:05:31
 
trixie schrieb am 03.07.2016 um 14:34:54:
Die BP ist doch hier gar nicht im Spiel, da die Ankunft an einem ausländischen Flughafen geplant ist. Es werden sicherlich nicht in allen Länder die Grenzpolizisten im Dauerstress sein.


Ok, dazu kann ich nichts sagen....wird aber vermutlich überall ähnlich zugehen oder schlimmer (denn so pc wie bei uns, ist man in den meisten Staaten nicht)! Mit polnischen und holländischen Grenzpolizisten habe ich deutlich schlechtere Erfahrungen gemacht, als mit der BP...und dann kommen vermutlich noch 3 verschiedene Sprachen (Drittländer / Deutscher / Grenzpolizist), oder Auslegungen in einer 4. Sprache die niemandes Muttersprache ist, dazu.
Aber wir entfernen uns vom Topic
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Antwort #69 - 03.07.2016 um 15:22:51
 
mgb schrieb am 03.07.2016 um 15:05:02:
Aber hauptsächlich aus Ländern, deren Beamtenschaft sich an geltendes Recht halten will und nicht zum Rechtsbruch bereit ist.

Dazu müßte m. V. nach die Heiratsurkunde erst einmal legalisiert sein, vorallem wenn die Deutsche Botschaft bei einer philippinischen HU eine Amtsprüfung fordert um deren Echtheit festzustellen, kann man von einem Grenzbeamten nicht erwarten, dass er das ihm vorgelegte HU ohne "Echtheitsvermerk" auch als solche anerkennt.

So wie ich feststelle, ist dieses Unterfangen - auch wenn das Einreisevisum erteilt wird - mit einem unheimlichen Stressfaktor behaftet, an deren Ende auch eine Zurückweisung erfolgen kann.

Zitat:
holländischen Grenzpolizisten habe ich deutlich schlechtere Erfahrungen gemacht,

Also mit holländischen Grenzpolizisten habe ich noch keine Erfahrungen gemacht, aber mit niederländischen und zwar gute. Zwinkernd
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Antwort #70 - 03.07.2016 um 15:37:38
 
Eine gültige Eheurkunde ist Voraussetzng für die Ausstellung des Schengenvisas.
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Antwort #71 - 03.07.2016 um 17:03:49
 
trixie schrieb am 03.07.2016 um 15:22:51:
So wie ich feststelle, ist dieses Unterfangen - auch wenn das Einreisevisum erteilt wird - mit einem unheimlichen Stressfaktor behaftet, an deren Ende auch eine Zurückweisung erfolgen kann.


So ist es....viel Stress und auch nur 50:50 Chance
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Antwort #72 - 03.07.2016 um 19:05:08
 
tm703 schrieb am 01.07.2016 um 21:57:52:
update.
Urlaub in polen gebucht doch polnische Botschaft in Malaysia (zuständig für Philippinen) verweigert das visa. zwar akzeptieren sie die EU Freizügigkeit doch der Grund des Verweigerns ist das sie ein amtliches Dokument wollen das den Aufenthalt in polen bescheinigt. eine Buchung des Zimmers erkennen sie nicht an. mein Einspruch das ich mich nicht dort anmelden muss um die Freizügigkeit zu bekommen wurde akzeptiert doch besteht die Botschaft auf ein amtliches Dokument das ich mich bereits dort aufhalte. da der Urlaub ab 20. juli geplant ist wird es zeitlich nicht passen wenn ich erst dorthin reise und dann meine frau das visa beantragt da hier ca. 3 Wochen bis 4 Wochen Vorlauf benötigt wird für Termin bei Botschaft und Flug Buchung. seit Anfang Juni versuchen wir das visa zu bekommen. ich weiß nicht mehr weiter. der Urlaub muss jetzt wohl erstmal verschoben werden

mgb schrieb am 03.07.2016 um 10:02:14:
Wenn der Aufenthaltsort des zugehörigen EU-Bürgers nicht bekannt ist, dann ist der Hauptreisezweck nicht erfüllt und die Einreise kann verweigert werden.


