Hallo Ihr Lieben!
In Eurem Forum habe ich sehr viel gelesen . Mit soviel komplizierten Sachen hab ich bei Gott nicht gerechnet.
Mein Fall. Seit August 2015 planen wir intensiv unsere Heirat in Deutschland (D)
Ich 43: deutsch, lebend in D, Er 41: Kosovo-Albaner, seit 2016 wieder lebend im Kosovo (vorher Asylbewerber in D).
Wir haben alle Papiere mit Übersetzung und Apostille schnell gehabt, dann kamen die Papiere zur Deutschen Botschaft. Wie der Zufall es wollte wurde er dann von seinen Asylsachbearbeiter zur freiwilligen Ausreise aufgefordert. Gespräche? abgelehnt. Gut dann ein Visum zur Eheschließung in D
Aber jetzt:
Kurz vor dem Ziel (haben noch 4 Wochen) werden seine Papiere ablaufen, die Botschaft ist nach 4 Monaten mit der Prüfung noch nicht fertig. Wir haben das Visum zur Eheschließung in D (Nationales Visum) vorbereitet (brauchen dann noch Bescheinigung vom Standesamt und
EFZ was kein Problem ist) .Die Botschaft meint immer nur wir müssen warten. Keine Ahnung was wir tun wenns schief geht (wovon auszugehen ist, Papiere müssen wieder nach D und dann zwecks Visum wieder nach Pristina).
Meine Frage ist, wegen der Verpflichtungserklärung die ich abgeben muss. Unsere
ABH sagte ja die brauche ich nicht. Die Botschaft will sie aber. Auf Anfrage bei unserer
ABH wird jetzt nix weiter gesagt, soll sie halt machen. Hier lese ich bei euch in den
FAQ diesen Text.
“”””Wie beantragt man ein "Visum zur Eheschließung"?
Am besten ist es, wenn man sich vorher mit ABH/Botschaft in Verbindung setzt um zu klären, welche Unterlagen benötigt werden. Manchmal reicht es, wenn man den Bräutigam bzw. die Braut benennt und eine Verpflichtungserklärung (VE) vorlegt. Die
VE muss auch bei beabsichtigten Eheschließungen zwischen Deutschen und Ausländern vorliegen. Es geht um die Sicherstellung des Lebensunterhaltes bis zur Eheschließung. Bei Ehen zwischen Ausländern muss natürlich der Nachweis erbracht werden, dass die Voraussetzungen für die Familienzusammenführung auch erfüllt werden.”””””
Ich dachte eine
VE ist immer gültig bis er ausreist oder so, Hier steht aber
"Es geht um die Sicherstellung des Lebensunterhaltes bis zur Eheschließung" ja und danach ist die nicht mehr wirksam? oder wie ist das?
Die Frau in der Deutschen Botschaft in Pristina meinte nur, wenn wir die Papiere haben sollen wir wieder kommen (dann sind sie abgelaufen schätze ich).
Ich bin auch dankbar für jeden anderen Tip! Danke Euch
.
PS: Ehrlich Leute ich will nicht negativ sein, aber die Sache bei uns, war von Anfang an nur negativ, böse Menschen wo wir hin sind. Das macht keinen Spass. Ich hoffe wirklich das wir da eine Ausnahme sind.