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Ohne Visum abgeleitet freizügig innerhalb der EU reisen? (Gelesen: 23.650 mal)
mgb
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Antwort #45 - 29.01.2016 um 18:56:46
 
mgb schrieb am 28.01.2016 um 18:28:10:
@ T.P.2013
Davon abgesehen hat Eu-Recht Vorrang vor Schengenrecht.



Petersburger schrieb am 28.01.2016 um 19:00:18:
Eine höchst alberne Formulierung.

Warum schreibst Du nicht unmißverständlich und richtig auf, was Du sagen willst?


Artikel 134 SDÜ (Schengener Durchführungsvereinbarung)

Die Bestimmungen dieses Übereinkommens sind nur anwendbar, soweit sie mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind.

Was hat dann also Vorrang?
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Petersburger
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Antwort #46 - 29.01.2016 um 19:31:41
 
Schengen-Recht ist EU-Recht.
Also war Deine Formulierung EU-Recht geht vor EU-Recht.

Da ich aber schon verstanden habe, worauf Du hinauswolltest, rief ich zu genauer, zu korrekter und zu unmißverständlicher Formulierung auf.

Dabei bleibe ich:
Schreib' doch einfach mal vernünftig auf, was Du sagen willst.
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Antwort #47 - 29.01.2016 um 20:12:53
 
trixie schrieb am 29.01.2016 um 16:49:01:
Das setzt aber wiederum zu Zusammenarbeit der Kindsmutter voraus. Auf dem Klageweg das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen, sehe ich eher schwarz, aufgrund der Vorstrafen. 


Ich sehe hier eher komplett Schwarz für irgendein Visum für die nächsten Jahre. Tatsache ist doch das der TE rechtskräftig verurteilter Widerholungstäter ist, und trotz Vaterschaft zu deutschen Kind, IMHO aufgrund Widerholungsgefahr abgeschoben wurde. Irgandwann obsiegt der Schutz der Allgemeinheit vor dem Recht des Kindes auf den Vater. Die ABH war wohl der Meinung, dass dieser Level erreicht war.

Und der EU-Staat wird beim Konsultationsverfahren erfahren, das man es hier mit einem verurteilten Straftäter zu tun hat und das kein Sorgerecht besteht. Und damit zieht dort ebenfalls das Argument "Öffentlichen Ordnung oder Sicherheit".

Und jemand der sich erst um das Sorgerecht kümmert, wenn er aufgrund kriminellen Verhaltens abgeschoben wurde um unter EU-Freizügigkeit zu fallen, der hat schlicht und einfach ein Glaubwürdigkeitsproblem.
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Antwort #48 - 30.01.2016 um 10:19:59
 
Also ich selber bin auch der Meinung dass das alles schwer wird, und deswegen habe ich das mit Irland vorgeschlagen. Ich habe jemanden in Irland und Irland gehört nicht zu Schengen also soll das kein Problem sein. Das ist besser als hier in Afrika zu hocken. meine Eltern haben kein Problem damit übers Wochenende oder während die Schulferien mit meinem Sohn  rüberzufliegen

Ich werde euch allen aber noch bescheid geben wie alles gelaufen ist.


Danke
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Antwort #49 - 30.01.2016 um 12:26:19
 
Tomford schrieb am 30.01.2016 um 10:19:59:
. meine Eltern haben kein Problem damit übers Wochenende oder während die Schulferien mit meinem Sohnrüberzufliegen 

... und das reicht eben nicht aus, damit du abgeleitetes Freizügigkeitsrecht hast.

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Antwort #50 - 30.01.2016 um 12:31:56
 
Tomford schrieb am 30.01.2016 um 10:19:59:
Ich habe jemanden in Irland und Irland gehört nicht zu Schengen also soll das kein Problem sein.


Also nach den Visaregularien auf der Webseite:
1) gibt es nur eine Visa für EU-Freizügigkeit, wenn du deine Eltern finaziellunterhälst.
2) musst du die Abschiebung im Visaantrag angeben.
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Antwort #51 - 30.01.2016 um 12:44:06
 
grisu1000 schrieb am 30.01.2016 um 12:31:56:
1) gibt es nur eine Visa für EU-Freizügigkeit, wenn du deine Eltern finaziellunterhälst.

