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Besuchvisum für Ehefrau - keine FZF (Gelesen: 26.839 mal)
HeFi
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 02.07.2016 um 13:26:28
 
tm703 schrieb am 01.07.2016 um 21:57:52:
zwar akzeptieren sie die EU Freizügigkeit doch der Grund des Verweigerns ist das sie ein amtliches Dokument wollen das den Aufenthalt in polen bescheinigt. eine Buchung des Zimmers erkennen sie nicht an...
...besteht die Botschaft auf ein amtliches Dokument das ich mich bereits dort aufhalte.

DAS ist doch alles richtig und logisch, denn das EU-Freizügigkeitsrecht genießen Du und Deine Familienangehörigen doch erst dann, wenn Du Dich als EU-Bürger in dem (anderen) EU-Land tatsächlich aufhältst, dafür musst DU einen Nachweis erbringen.
maW: ein lediglich geplanter gemeinsamer Aufenthalt ist doch noch keine Ausübung des EU-Freizügigkeitsrechts.

Alternativ kannst Du ZUSAMMEN MIT Deiner Ehefrau und MIT der Heiratsurkunde (zB über Land) in ein EU-Land einreisen, das dafür nötige einfache Einreisevisum sollte sie an der Grenze beantragen und auch bekommen.
Problem ist dabei, dass sie keine Airline mitnehmen wird, wenn sie das Einreisevisum (noch) nicht hat.
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Antwort #16 - 02.07.2016 um 14:05:40
 
unw wer soll dann das amtliche dokument ausstellen das er dort urlaub macht?
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mgb
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Antwort #17 - 02.07.2016 um 14:11:54
 
In Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie steht "die ihn begleiten oder nachziehen". In der englischen Fassung accompany or join.
Der Eu Bürger schreibt einen Zweizeiler das seine Frau ihn begleiten wird. Alternativ eine Flugbuchung mit beider Namen.
Damit hat es sich.
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Antwort #18 - 02.07.2016 um 14:16:53
 
so hatte ich das auch gelesen: die ihm begleiten oder nachziehen.

es würde ja ausreichen das visum vorher auszustellen mit beginn des urlaubs weil dann ja der flug schon mal gebucht werden könnte . dann würde die ehefrau ja nachreisen. Gleichzeitige einreise wäre dann mit dem auto nicht flug
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trixie
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Antwort #19 - 02.07.2016 um 14:26:08
 
tm703 schrieb am 02.07.2016 um 14:16:53:
Gleichzeitige einreise wäre dann mit dem auto nicht flug 

Habe ich das richtig verstanden, dass ihr beide gemeinsam von Deutschland nach Polen einreisen wollt?
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tm703
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Antwort #20 - 02.07.2016 um 14:37:19
 
wenn es möglich ist ja, da der flug nach deutschland günstiger ist. aber ansonsten wäre warschau der nächste flughafen. nur wäre berlin viel näher zum urlaubsziel als warschau
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Antwort #21 - 02.07.2016 um 14:52:57
 
Eines verstehe ich noch nicht. Normalerweise ist doch die niederländische Botschaft in Manila in Visaangelegenheiten als Vertreter Polens vorgesehen.
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tm703
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Antwort #22 - 02.07.2016 um 14:56:48
 
nur für touristen visa sind die zuständig. aber wird dann eine verpflichtungserklärung aus polen verlangt. keine ahnung ob man die bekommen würde und vor allem wo soll die beantragt werden?
alle anderen visa laufen dann über malaysia bei der polnischen botschaft
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mgb
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Antwort #23 - 02.07.2016 um 15:15:02
 
Wenn ein Flug über Amsterdam möglich wäre, dann könntest du direkt zu den Holländern gehen.
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tm703
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Antwort #24 - 02.07.2016 um 16:00:24
 
ich hatte nur vorher gesehen das nach frankfurt oder düsseldorf die flüge am günstigsten sind. vom preis und auch von der anreise. aber amsterdam wäre auch möglich.
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Antwort #25 - 02.07.2016 um 16:12:40
 
Meinem Verständnis nach,dürfte es Probleme bei der Visaausstellung geben, wenn du einen Flug nach Deutschland aussuchst, denn in Deutschland hätte deine Frau keine abgeleitete Freizügigkeit mehr.
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HeFi
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Antwort #26 - 02.07.2016 um 16:57:59
 
mgb schrieb am 02.07.2016 um 14:11:54:
Der Eu Bürger schreibt einen Zweizeiler das seine Frau ihn begleiten wird. Alternativ eine Flugbuchung mit beider Namen.Damit hat es sich. 

Woher hast Du denn dieses Märchen?

Weder mit einem "Zweizeiler das seine Frau ihn begleiten wird" noch mit einer "Flugbuchung mit beider Namen" bekommt sie das notwendige Einreisevisum, ohne das die Airline sie nicht an Bord nehmen wird.

Unter "begleiten und nachziehen" ist zu verstehen:

1. "begleiten" erfordert die Anwesenheit des freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers beim gemeinsamen Grenzübertritt UND den Nachweis des abgeleiteten Freizügigkeitsrechts mit der Heiratsurkunde vor Grenzübertritt in das EU-Land; das einfache Einreisevisum wird dann an der Grenze ausgestellt (wenn sie bis dahin kommen).
Aber bis zur Grenze kommt sie gar nicht, weil ohne Einreisevisum keine Airline sie bis zur Grenze mitnimmt.

2. "nachziehen" erfordert die nachgewiesene Anwesenheit des freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers im EU-Land (das NICHT sein Land sein darf) UND den Nachweis des abgeleiteten Freizügigkeitsrechts mit der Heiratsurkunde. Die Anwesenheit im EU-Land und damit das Freizügigkeitsrecht kann durch eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde oder durch eine Aufenthaltskarte der zuständigen Ausländerbehörde nachgewiesen werden.
DAMIT UND mit der Eheurkunde wird das einfache Einreisevisum für die Ehefrau bei der zuständigen AV VOR der Reise beantragt.
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« Zuletzt geändert: 02.07.2016 um 17:17:33 von HeFi »  
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mgb
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Antwort #27 - 02.07.2016 um 17:13:18
 
Visahandbuch K(2010) 1620 Teil III Besondere Bestimmungen

Hier im Forum:
http://www.info4alien.de/gesetze/eu/Visa-Handbuch-de.pdf
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Antwort #28 - 02.07.2016 um 17:14:43
 
@HeFi
Du bist nicht allein mit dieser "engen" Sichtweise, aber ich teile sie nicht.

Hätte meine Ehefrau in meiner Begleitung abgeleitete Freizügigkeitsrechte, wenn ich mit ihr gemeinsam von RUS kommend nach FIN, EST oder LVA einreisen würde?

Wie aber könnte sie die geltend machen, wenn Deine Auffassung korrekt wäre und sie z.B. ohne Visum nicht bis zur Grenze käme?
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #29 - 02.07.2016 um 17:28:15
 
Petersburger schrieb am 02.07.2016 um 17:14:43:
Wie aber könnte sie die geltend machen, wenn Deine Auffassung korrekt wäre und sie z.B. ohne Visum nicht bis zur Grenze käme? 



Hallo,

überhaupt nicht.
Und deshalb heißt begleiten m.E. auch, das geplante, gemeinsame Reisen.  Zu ermöglichen mit dem Einreisevisum - für mich eine Sache der Logik.

Gruß
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