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Besuchvisum für Ehefrau - keine FZF (Gelesen: 26.834 mal)
trixie
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Antwort #60 - 03.07.2016 um 10:07:43
 
Heißt das konkret, dass z. B. am Flughafen der EU-Bürger, der seinen Ehegatten abholen möchte, mit Heiratsurkunde und Ausweisdokument ausgestattet sein muss, um den Nachweis zu erbringen, dass der Hauptreisezweck erfüllt ist?
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Antwort #61 - 03.07.2016 um 13:23:42
 
trixie schrieb am 03.07.2016 um 10:07:43:
Heißt das konkret, dass z. B. am Flughafen der EU-Bürger, der seinen Ehegatten abholen möchte, mit Heiratsurkunde und Ausweisdokument ausgestattet sein muss, um den Nachweis zu erbringen, dass der Hauptreisezweck erfüllt ist? 


Und dann muss er auch noch in den Sicherheitsbereich hinein kommen  Cool
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trixie
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Antwort #62 - 03.07.2016 um 13:40:33
 
Ich dachte, dass die Ehefrau mit den Grenzbeamten zu ihrem Ehemann begleitet wird und die Klärung im Dienstbüro der Grenzbeamten durchgeführt wird.
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Antwort #63 - 03.07.2016 um 13:45:48
 
trixie schrieb am 03.07.2016 um 13:40:33:
ch dachte, dass die Ehefrau mit den Grenzbeamten zu ihrem Ehemann begleitet wird und die Klärung im Dienstbüro der Grenzbeamten durchgeführt wird. 


Wenn sie sich verständlich verständigen kann und es nicht gerade einen personellen Engpass (wie meist) gibt!
In der Praxis wird es viel Stress am Einreisecounter und dann viel Zeitaufwand geben und mit etwas Glück kommt man zueinander in einem Büro der BP...wetten würde ich darauf nicht (aber man kann sich ja später beschweren)
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Antwort #64 - 03.07.2016 um 14:00:00
 
deerhunter schrieb am 03.07.2016 um 13:45:48:
In der Praxis wird es viel Stress am Einreisecounter und dann viel Zeitaufwand geben und mit etwas Glück kommt man zueinander in einem Büro der BP...

Das sollte doch täglich Brot der Grenzbeamten sein, dass jemand als freizügigkeitsberechtigter Bürger mit einem Einreisevisum ankommt. Ob mit oder wenig Stress und Zeitaufwand muß der Vorgang zuende gebracht werden.
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Antwort #65 - 03.07.2016 um 14:09:39
 
Je nach Aufwand und Stress kommt es eben manchmal auch zu Zurückweisungen, wenn man fehlende Papiere hat oder entsprechende Sachverhalte mangels Sprache nicht erklären kann (BP ist absolut im Stress momentan)....man kann sich ja hinterher beschweren oder gemeinsam einreisen!
Aber in der Theorie hast du natürlich Recht!
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Antwort #66 - 03.07.2016 um 14:34:54
 
deerhunter schrieb am 03.07.2016 um 14:09:39:
BP ist absolut im Stress momentan

Die BP ist doch hier gar nicht im Spiel, da die Ankunft an einem ausländischen Flughafen geplant ist. Es werden sicherlich nicht in allen Länder die Grenzpolizisten im Dauerstress sein.
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Antwort #67 - 03.07.2016 um 15:05:02
 
trixie schrieb am 03.07.2016 um 10:07:43:
Heißt das konkret, dass z. B. am Flughafen der EU-Bürger, der seinen Ehegatten abholen möchte, mit Heiratsurkunde und Ausweisdokument ausgestattet sein muss, um den Nachweis zu erbringen, dass der Hauptreisezweck erfüllt ist?

Ja, so wird aus der Praxis berichtet. Aber hauptsächlich aus Ländern, deren Beamtenschaft sich an geltendes Recht halten will und nicht zum Rechtsbruch bereit ist.

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Antwort #68 - 03.07.2016 um 15:05:31
 
trixie schrieb am 03.07.2016 um 14:34:54:
Die BP ist doch hier gar nicht im Spiel, da die Ankunft an einem ausländischen Flughafen geplant ist. Es werden sicherlich nicht in allen Länder die Grenzpolizisten im Dauerstress sein.


Ok, dazu kann ich nichts sagen....wird aber vermutlich überall ähnlich zugehen oder schlimmer (denn so pc wie bei uns, ist man in den meisten Staaten nicht)! Mit polnischen und holländischen Grenzpolizisten habe ich deutlich schlechtere Erfahrungen gemacht, als mit der BP...und dann kommen vermutlich noch 3 verschiedene Sprachen (Drittländer / Deutscher / Grenzpolizist), oder Auslegungen in einer 4. Sprache die niemandes Muttersprache ist, dazu.
Aber wir entfernen uns vom Topic
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Antwort #69 - 03.07.2016 um 15:22:51
 
mgb schrieb am 03.07.2016 um 15:05:02:
Aber hauptsächlich aus Ländern, deren Beamtenschaft sich an geltendes Recht halten will und nicht zum Rechtsbruch bereit ist.