Gibt es dafür eine Quelle im EU-Recht, also z.B. in der RL 2004/38 ?
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Antwort #52 - 30.01.2016 um 13:09:29
 
1. Da steht doch Child under 21 or dependent child, Ich bin zwar nicht mehr 21 nur depending on my mother

Ich würde natürlich nicht sagen dass die mich am Wochenende besuchen ich würde sagen dass das ein besuch ist und meiner Mutter würde mich in Irland treffen. Korrigiere mich bitte wenn ich da was falsch verstanden habe. Auf der Seite steht visiting or accompanying the EU citizen in Irland whether it's for a short stay or for good.

Aber hast auch recht dass ich die Abschiebung angeben muss das wollte ich aber nicht angeben. Als ich zum Besuch in Amerika war habe ich auch alles mit Nein angekreuzt und hat funktioniert. Weiß aber nicht ob das gleiche für Irland geht. Das steht wahrscheinlich im System
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Antwort #53 - 30.01.2016 um 13:33:10
 
Petersburger schrieb am 30.01.2016 um 12:44:06:
Gibt es dafür eine Quelle im EU-Recht, also z.B. in der RL 2004/38 ? 


Steht aber so in der Anleitung für das irische Visa. Man kann natürlich den Antrag stellen und anschlißend bis zum obersten  irischen Gericht klagen.
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Antwort #54 - 30.01.2016 um 14:06:18
 
Tomford schrieb am 30.01.2016 um 13:09:29:
Ich würde natürlich nicht sagen dass die mich am Wochenende besuchen ich würde sagen dass das ein besuch ist und meiner Mutter würde mich in Irland treffen. Korrigiere mich bitte wenn ich da was falsch verstanden habe.


Du hast es falsch verstanden.
Du bist nur dann abgeleitet freizügig, wenn der Stammberechtigte (hier Deine Mutter) mit Dir in Irland ist. Fährt sie aus Irland weg, darfst du dict auf Basis der Freizügikeit nicht in Irland aufhalten.
Nur *zusammen mit Deiner Mutter* hast du die Freizügigkeit.

Kommt sie nur an den Wochenenden nach Irland zu Besuch, darfst du auch nur an *diesen* Wochenenden in Irland zu Besuch sein
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #55 - 30.01.2016 um 18:10:30
 
Ahh ok dann verstehe ich aber woher sollen die wissen dass sie nur manchmal bei mir ist sie Kann sich dort anmelden und weiter in DE Leben. Oder geht das nicht?
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Antwort #56 - 30.01.2016 um 18:34:21
 
Die Iren sind nicht blöd. Außerdem gibt es afaik kein Melderegister in Irland.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #57 - 30.01.2016 um 19:45:36
 
grisu1000 schrieb am 30.01.2016 um 13:33:10:
Steht aber so in der Anleitung für das irische Visa. Man kann natürlich den Antrag stellen und anschlißend bis zum oberstenirischen Gericht klagen. 

Eine solche Anleitung ist ebenso rechtswirksam wie jedes beliebige Merkblatt/Infoblatt/Website jeder AV in der Welt.

Widerspricht der Inhalt geltendem Recht, ist er für die Tonne.

In einem solchen Fall ist es keinesfalls gesagt, daß die konkrete Entscheidung über den konkreten Antrag dann ebenso rechtswidrig ist wie das Merkblatt.
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Antwort #58 - 31.01.2016 um 04:08:22
 
Zitat:
Die Iren sind nicht blöd

... und die Behörden auch nicht.
Wenn die Mutter mit dem TS nicht in Irland wohnt, hat er kein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht.
Da es kein Meldewesen gibt, muss der TS nachweisen, dass er ein abgeleitetes Freizügigkeitsrechts hat und die Mutter ständig in Irland war. Hier etwas mit falschen Angaben aufzubauen, ist bereits wieder eine Straftat, die der TS begeht, ohne scheinbar dabei etwas dazugelernt zu haben. Es unterstreicht wiederum mehr die in ihm steckende kriminelle Energie.
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Antwort #59 - 31.01.2016 um 11:13:44
 
Das hat nichts mit Kriminalität zu tun ich bin nur ein Mensch der seine Familie wieder sehen kann. Es gibt viele Leute die woanders angemeldet sind aus verschiedenen Gründe. Ich bin in einem Land wo ich niemanden kenne und habe über 1 Jahr mein Kind und Mutter nicht gesehen natürlich auch ich dann einen Weg zu finden wie ich trotzdem bisschen was von meiner Familie have mehr nicht.

Der Vater von meiner ex ist Muslim und da ich kein Muslim bin ist er auch dagegen dass ich das Sorgerecht bekomme. Also muss ich eine andere Weg finden zurück zu kommen weil ohne Sorgerecht gibt's auch kein Visum 😔
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