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Ohne Visum abgeleitet freizügig innerhalb der EU reisen? (Gelesen: 23.658 mal)
Tomford
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27.01.2016 um 11:21:25
 
Ich habe ein Aritikel gefunden was sehr interessant klingt für die die auch Englisch verstehen und lesen können hier ist die Link

https://eumovement.wordpress.com/2010/08/04/no-visa-but-still-want-to-travel/

Da steht als Familienmitglied eines EU-Bürgers braucht man kein Visum wenn man zB mit der Mutter irgendwo in der EU fliegen will.

Ich bin Kenianer und meine Mutter ist deutsch, heißt das wenn ich von Kenia aus nach Irland fliegen will kann ich das tun auch ohne Visum?


Daddys' Änderung:
Erst mal hierher verschoben, da eben EU- Recht betroffen ist und zum 2. einen aussagekräftigeren Betreff gewählt... Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 27.01.2016 um 11:42:37 von Daddy »  
 
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Antwort #1 - 27.01.2016 um 11:33:28
 
Tomford schrieb am 27.01.2016 um 11:21:25:
heißt das wenn ich von Kenia aus nach Irland fliegen will kann ich das tun auch ohne Visum? 

Deine Absicht wird wohl bereits daran scheitern, dass du ohne Visum nicht ins Flugzeug kommst, da das Flughafenpersonal nicht entscheiden kann, ob du Angehöriger einer EU-Bürgerin bist.
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Antwort #2 - 27.01.2016 um 11:34:20
 
Das hatten wir schon 1.000 mal! Schau mal in den Schengen - Faden!
Es scheitert meist daran, dass dich die Airline ohne Visum nicht mitnimmt
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Antwort #3 - 27.01.2016 um 11:39:53
 
Wird auch daran scheitern, dass du viel zu alt bist um EU-Freizügigkeit von deiner Mutter ableiten zu können. Außer du würdest deiner Mutter Unterhalt leisten...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 27.01.2016 um 12:56:44
 
Aras schrieb am 27.01.2016 um 11:39:53:
Außer du würdest deiner Mutter Unterhalt leisten... 

Nein, es ist genau anders herum. Die Mutter müßte dem Sohn Unterhalt zahlen.

Zitat:
(2) Familienangehörige sind
1.
der Ehegatte, der Lebenspartner und die Verwandten in gerader absteigender Linie der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 genannten Personen oder ihrer Ehegatten oder Lebenspartner, die noch nicht 21 Jahre alt sind,

2.
die Verwandten in gerade aufsteigender und in gerade absteigender Linie der in Absatz 1 §  2  Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 genannten Personen oder ihrer Ehegatten oder Lebenspartner, denen diese Personen oder ihre Ehegatten Unterhalt gewähren
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Antwort #5 - 27.01.2016 um 13:44:29
 
Ja bin zwar 27 aber von meiner Mutter abhängig

Ich werde dann ganz normal einen Visum beantragen, muss dann meine Mutter eine Wohnung in Irland haben oder was brauchen wir alles?
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Antwort #6 - 27.01.2016 um 13:44:59
 
Laut lachend

Lies doch bitte die EU-Verordnung. Und komm dann wieder....
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #7 - 27.01.2016 um 14:31:11
 
Tomford schrieb am 27.01.2016 um 13:44:29:
Ja bin zwar 27 aber von meiner Mutter abhängig

Ich werde dann ganz normal einen Visum beantragen, muss dann meine Mutter eine Wohnung in Irland haben oder was brauchen wir alles?


Du müsstest bei der irischen Botschaft ein einfaches Einreisevisum  (entry visa) als abgeleitet Freizügiger beantragen, weil du dich, zum Beispiel, mit deiner Mutter in Dublin treffen und mit ihr eine Irlandreise machen möchtest. Allerdings muss deine Mutter auch nach Irland reisen oder schon vor dir dort ankommen. Eine Wohnung muss sie dort nicht haben. Du bekommst aber kein Visum, wenn deine Mutter in Deutschland bleibt. Ihr müsst euch in Irland treffen. Es würde helfen, wenn du eine Hotelreservierung von deiner Mutter zeigen könntest. Wahrscheinlich verlangt die Botschaft, dass du nachweist, dass du der Sohn deiner Mutter bist und dass sie Deutsche ist (Geburtsurkunde von dir, Passkopie deiner Mutter). Sicherheitshalber weist du auch gleich nach, dass du von deiner Mutter finanziell unterstützt wirst. Das Visum muss kostenlos sein und innerhalb von zwei Wochen erteilt werden. Wenn ihr noch Familie oder Freunde in Irland habt, die deine Mutter mit dir zusammen besuchen möchte, dann kannst du das auch bei der Botschaft angeben.