Aha, der Aufenthaltsort des EU-Bürgers muss also bekannt sein!
Wann? Wie nachgewiesen?
VOR der Erteilung des Einreisevisums oder erst bei Einreise bzw. Ankunft am Flughafen im EU-Ziel-Land?

Jetzt weiß der TS immer noch nicht, ob, wann und wie seine Ehefrau seine Anwesenheit im EU-Ziel-Land (NL oder PL) beim Visaantrag für das Einreisevisum nachweisen muss.
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Antwort #73 - 03.07.2016 um 20:04:47
 
Schonmal was von der Erfindung des Handys gehört?
Wenn der EU-Bürger benötigt wird, dann wird er halt dazu gerufen.
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Antwort #74 - 03.07.2016 um 21:16:10
 
HeFi schrieb am 03.07.2016 um 19:05:08:
Jetzt weiß der TS immer noch nicht, ob, wann und wie seine Ehefrau seine Anwesenheit im EU-Ziel-Land (NL oder PL) beim Visaantrag für das Einreisevisum nachweisen muss. 

mgb schrieb am 03.07.2016 um 20:04:47:
Schonmal was von der Erfindung des Handys gehört?Wenn der EU-Bürger benötigt wird, dann wird er halt dazu gerufen.

ach ...
sorry, ich wusste bisher nicht, dass mit einem Handy-Anruf die Anwesenheit eines Ehemannes an einem bestimmten Ort gegenüber der AV nachgewiesen werden kann.

Gehst Du immer sooo sorgfältig bei der Beantwortung von rechtlichen Fragen vor?

Was ist, wenn der Ehemann nicht per Handy erreichbar ist oder gar kein Handy hat?
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Antwort #75 - 03.07.2016 um 22:10:50
 
HeFi schrieb am 03.07.2016 um 21:16:10:
Was ist, wenn der Ehemann nicht per Handy erreichbar ist oder gar kein Handy hat? 


Wer soll den Ehemann auf dem Handy anrufen? Der Grenzschutz? Der wird denen etwas husten...Die Ehefrau? Mit einem Philippinischen Prepaidhandy wird das auch nicht funktionieren.....
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Antwort #76 - 04.07.2016 um 14:39:59
 
Heute kam eine Antwort der Polnischen Botschaft. Im prinzip nichts neues. Hier der Text im original:

Dear Sir,

You (your family members) must provide a credible proof of your residence in Poland, then your family can join you there based on the visas processed by the Polish Embassy.

If you just visit Poland (as you stated in your previous email) and you don’t have the place of residence in Poland, your family must apply for visa at the German Embassy or Consulate. In that case the Polish Embassy is not competent to accept and process visa applications of your wife.

Please also note that information regarding the justification of purpose and conditions of the declared stay are subject to thorough verification by the Immigration Authorities and affects the final visa decision.
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Antwort #77 - 04.07.2016 um 15:56:57
 
tm703 schrieb am 02.02.2016 um 11:34:15:
Ich deutscher bin mit einer Philippinin verheiratet. Zur Zeit leben wir noch nicht zusammen da der Deutschkurs A1 noch nicht abgeschlossen ist. Wäre es möglich das mich meine Ehefrau besucht, also noch keine Familienzusammenführung oder ist es eher aussichtslos das Sie ein Touristvisum bekommt?

deerhunter schrieb am 02.07.2016 um 19:11:59:
Warum macht ihr nicht einfach den A1 Kurs, anstatt Urlaub (zumal du ja nach günstigen Flügen suchst und damit nicht auf Rosen gebettet zu sein scheinst)?

ES wird überhaupt nicht verständlich, warum ihr kein reguläres FzF-Visum zum Ehegattennachzug anstrebt.
Das dafür geforderte A1-Zertifikat kann doch nicht sooo schwer sein;
oder gibt es noch andere Gründe, die Du hier verschweigst?
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Antwort #78 - 04.07.2016 um 16:12:57
 
ganz einfach weil wir zur zeit nicht in deutschland zusammen leben werden. abgesehen davon sind da noch kranke eltern denen es nicht sehr gut geht. ansonsten sind da noch 2 apotheken die nicht lange allein gelassen werden können.

