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Änderung des AufenthG vom 28.10.2015 (Gelesen: 2.128 mal)
Themen Beschreibung: Art. 3, 13 AsylverfahrensbeschleunigungsG
Aras
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Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Änderung des AufenthG vom 28.10.2015
29.11.2015 um 01:21:30
 
Wollte nur anmerken, dass das Gesetz auch im AufenthG relativ große Änderungen gebracht hat.

Z.B. im § 26 Abs. 3 und 4. So wird eine NE nunmehr nicht mehr nach 7 Jahren Aufenthaltszeit sondern bereits nach 5 Jahren erteilt. Zeiten des vorherigen Asylverfahrens werden angerechnet.

Gut erklärt wird das in der aktuellen ANA-ZAR
http://dav-auslaender-und-asylrecht.de/files/page/0_21208100_1444420245s.pdf
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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