Gratuliere zur Hochzeit! Deine Freude darüber, dass dein Mann nicht wieder ausreisen musste und eine
AE für ein Jahr erhalten hat, ist allerdings fehlgeleitet.
itasweet23 schrieb am 23.01.2016 um 08:24:34:da wir nun verheiratet sind, ob mit oder ohne Visum, hat mein Mann die gleichen rechte wie ich. Er hat jetzt für 1 Jahr bekommen.
Du hast nicht verstanden, was deine Freizügigkeitsberechtigung bedeutet: Die
AE für deinen Mann ist keine Großzügigkeit der
ABH, sondern eine Verkürzung eurer Rechte, die euch auch noch teuer kommt: Dein Mann hätte auf keinen Fall wieder zurückgeschickt werden können, um den Visumsprozess nachzuholen. Er braucht auch kein
A1. Außerdem hat er Anspruch auf eine Aufenthaltskarte, die für fünf Jahre gültig ist und statt 110 Euro nur 28 Euro kostet. Die
AE müsst ihr außerdem nach einem Jahr neu machen lassen, was noch einmal 80 Euro kostet.
itasweet23 schrieb am 23.01.2016 um 08:24:34:Also, hier wird finde ich viel negativer geredet als es ist.
Auch das hast du nicht richtig verstanden. Hier hat niemand negativ geredet. Ganz im Gegenteil: Du hattest Angst, dass dein Mann nach der Hochzeit wieder zurückgeschickt werden würde, um den Visumsprozess nachzuholen. Dir wurde hier gesagt, dass das auf keinen Fall passieren kann, da du freizügigkeitsberechtigt bist. Das einzige Problem in eurem Fall, das hier besprochen wurde, war, ob deinem Verlobten von der Grenzpolizei die visumsfreie Einreise erlaubt werden würde, oder ob er möglicherweise direkt vom Flughafen mit dem nächsten Flugzeug zurück nach Kolumbien geschickt werden würde - da er vor der Heirat mit dir keine Freizügigkeit von dir ableiten konnte.
Nachdem er aber in Deutschland war und euer Heiratstermin feststand, ist dir von allen hier gesagt worden, dass er danach auf jeden Fall direkt und mit Aufenthaltsrecht bleiben kann. DU warst es, die das nicht hören wollte, und DU hast trotzdem immer wieder deine Befürchtungen geäußert, dass dein Mann (ungerechterweise!) zurückgeschickt werden würde. Eine Menge Leute hier haben immer wieder versucht, dich zu beruhigen, aber du hast nicht auf uns gehört. Und nun hast du also für deinen Mann nicht nur auf Rechte verzichtet, die er hat und musst dafür auch noch teuer zahlen und in zehn Monaten die nächste Aufenthaltserlaubnis bei der
ABH beantragen, sondern du wirfst uns vor, wir hätten negativ geredet. Dein Triumph ist also völlig verfehlt. Wenn du dich darüber freuen kannst, dass dir die
ABH einen alten verfaulten Knochen hinwirft, obwohl du Anspruch auf ein Filetsteak hast, dann ist das deine Sache. Berechtigte Kritik an dem Board hier ist das nicht.
Soviel nur, damit andere, die das hier lesen, klar sehen und nicht etwa noch glauben, WIR hätten DIR hier Angst gemacht.