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Besuchvisum für Ehefrau - keine FZF (Gelesen: 26.831 mal)
mgb
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Antwort #45 - 02.07.2016 um 20:32:19
 
Es gibt kein EU Recht im Bereich Freizügigkeit mit der Voraussetzung des vorherigen Aufenthalts.
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Antwort #46 - 02.07.2016 um 20:35:17
 
... und wie soll der Ehegatte eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürger diesem nachziehen, wenn derselbe sich noch gar nicht im nachzugsberechtigten EU-Land befindet?
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Antwort #47 - 02.07.2016 um 20:39:14
 
Schau mal die Übersetzung von accompany or join nach.
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Antwort #48 - 02.07.2016 um 20:51:36
 
Du schreibst doch hier selber, begleiten oder ihm nachziehen.
Begleiten, also gemeinsames Einreisen, scheidet hier wohl aus, da die Ehefrau noch auf den Philippinen lebt und ein Nachziehen setzt m.M. nach voraus, dass man sich bereits im EU-Land aufhält. Deshalb ist mir dein Einwand unverständlich.

mgb schrieb am 02.07.2016 um 19:20:43:
Diese Richtlinie gilt für jeden Unionsbürger, der sich in einen anderen als den Mitgliedstaat,dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, begibt oder sich dort aufhält, sowie für seine Familienangehörigenim Sinne von Artikel 2 Nummer 2, die ihn begleiten oder ihm nachziehen. 

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Antwort #49 - 02.07.2016 um 21:56:31
 
Das ist der Unterschied zwischen nachziehen und join.
Wenn der EU Bürger seine Frau treffen will, dann reicht es wenn er bei Ankunft am Flughafen anwesend ist. Wo er sich vorher rumtreibt interessiert nicht.
Wobei im vorliegenden Fall beide zusammen fliegen wollen. Da zieht accompany/begleiten.
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Antwort #50 - 02.07.2016 um 22:13:11
 
mgb schrieb am 02.07.2016 um 21:56:31:
Das ist der Unterschied zwischen nachziehen und join.
Wenn der EU Bürger seine Frau treffen will, dann reicht es wenn er bei Ankunft am Flughafen anwesend ist. Wo er sich vorher rumtreibt interessiert nicht...

Richtig!
Und wie kommt die Ehefrau OHNE Einreisevisum
a. in Manila in's Flugzeug ?
b. geschweige denn zu DEM Flughafen, an dem sich der freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger befindet?



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Antwort #51 - 02.07.2016 um 22:18:02
 
Indem sie ein Schengenvisa beantragt und die mit Sternchen markierten Feldern auslässt.
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Antwort #52 - 02.07.2016 um 22:47:59
 
mgb schrieb am 02.07.2016 um 21:56:31:
Wenn der EU Bürger seine Frau treffen will, dann reicht es wenn er bei Ankunft am Flughafen anwesend ist

Und wer sollte das kontrollieren, dass der deutsche Ehepartner nun wirklich am Flughafen ist?

mgb schrieb am 02.07.2016 um 21:56:31:
Wobei im vorliegenden Fall beide zusammen fliegen wollen

Das konnte ich den bisherigen Beiträgen nicht entnehmen.
Der TS möchte seine Frau gerne in Amsterdam am Flughafen abholen.
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Antwort #53 - 02.07.2016 um 23:32:39
 
mgb schrieb am 02.07.2016 um 22:18:02:
Indem sie ein Schengenvisa beantragt und die mit Sternchen markierten Feldern auslässt.

Offenbar hast Du den Überblick verloren, denn genau DAS will der TS nicht
tm703 schrieb am 01.07.2016 um 21:57:52:
update.
Urlaub in polen gebucht doch polnische Botschaft in Malaysia (zuständig für Philippinen) verweigert das visa. zwar akzeptieren sie die EU Freizügigkeit doch der Grund des Verweigerns ist das sie ein amtliches Dokument wollen das den Aufenthalt in polen bescheinigt. eine Buchung des Zimmers erkennen sie nicht an. mein Einspruch das ich mich nicht dort anmelden muss um die Freizügigkeit zu bekommen wurde akzeptiert doch besteht die Botschaft auf ein amtliches Dokument das ich mich bereits dort aufhalte. da der Urlaub ab 20. juli geplant ist wird es zeitlich nicht passen wenn ich erst dorthin reise und dann meine frau das visa beantragt da hier ca. 3 Wochen bis 4 Wochen Vorlauf benötigt wird für Termin bei Botschaft und Flug Buchung. seit Anfang Juni versuchen wir das visa zu bekommen. ich weiß nicht mehr weiter. der Urlaub muss jetzt wohl erstmal verschoben werden

Abgesehen davon, dass sie dann ihre Rückkehrwilligkeit glaubhaft machen müsste.
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Antwort #54 - 03.07.2016 um 00:25:25
 
In Beitrag #20 gibt der Fragesteller bekannt, das auch Warschau möglich ist.
In Beitrag #24 wird auch Amsterdam als Möglichkeit genannt.
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Antwort #55 - 03.07.2016 um 00:30:34
 
trixie schrieb am 02.07.2016 um 22:47:59:
Und wer sollte das kontrollieren, dass der deutsche Ehepartner nun wirklich am Flughafen ist?

Für was meinst du ist der Grenzbeamte gut? Normalerweise wird gefragt wo sich der zugehörige EU Bürger befindet.

Zitat:
Das konnte ich den bisherigen Beiträgen nicht entnehmen.
Der TS möchte seine Frau gerne in Amsterdam am Flughafen abholen.


In Beitrag #24 wird auf die Frage nach gemeinsamer Reise mit wenn möglich ja geantwortet.
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Antwort #56 - 03.07.2016 um 01:03:08
 
mgb schrieb am 03.07.2016 um 00:30:34:
Für was meinst du ist der Grenzbeamte gut? Normalerweise wird gefragt wo sich der zugehörige EU Bürger befindet.

Das Einreisevisum wird doch in Form eines Schengen Visums ausgestellt. Woran erkennt man dass dies nur als Einreisevisum für die abgeleitete EU-Freizügigkeit gedacht ist?
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Antwort #57 - 03.07.2016 um 01:18:44
 
Weil drauf steht Familienangehöriger eines Unionsbürgers.
Wobei dadurch die Wirkung als Schengenvisa nicht ausser Kraft gesetzt wird.
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Antwort #58 - 03.07.2016 um 08:54:01
 
mgb schrieb am 03.07.2016 um 01:18:44:
  Wobei dadurch die Wirkung als Schengenvisa nicht ausser Kraft gesetzt wird   

Heißt das dann, das der einreisende Familienangehörige eine EU-Bürgers sich dann trotzdem im Schengenraum bewegen kann, sprich nicht zurückgewiesen wird, wenn der Ehegatte nicht am Flughafen erscheint um ihn abzuholen?
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Antwort #59 - 03.07.2016 um 10:02:14
 
Wenn der Aufenthaltsort des zugehörigen EU-Bürgers nicht bekannt ist, dann ist der Hauptreisezweck nicht erfüllt und die Einreise kann verweigert werden.
Aufenthalt im Schengenraum nach passieren der Schengenaussengrenze ist wieder ein anderes Thema.
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