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Besuchvisum für Ehefrau - keine FZF (Gelesen: 26.833 mal)
deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #75 - 03.07.2016 um 22:10:50
 
HeFi schrieb am 03.07.2016 um 21:16:10:
Was ist, wenn der Ehemann nicht per Handy erreichbar ist oder gar kein Handy hat? 


Wer soll den Ehemann auf dem Handy anrufen? Der Grenzschutz? Der wird denen etwas husten...Die Ehefrau? Mit einem Philippinischen Prepaidhandy wird das auch nicht funktionieren.....
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tm703
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Antwort #76 - 04.07.2016 um 14:39:59
 
Heute kam eine Antwort der Polnischen Botschaft. Im prinzip nichts neues. Hier der Text im original:

Dear Sir,

You (your family members) must provide a credible proof of your residence in Poland, then your family can join you there based on the visas processed by the Polish Embassy.

If you just visit Poland (as you stated in your previous email) and you don’t have the place of residence in Poland, your family must apply for visa at the German Embassy or Consulate. In that case the Polish Embassy is not competent to accept and process visa applications of your wife.

Please also note that information regarding the justification of purpose and conditions of the declared stay are subject to thorough verification by the Immigration Authorities and affects the final visa decision.
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HeFi
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Antwort #77 - 04.07.2016 um 15:56:57
 
tm703 schrieb am 02.02.2016 um 11:34:15:
Ich deutscher bin mit einer Philippinin verheiratet. Zur Zeit leben wir noch nicht zusammen da der Deutschkurs A1 noch nicht abgeschlossen ist. Wäre es möglich das mich meine Ehefrau besucht, also noch keine Familienzusammenführung oder ist es eher aussichtslos das Sie ein Touristvisum bekommt?

deerhunter schrieb am 02.07.2016 um 19:11:59:
Warum macht ihr nicht einfach den A1 Kurs, anstatt Urlaub (zumal du ja nach günstigen Flügen suchst und damit nicht auf Rosen gebettet zu sein scheinst)?

ES wird überhaupt nicht verständlich, warum ihr kein reguläres FzF-Visum zum Ehegattennachzug anstrebt.
Das dafür geforderte A1-Zertifikat kann doch nicht sooo schwer sein;
oder gibt es noch andere Gründe, die Du hier verschweigst?
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tm703
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Antwort #78 - 04.07.2016 um 16:12:57
 
ganz einfach weil wir zur zeit nicht in deutschland zusammen leben werden. abgesehen davon sind da noch kranke eltern denen es nicht sehr gut geht. ansonsten sind da noch 2 apotheken die nicht lange allein gelassen werden können.

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Antwort #79 - 04.07.2016 um 16:14:34
 
es geht hier auch nicht um warum und weshalb sondern um einhaltung der gesetze. wenn die ehefrau das recht hat den ehemann aufgrund der freizügigkeit zu besuchen dann können wir dieses recht auch nutzen
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Antwort #80 - 04.07.2016 um 16:42:59
 
Wenn ich die Gründe lese, warum im Moment keine FZF nach Deutschland geplant, dürfte doch ein normales Schengen Visum für ein paar Wochen infrage kommen.

Monatelang wird deine Frau aufgrund der bekannten Umstände wohl im Moment ihr Land nicht verlassen können.

Damit ließe sich auch die Rückkehrbereitschaft belegen.
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tm703
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Antwort #81 - 04.07.2016 um 16:59:28
 
darum geht es eigentlich nicht. das visum wird sofort ausgestellt wenn ich den aufenthalt in polen bescheinigt werden kann. nur wie soll ich das denn anstellen. es wäre frühestens am ersten urlaubstag möglich und wer soll so eine bescheinigung das ich im land bin ausstellen. selbst wenn ich so eine bescheinigung bekommen würde, wäre ich doch bei visaerteilung schon wieder zuhause. und als eu bürger muss ich mich die ersten 3 monate nicht anmelden, was fakto auch umständlich wäre da ich mich ja erst in deutschland abmelden müsste.
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trixie
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Antwort #82 - 04.07.2016 um 17:08:09
 
tm703 schrieb am 04.07.2016 um 16:59:28:
und als eu bürger muss ich mich die ersten 3 monate nicht anmelden

... was aber nicht heißt, dass man sich nicht anmelden darf.
Sicherlich hast du sich schon schlau gemacht, ob es in Polen ein Meldewesen, ähnlich wie bei uns, gibt.

tm703 schrieb am 04.07.2016 um 16:59:28:
fakto auch umständlich wäre da ich mich ja erst in deutschland abmelden müsste. 

Du musst dich doch in Deutschland nicht abmelden, wenn du dich in Polen anmeldest. Wer sagt denn so etwas?

Dir wurde bereits geraten, dich an Solvit zu wenden. Dort wird du auch eine Antwort kommen. Im Moment drehst du dich nur im Kreis.


P.S.: Nur ein Tipp am Rande.
Die GROSS- und kleinschreibung erleichtert das Lesen, vorallem für die vielen ausländischen Nutzer, die ja richtiges Deutsch lernen sollen. Zwinkernd
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Antwort #83 - 04.07.2016 um 17:24:39
 
tm703 schrieb am 04.07.2016 um 14:39:59:
Heute kam eine Antwort der Polnischen Botschaft. Im prinzip nichts neues. Hier der Text im original:



Nach Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie wird vom Familienangehörigen nur ein Einrreisevisum benötigt. Damit wird automatisch das Einreiseland für die Visaausstellung zuständig.
Schreib eine mail an die Polen und weise auf das visa handbook C(2010) 1620 part III hin.
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Aras
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Antwort #84 - 04.07.2016 um 17:48:27
 
Vielleicht wollen die auch nur eine Hotelreservierung o.ä..
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Antwort #85 - 04.07.2016 um 17:51:00
 
... dieser Gedanke ist schon durch:
tm703 schrieb am 01.07.2016 um 21:57:52:
. eine Buchung des Zimmers erkennen sie nicht an.

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Antwort #86 - 04.07.2016 um 17:53:19
 
Dann hilft nur noch Solvit.
Eine Klage vor einem  polnischenGericht bringt dem Fragesteller wenig.
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deerhunter
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Antwort #87 - 04.07.2016 um 17:56:41
 
Warum beantragst du nicht einfach ein normales 3 Wochen Schengenvisum bei der Deutschen Botschaft! Mit wirklich kranken Eltern und 2 Apotheken im Besitz sollte die Rückkehrbereitschaft nachzuweisen sein!
Also wenn deine Geschichte stimmt und du nicht nur ein FZF umgehen willst, sollte man ein normales "deutschen" Schengenvisum beantragen und gut
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Antwort #88 - 04.07.2016 um 17:57:17
 
@mgb.  ich werde das mal versuchen. ich hoffe es hilft.

wenn das einreiseland für das visa zuständig ist dann wäre es ja in manila bei der niederländischen botschaft möglich aber die wollen dann nur ein touristen visa ausstellen und verlangen eine niederländische verpflichtungserklärung. werde da mal versuchen in holland etwas heraus zu bekommen und telefonisch anfragen
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Antwort #89 - 04.07.2016 um 18:32:35
 
Was mir noch eingefallen ist hast du schon überlegt wie du deine Frau aus den Philippinen raus bringen willst?
So wie ich das sehe ist da Minimum ein CFO certificate notwendig.
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