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Ohne Visum abgeleitet freizügig innerhalb der EU reisen? (Gelesen: 23.651 mal)
Tomford
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Antwort #75 - 17.07.2016 um 15:09:30
 
Oh das Kind ist in Deutschland
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grisu1000
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Antwort #76 - 17.07.2016 um 15:33:13
 
trixie schrieb am 16.07.2016 um 22:57:33:
annst du die Rechtsnorm benennen, dass eine abgeleitete Freizügigkeit nur bei gemeinsamen Sorgerecht möglich ist?


Spielt hier keine Rolle. Das deutsche Kind lebt in Deutschland. Und alle anderen Versuche des TS stellen darauf ab die EU-Freizügigkeit zu nutzen um eine bestehende Einreisesperre zu umgehen. Er ist aus Deutschland trotz bestehender Vaterschaft abgschoben worden. Erst dann hat er sein Beziehung zum Kind endeckt, um sie für Rückkehr zu nutzen.

Und konstruierte EU-Freizügigkeiten, um nationales Recht zu umghen, fallen nicht unter die Richtlinie sondern unter Mißbrauch. Steht auch so in der Präamble der Richtlinie.
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trixie
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Antwort #77 - 17.07.2016 um 15:41:15
 
Die Intension des TS ist durchaus bekannt. War in früheren Beiträgen von Irland die Rede, spricht er jetzt von den Niederlanden.

Nur wir wissen den Zusammenhang und das warum.

Kann ihm denn wirklich nach EU-Recht untersagt werden, im Rahmen der abgeleiteten Freizügigkeit sein Kind im EU-Ausland zu betreffen, bzw. zu besuchen?

Zitat:
Er ist aus Deutschland trotz bestehender Vaterschaft abgschoben worden

Du weißt aber auch, dass EU-Recht oftmals "großzügiger" ist, als nationales Recht.
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grisu1000
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Antwort #78 - 17.07.2016 um 17:14:13
 
trixie schrieb am 17.07.2016 um 15:41:15:
Kann ihm denn wirklich nach EU-Recht untersagt werden, im Rahmen der abgeleiteten Freizügigkeit sein Kind im EU-Ausland zu betreffen, bzw. zu besuchen?


Zwei Argumente das es das Gastland kann:
-Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Bei einem Mehrfachtäter mit aktiver Einreisesperre kann man diese Argument durchaus nutzen. Insbesonder könnte man eine Prognose machen, ob der Kindesvater eine Straftat begehen könnte. Da spielt ja IMHO dann auch die Rückkehrwilligkeit eine Rolle, weil die fehlende zu einem illegalen Aufenthalt und damit Straftat führen würde.
-Die EU-Freizügigkeit dient in erster Linie nicht dazu, das ein Kindesvater sein Kind im EU-Land besuchen kann, sie dient dazu die Freizügigkeit im Arbeitsleben und Geschäftsleben sicherzustellen. Dieses Konstrukt des Besuchs im EU-Land wird nur geschaffen um ein Umgehen der Einreisesperre zu ermöglichen. Damit wäre die Misßbrauchsklausel durchaus ein Argument.
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trixie
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Antwort #79 - 17.07.2016 um 17:21:42
 
Die Einreisesperre bezieht sich aber nur auf Schengen Staaten.
Somit wären deine gebrachten Argumente wohl vom Tisch, wenn der TS (was er auch schon einmal angedacht hatte) seine abgeleitete EU-Freizügigkeit in Anspruch nimmt, in einem Land, was nicht Schengen ist.
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grisu1000
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Antwort #80 - 17.07.2016 um 17:52:09
 
trixie schrieb am 17.07.2016 um 17:21:42:
seine abgeleitete EU-Freizügigkeit in Anspruch nimmt, in einem Land, was nicht Schengen ist. 


Das kann er aber nur wenn er seine Straftaten verschweigt. EU-Staaten, die nicht in Schengen sind, haben aber teilweise Zugriff aus SIS und können Auskunftsersuchen an Europol stellen. Also kann das Verschweigen dann massiv nach hinten losgehen.
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Mojo Jojo
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Antwort #81 - 17.07.2016 um 21:55:45
 
@TS Mal so ne Frage am Rande...

Die Kindsmutter (mit alleinigem Sorgerecht) wäre damit einverstanden, mit dem Kind sprichwörtlich in die Wallechei zu ziehen, damit Du vom Kind die Freizügigkeit ableiten könntest?

Umzuziehen bedeutet hier, den Wohnsitz in Deutschland aufgeben.

Hast Du dazüber mal mit der Mutter gesprochen? Ist ihr bewusst, welche Konsequenzen dies mitsichziehen könnte?

So wie ich es herausgelesen habe, ist die Mutter ja noch nicht mal wirklich davon begeistert, dass Du gerne Umgang mit Deinem Kind hättest.

Ist die Mutter definitiv dazu bereit, mit ihrem Kind aus Deutschland heraus umzuziehen? 
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Antwort #82 - 17.07.2016 um 22:20:00
 
Wenn es dir wirklich nur darum geht, dein Kind zu sehen, dann ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum die nicht stärker versuchst, die Kindsmutter von einem Besuch in Kenia zu überzeugen. Oder, wenn ihr / dir Kenia zu gefährlich erscheint, Tansania ist auch nicht so weit weg, und da solltest du bei der Einreise keine Schwierigkeiten haben.
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Antwort #83 - 18.07.2016 um 05:30:37
 
grisu1000 schrieb am 17.07.2016 um 15:33:13:
Und konstruierte EU-Freizügigkeiten, um nationales Recht zu umghen, fallen nicht unter die Richtlinie sondern unter Mißbrauch. Steht auch so in der Präamble der Richtlinie.



Was soll jetzt das für eine komische Unterstellung sein?
Wenn der Fragesteller Deutschland nicht betritt, dann interessiert nationales deutsches Aufenthaltsrecht einfach nicht.
Bei einem erfolgreichen Visaantrag über einen Schengenstaat kann er den SIS Eintrag über das Konsultationsverfahren gelöscht bekommen. Das hat aber nicht den geringsten Einfluss auf die Einreisesperre nach Deutschland. Die Einreisesperre steht dann weiterhin im nationalen deutschen Register.
Der Ausstellerstaat müsste dann bei dem örtlichen Geltungsbereich des Schengenvisums Deutschland ausschliessen.
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Antwort #84 - 18.07.2016 um 07:49:54
 
Welche Unterhaltsleistungen werden dem Sohn durch den Vater geleistet?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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trixie
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Antwort #85 - 18.07.2016 um 11:28:30
 
Nicht der Vater müßte dem Kind Unterhalt leisten, sondern umgekehrt, was aber bei einem minderjährigen Kind nicht möglich ist. Er dürfte nach EU-Recht auch nicht schlechter gestellt sein, als nach nationalem Recht und dort ist er auch nicht verpflichtet, Unterhalt zu leisten, um einen Aufenthalt zu bekommen.

Diese Fälle, dass ein Drittstaatler sein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht vom Kind hat, haben wird ständig.
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