Tomford schrieb am 28.01.2016 um 19:50:33:Und wo soll ich parallel das
FZF Verfahren betreiben, jetzt bei der deutsche Botschaft in Kenia oder wie soll ich das verstehen.
Ja, du beantragst - sofort - ein Visum zur
FZF zum deutschen Kind bei der deutschen Botschaft. Termin zum Antrag muss dir schnell gegeben werden. Beim Termin legst du alles vor (auch das Schreiben, warum die Mutter des Kindes jetzt noch nicht das Sorgerecht mit dir teilen wollte) und kündigst auch gleich an, dass die
Einreisesperre umgehend aufgehoben werden muss (nach den geschilderten Umständen hättest du eigentlich nie ausgewiesen werden dürfen, ist dumm gelaufen, vor allem wohl auch, weil du die Vaterschaft nicht anerkannt hattest). Sie muss aufgehoben werden, weil es um das Wohl des deutschen Kindes geht, das ein Recht auf Umgang mit seinem Vater hat. Versuche, dir die Sachbearbeiter bei der Botschaft zu Verbündeten zu machen, dass sie dir bei der Aufhebung der
Einreisesperre möglichst helfen. Wenn dann gefordert wird, dass du das Sorgerecht haben musst, dann müsst ihr das eben noch machen. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es in deinem Fall auch ohne geht. Das ganze könnte dann ziemlich schnell gehen, sodass du dir die Umwegkonstruktion über die Freizügigkeit sparen kannst.
Das Visum kostet auch nichts. Einen Anwalt brauchst du erstmal nicht. Du kannst dich ja gut artikulieren, und das Ziel ist klar. Sollten die bei der Botschaft auf stur schalten, was ich mir nicht vorstellen kann, dann kannst du immer noch einen Anwalt einschalten.
Tomford schrieb am 28.01.2016 um 19:50:33:Ok sollte ich versuchen mit meiner Mutter und Kind in Amsterdam zu treffen? Also kann ich Freizügigkeit von meinen Sohn und Mutter ableiten können? (Beide deutsch)
Und theoretisch gesehen müssen meine Mutter und Kind nicht umziehen die können mich übers Wochenende besuchen und unter der Woche ganz normal in DE Leben, Arbeiten, zur Schule gehen und was auch immer?
Wenn du sie treffen möchtest, dann beantragt du eben das Visum bei der NL-Botschaft in Kenia. Dann triffst du sie für ein paar Wochen und fliegst dann wieder zurück und kümmerst dich um dein FZF-Visum. Du kannst aber nicht ein
FZF zum Kind in Deutschland beantragen, wenn das Kind gleichzeitig offiziell in den Niederlanden lebt und du von ihm Freizügigkeit ableiten willst. Dann musst du dich entscheiden, welchen Weg du gehen willst. Ich vermute, das Schnellste und für euch alle am wenigsten belastend ist die
FZF. Dein Kind kann auch nicht in den NL gemeldet sein und in D zur Schule gehen. Jedenfalls wird das schwierig - es sei denn, deine Eltern leben in Grenznähe.