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Überqueren der Schengen-Binnengrenze (Gelesen: 1.958 mal)
Themen Beschreibung: Darf man nach Wiedereinführung der Grenzkontrollen die Binnnengrenze noch an jedem beliebigen Ort überqueren?
Mike65
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03.11.2015 um 13:05:50
 
Bekanntlich werden seit einigen Wochen an der Grenze D-A wieder Grenzkontrollen durchgeführt. Von österreichischer Seite habe ich nun überraschenderweise erfahren, dass damit auch die Pflicht verbunden sei, die Grenze an nur an zugelassenen Grenzübergängen zu überqueren. Normalerweise darf man das ja- gültige Papiere vorausgesetzt- an jeder beliebigen Stelle. Ich habe in den Schengen-Kodexen etwas zu diesem Thema gesucht, wurde aber nicht fündig. Laut Auskunft der Bundespolizei gilt diese neue Regel zwar nicht für Unionsbürger, aber wie steht es mit in D lebenden Ausländern mit gültigem Aufenthaltstitel oder Touristen mit  Schengen-Visum?
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Antwort #1 - 03.11.2015 um 13:16:18
 
Gem. Artikel 28 Schengener Grenzkodex finden die Bestimmungen des Titels II entsprechende Anwendung falls Grenzkontrollen an den Binnengrenzen wieder eingeführt wurden. Titel II beinhaltet Artikel 4 I SGK wonach die Grenzen nur an zugelassenen Übergangsstellen überschritten werden dürfen. EU-Bürger und deren freizügigkeitsberechtige Familienangehörige dürften entsprechend Artikel 3 SGK ohnehin ausgenommen sein; nicht aber sonstige Drittstaatler ohne Recht auf Freizügigkeit.
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Mike65
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Antwort #2 - 03.11.2015 um 14:14:03
 
Zitat:
Titel II beinhaltet Artikel 4 I SGK wonach die Grenzen nur an zugelassenen Übergangsstellen überschritten werden dürfen.


Da stellt sich natürlich gleich die praktische Frage:
Was ist ein zulässiger Grenzübergang und wie erkennt man diesen? Fällt darunter jede offiziell für den Grenzübertritt eingerichtete Stelle oder muss sie mit Personal besetzt sein? Letzteres ist ja nur an ganz wenigen Brennpunkten der Fall. Wäre es also für einen Drittausländer illegal, den Stau an einer Grenzkontrolle über Schleichwege, aber auf öffentlichen Strassen, zu umfahren? Was ist mit der Grenzüberquerung ohne Kontrolle auf Fuss- bzw. Radwegen oder per Bahn?

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.11.2015 um 14:33:13
 
Mike65 schrieb am 03.11.2015 um 14:14:03:
Wäre es also für einen Drittausländer illegal, den Stau an einer Grenzkontrolle über Schleichwege, aber auf öffentlichen Strassen, zu umfahren?

Illegal nicht, wohl aber gem. § 98 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m § 13 Abs. 1 AufenthG ordnungswidrig. Ob das aber wirklich verfolgt wird kann ich mir gerade nicht vorstellen.

Mike65 schrieb am 03.11.2015 um 14:14:03:
Was ist mit der Grenzüberquerung ohne Kontrolle auf Fuss- bzw. Radwegen oder per Bahn?

Was die Bahn angeht wird das in Anhang IV des SGK geregelt (Kontrolle in der ersten Haltestelle auf dem Gebiet des Mitgliedsstaates). Fußgänger und Radfahrer werden wohl auch entsprechend an den Grenzübergangsstellen kontrolliert (kann ich aber jetzt nichts genaueres dazu sagen).

Mike65 schrieb am 03.11.2015 um 14:14:03:
Was ist ein zulässiger Grenzübergang und wie erkennt man diesen?

Deutschland hätte entsprechend eine Liste der Übergänge an die Kommission weiterleiten sollen. Ich weiß aber gerade nicht, ob die Liste auch veröffentlicht wurde. Ansonsten sind im Grenzbereich doch entsprechende Schilder angebracht.
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Antwort #4 - 03.11.2015 um 15:46:55
 
Mike65 schrieb am 03.11.2015 um 14:14:03:
Wäre es also für einen Drittausländer illegal, den Stau an einer Grenzkontrolle über Schleichwege, aber auf öffentlichen Strassen, zu umfahren?

Laut Auskunft der Bundespolizei (habe in Passau angerufen), läuft der Grenzübertritt für Berechtigte in normalen Bahnen. Längere Wartezeiten gibt  es dort nicht.
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Mike65
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Antwort #5 - 03.11.2015 um 21:37:25
 
Zitat:
Ansonsten sind im Grenzbereich doch entsprechende Schilder angebracht.


Hier im Raum Lindau/Bregenz stehen natürlich an der Grenze Schilder - meist mit der Aufschrift "Freistaat Bayern" bzw. "Land Vorarlberg".  Bundespolizei ist aber nirgends in Sicht; schliesslich kommen hier auch nur selten Asylbewerber an. Nur an der Autobahn bei Hörbranz werden manchmal verdächtige Fahrzeuge herausgewunken.

Auch ich glaube nicht, dass es jemanden interessiert, wo man die Grenze überschreitet, wenn man denn gültige Papiere hat. Allerdings hatten wir - vor dem Schengen-Beitritt - schon einmal Ärger mit einem Schweizer Zöllner, weil wir über einen "unbemannten" Grenzübergang gefahren sind.
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