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Antwort #79 - 04.07.2016 um 16:14:34
 
es geht hier auch nicht um warum und weshalb sondern um einhaltung der gesetze. wenn die ehefrau das recht hat den ehemann aufgrund der freizügigkeit zu besuchen dann können wir dieses recht auch nutzen
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Antwort #80 - 04.07.2016 um 16:42:59
 
Wenn ich die Gründe lese, warum im Moment keine FZF nach Deutschland geplant, dürfte doch ein normales Schengen Visum für ein paar Wochen infrage kommen.

Monatelang wird deine Frau aufgrund der bekannten Umstände wohl im Moment ihr Land nicht verlassen können.

Damit ließe sich auch die Rückkehrbereitschaft belegen.
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Antwort #81 - 04.07.2016 um 16:59:28
 
darum geht es eigentlich nicht. das visum wird sofort ausgestellt wenn ich den aufenthalt in polen bescheinigt werden kann. nur wie soll ich das denn anstellen. es wäre frühestens am ersten urlaubstag möglich und wer soll so eine bescheinigung das ich im land bin ausstellen. selbst wenn ich so eine bescheinigung bekommen würde, wäre ich doch bei visaerteilung schon wieder zuhause. und als eu bürger muss ich mich die ersten 3 monate nicht anmelden, was fakto auch umständlich wäre da ich mich ja erst in deutschland abmelden müsste.
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Antwort #82 - 04.07.2016 um 17:08:09
 
tm703 schrieb am 04.07.2016 um 16:59:28:
und als eu bürger muss ich mich die ersten 3 monate nicht anmelden

... was aber nicht heißt, dass man sich nicht anmelden darf.
Sicherlich hast du sich schon schlau gemacht, ob es in Polen ein Meldewesen, ähnlich wie bei uns, gibt.

tm703 schrieb am 04.07.2016 um 16:59:28:
fakto auch umständlich wäre da ich mich ja erst in deutschland abmelden müsste. 

Du musst dich doch in Deutschland nicht abmelden, wenn du dich in Polen anmeldest. Wer sagt denn so etwas?

Dir wurde bereits geraten, dich an Solvit zu wenden. Dort wird du auch eine Antwort kommen. Im Moment drehst du dich nur im Kreis.


P.S.: Nur ein Tipp am Rande.
Die GROSS- und kleinschreibung erleichtert das Lesen, vorallem für die vielen ausländischen Nutzer, die ja richtiges Deutsch lernen sollen. Zwinkernd
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Antwort #83 - 04.07.2016 um 17:24:39
 
tm703 schrieb am 04.07.2016 um 14:39:59:
Heute kam eine Antwort der Polnischen Botschaft. Im prinzip nichts neues. Hier der Text im original:



Nach Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie wird vom Familienangehörigen nur ein Einrreisevisum benötigt. Damit wird automatisch das Einreiseland für die Visaausstellung zuständig.
Schreib eine mail an die Polen und weise auf das visa handbook C(2010) 1620 part III hin.
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Antwort #84 - 04.07.2016 um 17:48:27
 
Vielleicht wollen die auch nur eine Hotelreservierung o.ä..
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Antwort #85 - 04.07.2016 um 17:51:00
 
... dieser Gedanke ist schon durch:
tm703 schrieb am 01.07.2016 um 21:57:52:
. eine Buchung des Zimmers erkennen sie nicht an.

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Antwort #86 - 04.07.2016 um 17:53:19
 
Dann hilft nur noch Solvit.
Eine Klage vor einem  polnischenGericht bringt dem Fragesteller wenig.
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Antwort #87 - 04.07.2016 um 17:56:41
 
Warum beantragst du nicht einfach ein normales 3 Wochen Schengenvisum bei der Deutschen Botschaft! Mit wirklich kranken Eltern und 2 Apotheken im Besitz sollte die Rückkehrbereitschaft nachzuweisen sein!
Also wenn deine Geschichte stimmt und du nicht nur ein FZF umgehen willst, sollte man ein normales "deutschen" Schengenvisum beantragen und gut
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Antwort #88 - 04.07.2016 um 17:57:17
 
