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Heirat mit Kosovaren (Gelesen: 8.909 mal)
Themen Beschreibung: Verpflichtungserklärung
Andrea72
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11.01.2016 um 16:11:01
 
Hallo Ihr Lieben!

In Eurem Forum habe ich sehr viel gelesen . Mit soviel komplizierten Sachen hab ich bei Gott nicht gerechnet.

Mein Fall. Seit August 2015 planen wir intensiv unsere Heirat in Deutschland (D)

Ich 43: deutsch, lebend in D, Er 41: Kosovo-Albaner, seit 2016 wieder lebend im Kosovo (vorher Asylbewerber in D).
Wir haben alle Papiere mit Übersetzung und Apostille schnell gehabt, dann kamen die Papiere zur Deutschen Botschaft. Wie der Zufall es wollte wurde er dann von seinen Asylsachbearbeiter zur freiwilligen Ausreise aufgefordert. Gespräche? abgelehnt. Gut dann ein Visum zur Eheschließung in D

Aber jetzt:
Kurz vor dem Ziel (haben noch 4 Wochen) werden seine Papiere ablaufen, die Botschaft ist nach 4 Monaten mit der Prüfung noch nicht fertig. Wir haben das Visum zur Eheschließung in D (Nationales Visum) vorbereitet (brauchen dann noch Bescheinigung vom Standesamt und EFZ was kein Problem ist) .Die Botschaft meint immer nur wir müssen warten. Keine Ahnung was wir tun wenns schief geht (wovon auszugehen ist, Papiere müssen wieder nach D und dann zwecks Visum wieder nach Pristina).

Meine Frage ist, wegen der Verpflichtungserklärung die ich abgeben muss. Unsere ABH sagte ja die brauche ich nicht. Die Botschaft will sie aber. Auf Anfrage bei unserer ABH wird jetzt nix weiter gesagt, soll sie halt machen. Hier lese ich bei euch in den FAQ diesen Text.

“”””Wie beantragt man ein "Visum zur Eheschließung"?
Am besten ist es, wenn man sich vorher mit ABH/Botschaft in Verbindung setzt um zu klären, welche Unterlagen benötigt werden. Manchmal reicht es, wenn man den Bräutigam bzw. die Braut benennt und eine Verpflichtungserklärung (VE) vorlegt. Die VE muss auch bei beabsichtigten Eheschließungen zwischen Deutschen und Ausländern vorliegen. Es geht um die Sicherstellung des Lebensunterhaltes bis zur Eheschließung. Bei Ehen zwischen Ausländern muss natürlich der Nachweis erbracht werden, dass die Voraussetzungen für die Familienzusammenführung auch erfüllt werden.”””””

Griesgrämig Ich dachte eine VE ist immer gültig bis er ausreist oder so, Hier steht aber  "Es geht um die Sicherstellung des Lebensunterhaltes bis zur Eheschließung" ja und danach ist die nicht mehr wirksam? oder wie ist das?

Die Frau in der Deutschen Botschaft in Pristina meinte nur, wenn wir die Papiere haben sollen wir wieder kommen (dann sind sie abgelaufen schätze ich).

Ich bin auch dankbar für jeden anderen Tip! Danke Euch  Kuss.

PS: Ehrlich Leute ich will nicht negativ sein, aber die Sache bei uns, war von Anfang an nur negativ, böse Menschen wo wir hin sind. Das macht keinen Spass. Ich hoffe wirklich das wir da eine Ausnahme sind.
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Antwort #1 - 11.01.2016 um 16:25:37
 
Andrea72 schrieb am 11.01.2016 um 16:11:01:
Ich dachte eine VE ist immer gültig bis er ausreist oder so, Hier steht aber"Es geht um die Sicherstellung des Lebensunterhaltes bis zur Eheschließung" ja und danach ist die nicht mehr wirksam? oder wie ist das? 

