Petersburger schrieb am 02.07.2016 um 17:14:43:Hätte meine Ehefrau in meiner Begleitung abgeleitete Freizügigkeitsrechte, wenn ich mit ihr gemeinsam von RUS kommend nach FIN, EST oder LVA einreisen würde? Wie aber könnte sie die geltend machen, wenn Deine Auffassung korrekt wäre und sie z.B. ohne Visum nicht bis zur Grenze käme?
Moment mal:
HIER handelte es sich um eine philippinische Staatsangehörige, diese braucht eine Airline, damit sie bis zur EU-Außengrenze kommt. Die Airline wird sie ohne Visum für das Zielland nicht befördern wollen/müssen.
Petersburger, Deine Frau kann von RUS kommend problemlos eine EU-Außengrenze auf dem Landweg nach FIN, EST oder LVA erreichen, dazu braucht sie keine Airline.
Das erforderliche einfache Einreisevisum kann sie an der EU-Außengrenze beantragen, indem sie ihre Familienangehörigkeit mit einem freizügigkeitsberechtigen EU-Bürger nachweist.
maW. Wenn des abgeleitet freizügigkeitsberechtigte Familienmitglied die EU-Außengrenze (sei es per Flugzeug, Auto, Fahrrad, per pedes oder kriechend) mit gültigem Pass erreicht UND die Familienmitgliedschaft mit einem freizügigkeitsberechtigen EU-Bürger nachweist, gibt es keine Einreise-Probleme.