@mgb.  ich werde das mal versuchen. ich hoffe es hilft.

wenn das einreiseland für das visa zuständig ist dann wäre es ja in manila bei der niederländischen botschaft möglich aber die wollen dann nur ein touristen visa ausstellen und verlangen eine niederländische verpflichtungserklärung. werde da mal versuchen in holland etwas heraus zu bekommen und telefonisch anfragen
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Antwort #89 - 04.07.2016 um 18:32:35
 
Was mir noch eingefallen ist hast du schon überlegt wie du deine Frau aus den Philippinen raus bringen willst?
So wie ich das sehe ist da Minimum ein CFO certificate notwendig.
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Antwort #90 - 04.07.2016 um 18:39:29
 
HeFi schrieb am 04.07.2016 um 15:56:57:
ES wird überhaupt nicht verständlich, warum ihr kein reguläres FzF-Visum zum Ehegattennachzug anstrebt.
Das dafür geforderte A1-Zertifikat kann doch nicht sooo schwer sein;
oder gibt es noch andere Gründe, die Du hier verschweigst?

tm703 schrieb am 04.07.2016 um 16:12:57:
ganz einfach weil wir zur zeit nicht in deutschland zusammen leben werden. abgesehen davon sind da noch kranke eltern denen es nicht sehr gut geht. ansonsten sind da noch 2 apotheken die nicht lange allein gelassen werden können.

Deine Gründe (so nachvollziehbar auch sein mögen) schließen doch nicht aus, dass ihr trotzdem (oder zusätzlich) ein FzF-Visum zum Ehegattennachzug beantragt, das ihr früher oder später irgendwann ohnehin braucht (wenn es keine Scheinehe sein soll).

Mit diesem nationalen FzF-Visum (bzw. mit dem nachfolgenden AT) könnt ihr
1. ggf. zukünftig in Deutschland leben, falls Euch irgendwann danach ist,
2. jederzeit  in jedem EU-Land für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen Urlaub machen (ersetzt ein Besuchsvisum) oder
3. das Aufenthaltsrecht einfach ignorieren und (zeitweise) alles so lassen, wie ist.
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Antwort #91 - 04.07.2016 um 18:40:08
 
mgb schrieb am 04.07.2016 um 18:32:35:
So wie ich das sehe ist da Minimum ein CFO certificate notwendig.


Nur für einen Daueraufenthalt, nicht für einen Urlaub!  Cool Cool

Oder ganz einfach das FZF machen und dann entscheiden, ob und wie lange man im Land bleibt! Das FZF heißt ja nicht, dass sie in Deutschland bleiben muss, aber ihr habt alle Möglichkeiten damit! Macht es viel einfacher, als einen langen Klageweg
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Antwort #92 - 04.07.2016 um 19:02:00
 
deerhunter schrieb am 04.07.2016 um 18:40:08:
Nur für einen Daueraufenthalt, nicht für einen Urlaub!  Cool Cool


Ohne praktische Erfahrung mit der philippinschen Ausreisekontrolle sollte man mit solchen Aussagen vorsichtig sein.
Off loading gibt es laufend.
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Antwort #93 - 04.07.2016 um 19:09:01
 
mgb schrieb am 04.07.2016 um 19:02:00:
Ohne praktische Erfahrung mit der philippinschen Ausreisekontrolle sollte man mit solchen Aussagen vorsichtig sein.


Habe ich...die Erfahrung  Cool

mgb schrieb am 04.07.2016 um 19:02:00:
Off loading gibt es laufend.


Das stimmt, aber einen CFO Sticker bekommt sie nicht mit einem Schnegenvisum.....Gegen Offloading hilft eher ein klares, selbstbewusstes Auftreten und vernünftige Dokumente und genug Mittel für eine solche Reise!
Das wird sich aber mit dem neuen Präsidenten Du30 möhglicherweise ändern
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Antwort #94 - 04.07.2016 um 19:36:09
 
Sie will auch keinen CFO Sticker (Registrierung) sondern ein CFO certificate (Kursbestätigung).
Fehlendes CFO certificate ist ein gern genommener Ablehnungsgrund bei Visa Typ-C.
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