Dazu müßte m. V. nach die Heiratsurkunde erst einmal legalisiert sein, vorallem wenn die Deutsche Botschaft bei einer philippinischen HU eine Amtsprüfung fordert um deren Echtheit festzustellen, kann man von einem Grenzbeamten nicht erwarten, dass er das ihm vorgelegte HU ohne "Echtheitsvermerk" auch als solche anerkennt.

So wie ich feststelle, ist dieses Unterfangen - auch wenn das Einreisevisum erteilt wird - mit einem unheimlichen Stressfaktor behaftet, an deren Ende auch eine Zurückweisung erfolgen kann.

Zitat:
holländischen Grenzpolizisten habe ich deutlich schlechtere Erfahrungen gemacht,

Also mit holländischen Grenzpolizisten habe ich noch keine Erfahrungen gemacht, aber mit niederländischen und zwar gute. Zwinkernd
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Antwort #70 - 03.07.2016 um 15:37:38
 
Eine gültige Eheurkunde ist Voraussetzng für die Ausstellung des Schengenvisas.
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Antwort #71 - 03.07.2016 um 17:03:49
 
trixie schrieb am 03.07.2016 um 15:22:51:
So wie ich feststelle, ist dieses Unterfangen - auch wenn das Einreisevisum erteilt wird - mit einem unheimlichen Stressfaktor behaftet, an deren Ende auch eine Zurückweisung erfolgen kann.


So ist es....viel Stress und auch nur 50:50 Chance
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Antwort #72 - 03.07.2016 um 19:05:08
 
tm703 schrieb am 01.07.2016 um 21:57:52:
update.
Urlaub in polen gebucht doch polnische Botschaft in Malaysia (zuständig für Philippinen) verweigert das visa. zwar akzeptieren sie die EU Freizügigkeit doch der Grund des Verweigerns ist das sie ein amtliches Dokument wollen das den Aufenthalt in polen bescheinigt. eine Buchung des Zimmers erkennen sie nicht an. mein Einspruch das ich mich nicht dort anmelden muss um die Freizügigkeit zu bekommen wurde akzeptiert doch besteht die Botschaft auf ein amtliches Dokument das ich mich bereits dort aufhalte. da der Urlaub ab 20. juli geplant ist wird es zeitlich nicht passen wenn ich erst dorthin reise und dann meine frau das visa beantragt da hier ca. 3 Wochen bis 4 Wochen Vorlauf benötigt wird für Termin bei Botschaft und Flug Buchung. seit Anfang Juni versuchen wir das visa zu bekommen. ich weiß nicht mehr weiter. der Urlaub muss jetzt wohl erstmal verschoben werden

mgb schrieb am 03.07.2016 um 10:02:14:
Wenn der Aufenthaltsort des zugehörigen EU-Bürgers nicht bekannt ist, dann ist der Hauptreisezweck nicht erfüllt und die Einreise kann verweigert werden.


Aha, der Aufenthaltsort des EU-Bürgers muss also bekannt sein!
Wann? Wie nachgewiesen?
VOR der Erteilung des Einreisevisums oder erst bei Einreise bzw. Ankunft am Flughafen im EU-Ziel-Land?

Jetzt weiß der TS immer noch nicht, ob, wann und wie seine Ehefrau seine Anwesenheit im EU-Ziel-Land (NL oder PL) beim Visaantrag für das Einreisevisum nachweisen muss.
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Antwort #73 - 03.07.2016 um 20:04:47
 
Schonmal was von der Erfindung des Handys gehört?
Wenn der EU-Bürger benötigt wird, dann wird er halt dazu gerufen.
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Antwort #74 - 03.07.2016 um 21:16:10
 
HeFi schrieb am 03.07.2016 um 19:05:08:
Jetzt weiß der TS immer noch nicht, ob, wann und wie seine Ehefrau seine Anwesenheit im EU-Ziel-Land (NL oder PL) beim Visaantrag für das Einreisevisum nachweisen muss. 

mgb schrieb am 03.07.2016 um 20:04:47:
Schonmal was von der Erfindung des Handys gehört?Wenn der EU-Bürger benötigt wird, dann wird er halt dazu gerufen.

ach ...
sorry, ich wusste bisher nicht, dass mit einem Handy-Anruf die Anwesenheit eines Ehemannes an einem bestimmten Ort gegenüber der AV nachgewiesen werden kann.

Gehst Du immer sooo sorgfältig bei der Beantwortung von rechtlichen Fragen vor?

Was ist, wenn der Ehemann nicht per Handy erreichbar ist oder gar kein Handy hat?
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