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Ohne Visum abgeleitet freizügig innerhalb der EU reisen? (Gelesen: 23.657 mal)
trixie
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Antwort #60 - 31.01.2016 um 11:38:57
 
Tomford schrieb am 31.01.2016 um 11:13:44:
Das hat nichts mit Kriminalität 

Doch, das hat sehr viel mit kriminell zu tun, wenn du schon die Frage stellst, wer denn das überprüfen kann, ob sich deine Mutter ständig mit dir in Irland befindet.

Die Gründe deiner Gedanken sind nachvollziehbar, ändern aber nicht an der unsauberen Gedanken von dir. Jemand der Hunger und kein Geld hat und stielt, ist ein Dieb und es ist ein Straftatbestand, auch wenn das Motiv menschlich verständlich ist.

Tomford schrieb am 31.01.2016 um 11:13:44:
Also muss ich eine andere Weg finden zurück zu kommen weil ohne Sorgerecht gibt's auch kein Visum 😔 

Soweit ich mich erinnern kann, wurden dir in deinem anderen Thread Möglichkeiten aufgezeigt.


Tomford schrieb am 31.01.2016 um 11:13:44:
Der Vater von meiner ex ist Muslim und da ich kein Muslim bin ist er auch dagegen dass ich das Sorgerecht bekomme

Wenn sich die Familie schon gegen dich wendet, bist du dir denn dann sicher, dass deine Mutter mit deinen Kind tageweise nach Irland kommen darf?

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Antwort #61 - 31.01.2016 um 12:11:55
 
Ich wäre auch nicht so begeistert das Sorgerecht formal zu teilen um dann im gleichen Moment zum Amtsgericht rennen zu müssen um das Sorgerecht gerichtlich wieder einschränken zu müssen. Zumal du im Gefängnis warst. Und das hat nichts damit zu tun, dass ich Muslim bin.

Du bist ja vorgeblich Student... aber derzeit an keiner Uni eingeschrieben.
Du bist vorgeblich Vater... ohne Sorgerecht.
Du bist vorgeblich abhängig von deiner Mutter durch Unterhaltszahlungen... bist aber erwerbsfähig.

Du hast nur Glück, dass die Freizügigkeitsrichtlinie nicht von Unterhaltsanspruch spricht. Also könntest du ggf. deine Mutter in der EU besuchen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #62 - 31.01.2016 um 12:35:15
 
Zitat:
Also könntest du ggf. deine Mutter in der EU besuchen.

... was meinem Verständnis nach bedeutet, dass nach dem Ende des Besuches wieder die Rückreise anzutreten ist, ohne Gefahr zu laufen, illegal in einem EU Staat zu sein.
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cabrio
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Antwort #63 - 31.01.2016 um 13:38:24
 
trixie schrieb am 31.01.2016 um 11:38:57:
..., ob sich deine Mutter ständig mit dir in Irland befindet.


Die Freizügigkeit (der Mutter) hängt nun nicht daran, dass sie sich ununterbrochen in Irland aufhält. Und die abgeleitete Freizügigkeit des Sohnes auch nicht. Der Sohn muss nicht von morgens bis abends auf dem Schoß seiner Mutter sitzen, um ein Aufenthaltsrecht in Irland zu haben. Mutter und Sohn können sich zum Beispiel durchaus in Dublin treffen, drei Tage Sightseeing machen, dann fliegt die Mutter für eine Woche nach Berlin zu einem Geschäftsbesuch (während der Sohn in Dublin bleibt) und kommt dann wieder nach Dublin, um mit dem Sohn eine Irlandrundreise zu machen.

Will man die Freizügigkeit für länger als nur für einen gemeinsamen Kurzurlaub nutzen, dann muss die Mutter allerdings ihren Lebensmittelpunkt nach Irland verlagern. Das heißt aber auch nicht, dass sie sich ständig dort aufhalten muss. Sie könnte durchaus z.B. eine Wohnung in Irland mieten, während der Woche in Deutschland arbeiten und immer am Wochenende nach Irland fliegen. Ob sie dann auch in Irland steuerpflichtig würde, ist eine andere Frage. Sie wäre jedenfalls als "Grenzgänger" freizügigkeitsberechtigt (so wie viele andere, die in Deutschland wohnen aber während der Woche in Österreich, Dänemark, Polen oder den NL arbeiten).