Eine solche Reise zu deiner Mutter könntest du übrigens genauso gut nach Paris, Rom oder Amsterdam machen. Dann wärst du im Schengenraum und könntest auch noch einen Abstecher nach Deutschland machen, wenn du das möchtest.
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Antwort #8 - 27.01.2016 um 14:38:14
 
cabrio schrieb am 27.01.2016 um 14:31:11:
Dann wärst du im Schengenraum und könntest auch noch einen Abstecher nach Deutschland machen, wenn du das möchtest. 

Bist du dir sicher, dass das nach einer Abschiebung und Einreissperre straffrei möglich ist?
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Antwort #9 - 27.01.2016 um 16:23:59
 
Schengenraum kann ich nicht betreten da ich abgeschoben würde und habe eine einreisesperre von 2 jahren.
Und ich wollte halt nach Irland weil mein Kind kann mich in Afrika nicht besuchen, Bürgerkrieg usw, also wäre Irland jetzt mein einziger Wahl bis ich in einem Jahr wieder in DE bin.
Meine Mutter wollte eigentlich mit mir hinfliegen also muss sie das garnicht wir können uns einfach in Dublin treffen?

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Antwort #10 - 27.01.2016 um 16:24:56
 
Wie bist du von deiner Mutter abhängig? Emotional? Oder bist du irgendwie behindert?
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Antwort #11 - 27.01.2016 um 16:32:42
 
Nein bin ein Student und verdiene zurzeit Nicht, ich habe bis jetzt nur als Teilzeit Trainer gearbeitet und in Afrika ist sowieso kein Arbeit also kriege ich immer Geld von meiner Mutter.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 27.01.2016 um 20:15:36
 
Tomford schrieb am 27.01.2016 um 16:23:59:
Schengenraum kann ich nicht betreten da ich abgeschoben würde und habe eine einreisesperre von 2 jahren.
Und ich wollte halt nach Irland weil mein Kind kann mich in Afrika nicht besuchen, Bürgerkrieg usw, also wäre Irland jetzt mein einziger Wahl bis ich in einem Jahr wieder in DE bin.
Meine Mutter wollte eigentlich mit mir hinfliegen also muss sie das garnicht wir können uns einfach in Dublin treffen?


Nach Deutschland solltest du nicht reisen, aber in den Schengenraum kommst du eventuell schon rein.
Wenn du wirklich Familienangehöriger eines EU Bürgers bist, dann zieht Visahandbuch K(2010) Teil III Abschnitt 3.8 Visaverweigerungen:

"Ein Visum darf nicht nur deshalb verweigert werden, weil der Antragsteller im SIS zur
Verweigerung der Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ausgeschrieben ist. Ist
eine SIS-Ausschreibung vorhanden, muss vor Verweigerung des Visums in jedem Fall
geprüft werden, ob der Betreffende eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellt."

Grundlage dafür ist EuGH C-503/03 und C-33/07.
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Antwort #13 - 27.01.2016 um 21:19:37
 
So, Tomford, ich habe mir jetzt deine anderen Threads angeguckt. Dein Ziel ist ja offenbar, möglichst schnell wieder mit deinem Kind und deiner Freundin in Europa, am besten in Deutschland, leben zu können. Wenn du inzwischen die Vaterschaft anerkannt hast (ist nicht klar, ob das schon passiert ist), dann würde sich doch der folgende Weg anbieten: Deine Freundin zieht mit dem Kind in die Niederlande um und du reist als Familienangehöriger eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers dorthin. Nach den Informationen von mgb sollte das trotz der Schengen-Einreisesperre auch möglich sein:

mgb schrieb am 27.01.2016 um 20:15:36:
Nach Deutschland solltest du nicht reisen, aber in den Schengenraum kommst du eventuell schon rein.
Wenn du wirklich Familienangehöriger eines EU Bürgers bist, dann zieht Visahandbuch K(2010) Teil III Abschnitt 3.8 Visaverweigerungen:


Wenn du in den Niederlanden bist, beantragst du dort eine Aufenthaltskarte als abgeleitet freizügig von deinem deutschen Kind. Und dann regelst du die Geschichte mit der Reststrafe in Deutschland von den Niederlanden aus. Das dürfte schneller zum Ziel führen als Ausflüge nach Irland oder die Heirat mit deiner Freundin in Thailand, die dir ja ohnehin nichts nützt, weil du mit deinem deutschen Kind schon eine viel stärkere Rechtsposition hast, was den Aufenthalt in Europa angeht.