Im Grunde gilt die VE solange, bis entweder die legale Ausreise aus dem Schengenraum erfolgt ist oder - wie in eurem Fall - ein Aufenthaltszweckwesel durchgeführt wird, sprich die AE nach der Eheschließung erteilt wird. Nach der Eheschließung bist du ja Kraft Gesetz für den LU deines Mannes verantwortlich.
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Antwort #2 - 11.01.2016 um 16:34:57
 
Andrea72 schrieb am 11.01.2016 um 16:11:01:
Ich dachte eine VE ist immer gültig bis er ausreist oder so, Hier steht aber"Es geht um die Sicherstellung des Lebensunterhaltes bis zur Eheschließung" ja und danach ist die nicht mehr wirksam? oder wie ist das?


Hallo,

so ist das.
Die VE gilt für den Aufenthalt bis zum Tag der Eheschließung.
Mit der Eheschließung tritt ein Zweckwechsel ein (jetzt nicht mehr "Heirat" sondern "Leben der ehel. "Gemeinschaft").
Mit Ehechließung, und damit der Etablierung der Bedarfsgemeinschaft, entfällt gesetzl. Grundlage und Sinn einer VE in Eurem Fall.

Im Übrigen sind nicht "böse Menschen wo wir hin sind", nur weil Antragsteller mal nicht ihren Willen bekommen oder Dinge anders ablaufen, als (blauäugig) gedacht.

Gruß
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Antwort #3 - 11.01.2016 um 17:02:05
 
Andrea72 schrieb am 11.01.2016 um 16:11:01:
alle Papiere mit Übersetzung und Apostille schnell gehabt


was sind "alle" Papiere?

Andrea72 schrieb am 11.01.2016 um 16:11:01:
(brauchen dann noch Bescheinigung vom Standesamt und EFZ was kein Problem ist

hoppala, das sollte zu "allen" Papieren gehören, denn genau as ist die erste Voraussetzung für ein Eheschliessungsvisum

Andrea72 schrieb am 11.01.2016 um 16:11:01:
Kurz vor dem Ziel (haben noch 4 Wochen) werden seine Papiere ablaufen,

welche Papiere sollen denn ablaufen. Problematisch sind die Dokumente, die für die Eheschliessung notwendig sind, aber die habt Ihr ja nach eigenem Bekunden  noch gar nicht.

Andrea72 schrieb am 11.01.2016 um 16:11:01:
“”””Wie beantragt man ein "Visum zur Eheschließung"?

oje, da steht viel Schmarrn .. in Ansätzen zwar richtig, aber unvollständig

Andrea72 schrieb am 11.01.2016 um 16:11:01:
Die Frau in der Deutschen Botschaft in Pristina meinte nur, wenn wir die Papiere haben sollen wir wieder kommen

nun, wenn EFZ und der Eheschliessungstermin bzw. die Bestätigung vom Standesamt noch fehlen, braucht Ihr Euch im Konsulat zwecks Visaantrag nicht sehen zu lassen.

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Antwort #4 - 12.01.2016 um 16:20:43
 
erne schrieb am 11.01.2016 um 17:02:05:
was sind "alle" Papiere?


hoppala, das sollte zu "allen" Papieren gehören, denn genau as ist die erste Voraussetzung für ein Eheschliessungsvisum

welche Papiere sollen denn ablaufen. Problematisch sind die Dokumente, die für die Eheschliessung notwendig sind, aber die habt Ihr ja nach eigenem Bekunden  noch gar nicht.

oje, da steht viel Schmarrn .. in Ansätzen zwar richtig, aber unvollständig

nun, wenn EFZ und der Eheschliessungstermin bzw. die Bestätigung vom Standesamt noch fehlen, braucht Ihr Euch im Konsulat zwecks Visaantrag nicht sehen zu lassen.


Da meinte ich die Geburtsurkunde die bei der Deutschen Botschaft ist zum überprüfen. Die anderen Unterlagen die ich für das Visum brauche habe ich noch nicht wie Du auch schreibst.