Wenn sie diese Absicht hat, dann könnte der Sohn sofort nach der Ankunft bei der irischen Behörde die Ausstellung einer Aufenthaltskarte (Residence Card) als Family Member eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers beantragen. Die Behörde wird dann innerhalb von sechs Monaten prüfen, ob die Mutter freizügigkeitsberechtigt ist. Währenddessen hält sich der Sohn rechtmäßig in Irland auf und darf auch arbeiten. Da Irland kein Meldewesen kennt, müsste die Mutter innerhalb der folgenden Monate zum Beispiel Mietzahlungen, in ihrem Namen bezahlte Strom- und Wasserrechnungen etc. bei der Behörde nachweisen. Oder sie sucht sich einen Job in Irland.

Wenn die irische Behörde dann die Freizügigkeit der Mutter anerkennt (was sie in diesem Szenario tun muss), dann muss sie dem Sohn auch die Aufenthaltskarte ausstellen (nach spätestens sechs Monaten), die fünf Jahre gültig ist und mit der der Sohn sich dann frei zwischen Kenia und Irland und auch im Schengenraum bewegen kann.

Die Aufenthaltskarte darf nicht wegen der Vorstrafe und der Schengen-Einreisesperre verweigert werden, sondern nur, wenn die Behörde feststellt, dass der Sohn eine "gegenwärtige und erhebliche Gefahr" für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Irland darstellt. In dem Fall könnte man sich dann vor den irischen Gerichten dagegen wehren, wäre aber die ganze Zeit über in Irland und könnte Mutter und Kind sehen.

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« Zuletzt geändert: 31.01.2016 um 13:48:58 von cabrio »  
 
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Antwort #64 - 31.01.2016 um 14:36:27
 
cabrio schrieb am 31.01.2016 um 13:38:24:
Das heißt aber auch nicht, dass sie sich ständig dort aufhalten muss. Sie könnte durchaus z.B. eine Wohnung in Irland mieten, während der Woche in Deutschland arbeiten und immer am Wochenende nach Irland fliegen.

Wie schon einmal angesprochen, wurde hier im Forum nicht vor kurzem ein EuGH Urteil veröffentlicht, dass eine "Wochenendfreizügigkeit" nicht ausreicht, um ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht zu haben.

Auch wenn all dies theoretisch machbar ist, sollte der Kostenaspekt nicht vergessen werden; Wohnung mieten, regelmäßige Flüge nach Irland und zurück usw.

Dein Beitrag unterstellt, dass die Mutter in Lage ist, auch in Irland eine Arbeit zu finden und umzusiedeln, obgleich sie in Deutschland eine Familie hat.

Ob der TS eine Arbeit findet, ist eine ganz andere Sache. Ihm geht es ja vorrangig darum, seinen Sohn zu sehen.

So euphorisch diese Gedanken auch sind, wissen wir nicht, ob sie seitens des TS und seiner Familie auch umsetzbar sind.

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Antwort #65 - 16.07.2016 um 18:41:03
 
So hier bin ich wieder, ich war über meine Situation nicht bewusst aber es sieht folgendermaßen aus

Meine Abschiebung erfolgte also nicht auf der Grundlage einer Ausweisungsverfügung, sondern war schlicht Konsequenz der Tatsache, dass Mir schon im Jahre 2012 die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verweigert wurde - und auch ein später gestellter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfolglos blieb.

Den Auszug aus dem AZR werde ich hochladen

Mein Plan ist, Freizügigkeit von meinem Sohn abzuleiten. Muss doch  geprüft werden ob eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellt. Das wurde aber hier wegfallen oder?


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Antwort #66 - 16.07.2016 um 19:20:24
 
Im Konsultationsverfahren kann die Fahndungsnotiz den Iren gemeldet werden. Dann kann das ganze noch länger dauern.