Eine EU-Staatsangehörigkeit brauchst du dann erstmal gar nicht, weil du als Vater deines Kindes ohnehin schon ein starkes Aufenthaltsrecht hast. Und die Sache in Deutschland musst du sowieso klären. Aber das geht von Kontinentaleuropa aus natürlich wesentlich leichter als von Kenia oder von Irland aus. Die gleichen Einreise- und Aufenthaltsrechte hast du selbstverständlich auch, wenn deine Freundin mit dem Kind nach Belgien, Frankreich oder Österreich zieht.

Wenn deine Freudin sich also im Ausland irgendwie unterhalten und/oder arbeiten kann, dann funktioniert die Sache. Auch, wenn deine Mutter ihr Enkelkind und dessen Mutter finanziell unterstützt, sodass sie keine Sozialleistungen zum Beispiel in den Niederlanden oder in Österreich in Anspruch nehmen müssen. Du dürftest dann auch sofort arbeiten und Geld verdienen. Nach einem halben oder dreiviertel Jahr - und wenn du die Sache mit der Reststrafe in D geklärt hast - könnt ihr auch alle gemeinsam wieder nach Deutschland ziehen. Du würdest dann das Aufenthaltsrecht als Vater eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers auch in Deutschland haben.

Achso, noch eine Frage: Falls deine Mutter außer der deutschen noch eine zweite EU-Staatsangehörigkeit hat, könntest du sofort zu deiner Mutter nach Deutschland ziehen.

Das alles ist natürlich nur dann von Interesse, wenn es dir nicht gelingt, die Einreisesperre wegen der FZF zum deutschen Kind auszuhebeln. Sonst wäre die Sache ja ziemlich umständlich.
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Antwort #14 - 28.01.2016 um 00:53:05
 
@Tomford,

bevor Du den Ratschlägen eines ambitionierten Laien folgst, der ein Urteil anführt und dies als verbindliche Außerkraftsetzung sämtlicher Schengenregelungen bzg. vorhandener Einreisesperren bezeichnet und denen eines anderen ambitionierten Laien, der dies ungeprüft als Grundlage eines Szenarios anführt, innerhalb dessen Du nach NL und in Folge nach DEU einreisen kannst, lass doch bitte den Sachverhalt von einem kundigen Anwalt prüfen.

Der wird Dich nämlich möglicherweise darauf hinweisen, dass diese einzelfallbezogenen Urteile auf Deinen Fall nicht anwendbar sind und es im Falle des 2. Urteils auch nie gewesen wären.

Nicht nur, weil mittlerweile (seit 2003 bzw. 2007) sowohl die Ausschreibungen zur Einreisesperre Schengen, einschließlich der Begründungen und daraus resultierenden Befristungen und Datenabrufmöglichkeiten im SIS, die Begründungen und Formvorschriften bei Zurückweisungen an der Außengrenze und nicht zuletzt die Begründungen der Auslandsvertretungen bei Visumablehnung an die geltende EU-Rechtslage angepasst wurden.

Sondern auch, zusätzlich zu den nicht zutreffenden Ausgangsvoraussetzungen, weil Deine Vorgeschichte und Deine Gesamtumstände andere sind, als bei den klagenden Herren.

Wäre doch schade, wenn Du die Mutter Deines Kindes + Kind mal eben so (...) in z.B. die NL umsiedeln lässt, um dann festzustellen, dass Du trotzdem kein Visum zur Einreise erhältst und Du trotz Aufwand an Zeit, Nerven und Geld nicht wirst einreisen dürfen.

Mein Rat daher, wie o.a.: Hol Dir sachkundigen Rat bei einem spezialisierten Anwalt, bevor Du meinst, basierend auf den Ratschlägen der Vorredner, eine bisher völlig unentdeckte Lücke in den Schengen- und EU-Regularien gefunden zu haben und nutzen zu können.

Hier für Dich, mgb und cabrio mal die Urteile im Volltext, zum Lesen, darüber mal Reflektieren, erneutem Lesen und dann zum Abgleich mit dem Fall Tomfords des Jahres 2015/2016.

Rechtssache C‑503/03
Rechtssache C‑33/07

Für ein tieferes Verständnis sollte man die Urteile ganz lesen.
Für einen ersten AHA-Effekt reicht möglicherweise das Lesen des fett gedruckten Urteilstenors.

Gruß

PS: @mgb und cabrio,

ich finde, Euer Vorgehen hier in diesem Thread ist völlig unseriös aus verschiedenen Gründen.
Nicht nur, weil Ihr offensichtlich die Urteile nicht aufmerksam gelesen habt, sondern auch, weil Ihr dem TE suggeriert, dass Eure Annahmen Fakten sind, anstatt mittels Konjunktivs oder der Nutzung sinniger  Schlüsselwörter wie "möglicherweise" darauf hinzuweisen, dass es sich um Eure subjektiven Interpretationen der Urteile handelt.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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