Aber da habe ich doch gleich wieder eine Frage. Evtl. denke ich da falsch.
Uns wurde immer gesagt, wenn die Papiere von der Botschaft zurück sind, werden sie an das OLG weitergeleitet wegen EFZ und dann wird diese Bescheinigung vom Standesamt mit Termin ausgestellt für das Visum. Vielleicht ist da mein Denkfehler.

Denn genau diese Geburtsurkunde die da dabei ist läuft ab.

Wenn ich Deine Antwort aber so lese, frage ich mich? Kann ich eine neue Geburtsurkunde ausstellen lassen für das Visum die dann noch gültig ist?.

Denn wie Du schreibst, die anderen Sachen haben wir noch nicht von daher kann da nix abgelaufen sein? Da hast Du vollkommen recht.
Vielleicht kannst Du mir da noch was dazu sagen. Danke Dir
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Antwort #5 - 12.01.2016 um 16:21:36
 
trixie schrieb am 11.01.2016 um 16:25:37:
Im Grunde gilt die VE solange, bis entweder die legale Ausreise aus dem Schengenraum erfolgt ist oder - wie in eurem Fall - ein Aufenthaltszweckwesel durchgeführt wird, sprich die AE nach der Eheschließung erteilt wird. Nach der Eheschließung bist du ja Kraft Gesetz für den LU deines Mannes verantwortlich.


Danke für Deine Antwort
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Antwort #6 - 12.01.2016 um 16:23:12
 
trixie schrieb am 11.01.2016 um 16:25:37:
Im Grunde gilt die VE solange, bis entweder die legale Ausreise aus dem Schengenraum erfolgt ist oder - wie in eurem Fall - ein Aufenthaltszweckwesel durchgeführt wird, sprich die AE nach der Eheschließung erteilt wird. Nach der Eheschließung bist du ja Kraft Gesetz für den LU deines Mannes verantwortlich.

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Antwort #7 - 12.01.2016 um 16:29:01
 
T.P.2013 schrieb am 11.01.2016 um 16:34:57:
Hallo,

so ist das.
Die VE gilt für den Aufenthalt bis zum Tag der Eheschließung.
Mit der Eheschließung tritt ein Zweckwechsel ein (jetzt nicht mehr "Heirat" sondern "Leben der ehel. "Gemeinschaft").
Mit Ehechließung, und damit der Etablierung der Bedarfsgemeinschaft, entfällt gesetzl. Grundlage und Sinn einer VE in Eurem Fall.

Im Übrigen sind nicht "böse Menschen wo wir hin sind", nur weil Antragsteller mal nicht ihren Willen bekommen oder Dinge anders ablaufen, als (blauäugig) gedacht.

Gruß

Danke für Deine Antwort. Mit dem böse und blauäugig möchte ich öffentlich nichts schreiben. Denn wie Du selbst schreibst, glaube ich dass es auch gute gibt, auch wenn ich diese nicht kennen lernen durfte  weinend
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Antwort #8 - 12.01.2016 um 18:33:14
 
Andrea72 schrieb am 12.01.2016 um 16:20:43:
Kann ich eine neue Geburtsurkunde ausstellen lassen für das Visum die dann noch gültig ist?.


brauchst du nicht fürs Visum

und warum sollte eine Geburtsurkunde ablaufen?

Du hast einen Riesendenkfehler.

Voraussetzung für Eheschliessungsvisum ist, dass die Eheschliessung *unmittelbar* bevorsteht, also bereits *alles* mit dem Standesamt (EFZ und OLG) geklärt ist.
Dafür brauchst du die Geburtsurkunde.

Wenn mit dem Standesamt alles geklärt ist (das zeigt sich im Eheschliessungstermin oder Bestätigung des Standesamtes, dass alles klar ist), dann macht es Sinn, ein Visum zu beantragen. Wobei dann das EFZ oder Befreiung von diesem dann auch abläuft (6 Monate)
Das läuft ab, denn du kannst ja in der Zwischenzeit bereits (jemand anderen) geheiratet haben und dann gilt das EFZ ja nicht mehr.
Die Geburtsurkunde beurkundet die Geburt, und der Fakt der Geburt ändert sich ja nicht.