Zumal die Iren sich wundern werden warum du nicht zu deinem Sohn nach Deutschland gehst...
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Antwort #67 - 16.07.2016 um 19:42:22
 
Nein ich möchte in Schengenraum nicht Irland. Ist klar die werden wissen dass ich abgeschoben wurde aber eine Abschiebung alleine ist kein Grund ein Visum abzulehnen oder habe ich das visahandbuch falsch verstanden.
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Antwort #68 - 16.07.2016 um 19:44:41
 
Wie lange dauert denn ein konsulationsverfahren
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Antwort #69 - 16.07.2016 um 20:09:26
 
Glaub 10 Tage. Wenn innerhalb der Zeit ein Mitgliedsstaat Bedenken äußert, dann wird genauer geguckt. Steht alles im Visumhandbuch.
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Antwort #70 - 16.07.2016 um 22:36:16
 
So so, Ihr Plan ist die Freizügigkeit von Ihrem Sohn abzuleiten Laut lachend?
Wie denn das ohne Sorgerecht?
Klären Sie doch zuerst diese "Baustelle" bevor Sie andres in Angriff nehmen!
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Antwort #71 - 16.07.2016 um 22:57:33
 
Budweiser schrieb am 16.07.2016 um 22:36:16:
Wie denn das ohne Sorgerecht?Klären Sie doch 

Kannst du die Rechtsnorm benennen, dass eine abgeleitete Freizügigkeit nur bei gemeinsamen Sorgerecht möglich ist?


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Antwort #72 - 17.07.2016 um 11:49:50
 
trixie schrieb am 16.07.2016 um 22:57:33:
Kannst du die Rechtsnorm benennen, dass eine abgeleitete Freizügigkeit nur bei gemeinsamen Sorgerecht möglich ist?


In den Verordnungen ist immer nur vom "Elternteil" die Rede.
Was ist die juristische Definition von "Elternteil" bzw. "Elternschaft" bzw. "Vaterschaft"?

"Als Vater eines Kindes gilt nach § 1592 Vaterschaft grundsätzlich der mit der Mutter verheiratete Mann, oder der Mann, der seine Vaterschaft anerkannt hat, solange dies nicht erfolgreich angefochten wurde".

Da der TS, seiner Aussage nach, die Vterschaft anerkannt hat, muss das Sorgerecht nicht zwingend vorhanden sein, um die Freizügigkeit vom Kind abzuleiten.

...nach meinem Rechtsverständnis  Durchgedreht
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Antwort #73 - 17.07.2016 um 13:17:51
 
Sorry, hab den Thread erst jetzt aufmerksam gelesen (und auf Seite 3 den Überblick verloren). Deswegen:

Tomford schrieb am 28.01.2016 um 17:17:21:
Zurzeit lebt mein Kind mit meiner Mutter und Stiefvater,


Wo ist das Kind denn nun bitte? In welchem Land?

Die Freizügigkeit kannst Du von Deiner Mutter nicht ableiten.
Wenn überhaupt, dann könntest Du die Freizügigkeit von Deinen deutschen Kind ableiten.

Geht es unterm Strich jetzt darum zu planen, dass Deine Mutter und Dein Stiefvater, in deren Obhut sich Dein deutsches Kind derzeit befindet, 'irgendwo hin' außerhalb Deutschlands umziehen, damit Du die Freizügigkeit von Deinem Kind ableiten kannst, um somit Deine Sperre zu umgehen?

Ist das Dein grundsätzliches Anliegen?
Wenn nein, dann sei doch bitte so lieb und korrigiere mich.

Die Mutter des Kindes ist die alleinige Sorgeberechtigte?

Die Mutter des Kindes hat die Sorge des Kindes auf Deine Mutter und Deinen Stiefvater übertragen?

Oder ist das Kind einfach nur 'zeitweilig' bei Oma und Opa?
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Antwort #74 - 17.07.2016 um 14:48:12
 
@mojojojo
Hi, mein Sohn  ist noch bei seiner Mutter angemeldet natürlich aber hat bei uns gelebt. Jetzt ist er jedes Wochenende bei meinen Eltern.

Ich möchte über die Sommerferien Zeit mit meinem Kind verbringen, meine Mutter, Stiefvater und die Mutter meines Kindes wurden mich in Holland treffen und ungefähr 2 Monaten Zeit zusammen verbringen und danach wieder nach Kenia fliegen. Letztendlich will ich ja wieder nach Deutschland und um ein Visum zu bekommen muss ich das von Kenia aus machen und ich kann natürlich auch nicht langfristig Freizügigkeit von meinem Sohn ableiten weil er zurück nach Deutschland musst.

naja ich werde am Donnerstag Den Antrag abgeben und gucken was dabei rauskommt

brauch ich noch irgendwas außer die Kopie von meinem Sohns pass und vaterschaftsanerkennung? Vllt noch Krankenversicherung?
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