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Besuchvisum für Ehefrau - keine FZF (Gelesen: 26.832 mal)
tm703
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02.02.2016 um 11:34:15
 
Ich deutscher bin mit einer Philippinin verheiratet. Zur Zeit leben wir noch nicht zusammen da der Deutschkurs A1 noch nicht abgeschlossen ist. Wäre es möglich das mich meine Ehefrau besucht, also noch keine Familienzusammenführung oder ist es eher aussichtslos das Sie ein Touristvisum bekommt?
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trixie
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Antwort #1 - 02.02.2016 um 11:41:20
 
tm703 schrieb am 02.02.2016 um 11:34:15:
Wäre es möglich das mich meine Ehefrau besucht, also noch keine Familienzusammenführung oder ist es eher aussichtslos das Sie ein Touristvisum bekommt? 

Versuch macht klug, aber stelle dich einmal auf letztgenannte Variante ein.

Die Voraussetzung für ein Schengen Visum sind ja bekannt, vorallem die sog. Rückkehrbereitschaft.
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grisu1000
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Antwort #2 - 02.02.2016 um 18:54:51
 
tm703 schrieb am 02.02.2016 um 11:34:15:
Wäre es möglich das mich meine Ehefrau besucht, also noch keine Familienzusammenführung oder ist es eher aussichtslos das Sie ein Touristvisum bekommt? 


Ja da ist möglich. Die Wahrscheinlichkeit sie aber ein Besuchsvisum für Deutschland bekommt is ungewiss.

Aber: Macht ihr gemeinsamen Urlaub in der EU, außerhalb Deutschland fallt ihr unter die EU-Freizügigkeit. Damit hat sie Anrecht auf ein einfaches Einreisevisa in dem besuchten Staat z.B Österreich, solange du dich dort mit Ihr gmeinsam aufhälst.
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trixie
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Antwort #3 - 03.02.2016 um 08:03:46
 
grisu1000 schrieb am 02.02.2016 um 18:54:51:
Macht ihr gemeinsamen Urlaub in der EU, außerhalb Deutschland fallt ihr unter die EU-Freizügigkeit

Das würde aber nur bei Staaten funktionieren, die die Eheurkunde ohne weitere Amtsprüfung akzeptieren. Ansonsten hätten man einen Doppelaufwand mit entsprechenden Mehrkosten.
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deerhunter
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Antwort #4 - 03.02.2016 um 13:01:37
 
Das ist höchst unwarscheinlich, denn die AV Manila ist hier als sehr streng bekannt! Man denkt hier sofort an eine Umgehung des FZF! Also man kann es versuchen, allerdings dürfte die Chance bei unter10% liegen
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Antwort #5 - 03.02.2016 um 13:17:56
 
deerhunter schrieb am 03.02.2016 um 13:01:37:
denn die AV Manila ist hier als sehr streng bekannt! 

Du sprichst doch sicher von der deutschen AV oder von allen anderen?

Bei dem Vorschlag von @grisu1000 ist die deutsche AV gar nicht im Spiel, sondern eine der anderen EU-Staaten.
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Antwort #6 - 03.02.2016 um 14:54:30
 
trixie schrieb am 03.02.2016 um 13:17:56:
Du sprichst doch sicher von der deutschen AV oder von allen anderen?


Ja, Deutsche AV...Östereich ist auch nicht besser! Spanien soll teilweise funktionieren
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Antwort #7 - 04.02.2016 um 07:53:17
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #8 - 03.02.2016 um 18:19:04
 
deerhunter schrieb am 03.02.2016 um 14:54:30:
a, Deutsche AV...Östereich ist auch nicht besser! Spanien soll teilweise funktionieren


Wir reden nicht von einem Besuchsvisa nach Schengen, bei dem es durch die AV ein Ermessen gibt, insbesondere Prüfung der Rückkehrwilligkeit. Bei EU-Freizügigkeit gibt es kein Ermessen sondern einen Rechtsanspruch. Rückkehrwilligkeit spielt dabei keine Rolle.
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tm703
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Antwort #9 - 04.02.2016 um 08:52:52
 
Aber das Eu-Freizügigkeitsrecht greift doch nur wenn z.B. der Deutsche Ehepartner sich in einem EU-Land dauerhaft aufhält, also dort gemeldet ist, arbeitet oder dauerhaft wohnt. Oder sehe ich das falsch?
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Antwort #10 - 04.02.2016 um 09:29:25
 
Die EU-Freizügigkeit greift auch dann, wenn man im sich EU Ausland aufgrund eines Urlaubes oder einer Reise aufhält und das bis zu drei Monaten.
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tm703
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Antwort #11 - 04.02.2016 um 09:51:30
 
verstehe ich das richtig, wenn sich ein deutscher z.b. in den niederlanden längere zeit aufhält, das dann familienangehörige aus nicht eu staaten, ein tourist visa bei den niederländischen behörden beantragen muss?
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Antwort #12 - 04.02.2016 um 09:55:16
 
tm703 schrieb am 04.02.2016 um 09:51:30:
wenn sich ein deutscher z.b. in den niederlanden längere zeit aufhält, das dann familienangehörige aus nicht eu staaten, ein tourist visa bei den niederländischen behörden beantragen muss? 

Die Antwort hierzu hast du bereits mit Antwort # 2 bekommen; zuständig wäre dann die NL Botschaft.
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tm703
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Antwort #13 - 01.07.2016 um 21:57:52
 
update.
Urlaub in polen gebucht doch polnische Botschaft in Malaysia (zuständig für Philippinen) verweigert das visa. zwar akzeptieren sie die EU Freizügigkeit doch der Grund des Verweigerns ist das sie ein amtliches Dokument wollen das den Aufenthalt in polen bescheinigt. eine Buchung des Zimmers erkennen sie nicht an. mein Einspruch das ich mich nicht dort anmelden muss um die Freizügigkeit zu bekommen wurde akzeptiert doch besteht die Botschaft auf ein amtliches Dokument das ich mich bereits dort aufhalte. da der Urlaub ab 20. juli geplant ist wird es zeitlich nicht passen wenn ich erst dorthin reise und dann meine frau das visa beantragt da hier ca. 3 Wochen bis 4 Wochen Vorlauf benötigt wird für Termin bei Botschaft und Flug Buchung. seit Anfang Juni versuchen wir das visa zu bekommen. ich weiß nicht mehr weiter. der Urlaub muss jetzt wohl erstmal verschoben werden
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Antwort #14 - 01.07.2016 um 23:18:36
 
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