@Tomford,
bevor Du den Ratschlägen eines ambitionierten Laien folgst, der ein Urteil anführt und dies als verbindliche Außerkraftsetzung sämtlicher Schengenregelungen bzg. vorhandener Einreisesperren bezeichnet und denen eines anderen ambitionierten Laien, der dies ungeprüft als Grundlage eines Szenarios anführt, innerhalb dessen Du nach NL und in Folge nach DEU einreisen kannst, lass doch bitte den Sachverhalt von einem kundigen Anwalt prüfen.
Der wird Dich nämlich möglicherweise darauf hinweisen, dass diese einzelfallbezogenen Urteile auf Deinen Fall nicht anwendbar sind und es im Falle des 2. Urteils auch nie gewesen wären.
Nicht nur, weil mittlerweile (seit 2003 bzw. 2007) sowohl die Ausschreibungen zur
Einreisesperre Schengen, einschließlich der Begründungen und daraus resultierenden Befristungen und Datenabrufmöglichkeiten im SIS, die Begründungen und Formvorschriften bei Zurückweisungen an der Außengrenze und nicht zuletzt die Begründungen der Auslandsvertretungen bei Visumablehnung an die geltende EU-Rechtslage angepasst wurden.
Sondern auch, zusätzlich zu den nicht zutreffenden Ausgangsvoraussetzungen, weil Deine Vorgeschichte und Deine Gesamtumstände andere sind, als bei den klagenden Herren.
Wäre doch schade, wenn Du die Mutter Deines Kindes + Kind mal eben so (...) in z.B. die NL umsiedeln lässt, um dann festzustellen, dass Du trotzdem kein Visum zur Einreise erhältst und Du trotz Aufwand an Zeit, Nerven und Geld nicht wirst einreisen dürfen.
Mein Rat daher, wie o.a.: Hol Dir
sachkundigen Rat bei einem spezialisierten Anwalt, bevor Du meinst, basierend auf den Ratschlägen der Vorredner, eine bisher völlig unentdeckte Lücke in den Schengen- und EU-Regularien gefunden zu haben und nutzen zu können.
Hier für Dich, mgb und cabrio mal die Urteile im Volltext, zum Lesen, darüber mal Reflektieren, erneutem Lesen und dann zum Abgleich mit dem Fall Tomfords des Jahres 2015/2016.
Rechtssache C‑503/03Rechtssache C‑33/07Für ein tieferes Verständnis sollte man die Urteile ganz lesen.
Für einen ersten AHA-Effekt reicht möglicherweise das Lesen des fett gedruckten Urteilstenors.
Gruß
PS: @mgb und cabrio,
ich finde, Euer Vorgehen hier in diesem Thread ist völlig unseriös aus verschiedenen Gründen.
Nicht nur, weil Ihr offensichtlich die Urteile nicht aufmerksam gelesen habt, sondern auch, weil Ihr dem
TE suggeriert, dass Eure Annahmen Fakten sind, anstatt mittels Konjunktivs oder der Nutzung sinniger Schlüsselwörter wie "möglicherweise" darauf hinzuweisen, dass es sich um Eure subjektiven Interpretationen der Urteile handelt.