Klärt alles mit dem STandesamt, dann den Rest.
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Antwort #9 - 12.01.2016 um 18:42:54
 
erne schrieb am 12.01.2016 um 18:33:14:
brauchst du nicht fürs Visum

und warum sollte eine Geburtsurkunde ablaufen?

Du hast einen Riesendenkfehler.

Voraussetzung für Eheschliessungsvisum ist, dass die Eheschliessung *unmittelbar* bevorsteht, also bereits *alles* mit dem Standesamt (EFZ und OLG) geklärt ist.
Dafür brauchst du die Geburtsurkunde.

Wenn mit dem Standesamt alles geklärt ist (das zeigt sich im Eheschliessungstermin oder Bestätigung des Standesamtes, dass alles klar ist), dann macht es Sinn, ein Visum zu beantragen. Wobei dann das EFZ oder Befreiung von diesem dann auch abläuft (6 Monate)
Das läuft ab, denn du kannst ja in der Zwischenzeit bereits (jemand anderen) geheiratet haben und dann gilt das EFZ ja nicht mehr.
Die Geburtsurkunde beurkundet die Geburt, und der Fakt der Geburt ändert sich ja nicht.

Klärt alles mit dem STandesamt, dann den Rest.


HM?? Das hab ich von der Botschaft bekommen
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Antwort #10 - 12.01.2016 um 19:02:18
 
Andrea72 schrieb am 12.01.2016 um 18:42:54:
HM?? Das hab ich von der Botschaft bekommen 


hmm?? und wo ist der Widerspruch?

da steht
Zitat:

Bescheinigung der Anmeldung der Eheschließung des Standesamtes in Deutschland nach § 13 Abs. 4 PstG


Habt Ihr das schon?
DAS dauert, der Rest ist Makulatur


dass die Geburtsurkunde nicht älter als sechs Monate sein darf, verstehe ich zwar nicht, aber wenn die das fordern, hast du die Wahl: bringen oder diskutieren
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Antwort #11 - 12.01.2016 um 20:53:42
 
erne schrieb am 12.01.2016 um 19:02:18:
hmm?? und wo ist der Widerspruch?

da steht

Habt Ihr das schon?
DAS dauert, der Rest ist Makulatur


dass die Geburtsurkunde nicht älter als sechs Monate sein darf, verstehe ich zwar nicht, aber wenn die das fordern, hast du die Wahl: bringen oder diskutieren


Vielen Dank für Deine Info. Leider schreiben wir hier aneinander vorbei.
Das ist aber nicht schlimm. Wir müssen sowieso abwarten. Dann lass ich mich überraschen was nun gefordert wird.

Ich werde aber berichten was aus dem ganzen geworden ist.   
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Antwort #12 - 29.01.2016 um 17:27:57
 
Hallo , mir geht es demnächst genau so und möchte schon wissen wie das ausgeht . Um Fehler zu vermeiden. Und gleich alles richtig zu machen.
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Antwort #13 - 24.02.2016 um 19:56:41
 
Andrea72 schrieb am 12.01.2016 um 20:53:42:
Vielen Dank für Deine Info. Leider schreiben wir hier aneinander vorbei.
Das ist aber nicht schlimm. Wir müssen sowieso abwarten. Dann lass ich mich überraschen was nun gefordert wird.

Ich werde aber berichten was aus dem ganzen geworden ist.   
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Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig

Hallo Ihr Lieben!

Da bin ich wieder nach einigen Wochen.

Wir haben es jetzt sozusagen amtlich, unsere Papiere sind abgelaufen und wir haben die Nachricht erhalten, dass wir uns neue besorgen sollen, da die 6 Monate vorbei sind.

Somit hat sich unser Fall erledigt.

Ich wünsche allen anderen mehr Glück beim heiraten eines Ausländers.

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Antwort #14 - 25.02.2016 um 19:25:03
 
Andrea72: Du solltest nochmal Antwort #8, geschrieben von Erne, nachlesen. MMn perfekt erklärt
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