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illegal in Deutschland (Gelesen: 4.677 mal)
Themen Beschreibung: Grenzübertrittsbescheinigung
coppa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: serbien
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06.10.2015 um 14:19:36
 
Hallo ich habe eine Frage ich bin seit über drei Jahre illegal in Deutschland jetzt wollte zu Ausländerbehörde und GBÜ beantragen ich wollte gerne wissen was sie mich auf Ausländerbehörde fragen werden und was für eine Strafe erwartet mich jetzt
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Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 06.10.2015 um 14:52:54
 
coppa schrieb am 06.10.2015 um 14:19:36:
was sie mich auf Ausländerbehörde fragen werden

vorallem, ob ein Flugticket und gültiges Reisedokument existiert.
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coppa
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i4a rocks!


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beograd, Albania
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: serbien
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Antwort #2 - 06.10.2015 um 15:19:38
 
Reisedokument ist vorhanden und gültig und ein Flugticket muss ich noch kaufen
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 06.10.2015 um 15:30:59
 
Wenn Du Litauer bist, kannst Du eigentlich nicht illegal in Deutschland sein. Oder hast Du ein Einreiseverbot?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 06.10.2015 um 16:45:28
 
coppa schrieb am 06.10.2015 um 14:19:36:
GÜB beantragen 

Wo willst Du diese GÜB denn abgeben ?
Litauen liegt doch im Schengenraum da findet keine Grenzkontrolle statt.


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coppa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: serbien
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Antwort #5 - 06.10.2015 um 17:01:53
 
Ich bin aus einem nicht EU Land
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #6 - 06.10.2015 um 18:58:38
 
coppa schrieb am 06.10.2015 um 17:01:53:
Ich bin aus einem nicht EU Land

Bis vor einigen Stunden stand aber in Deinem Profil, Staatsangehörigkeit "litauisch". Wenn Du inzwischen die Staatsangehörigkeit gewechselt hast, dann stimmen einige Antworten natürlich nicht mehr.
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Antwort #7 - 06.10.2015 um 19:27:11
 
Und jetzt?

Also ich würde nur raten, dass man sich nicht belasten muss. Man muss nicht unbedingt die Dauer des illegalen aufenthalts genau sagen. Reicht ja auch, dass es zu lange war. Man wird halt fragen was du in der Zeit gemacht hast. Nicht dass du dich jetzt offiziell absetzen willst weil du eine kriminelle Straftat begangen hast.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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coppa
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Antwort #8 - 06.10.2015 um 21:53:31
 
Ich habe einen Einreisestempel in meinem Pass und der ist jetzt 3 Jahre alt und ich habe keine kriminelle Straftat begangen ich habe eine Frau kennengelernt wir leben hier seit zwei Jahre zusammen und haben uns entschlossen zu heiraten und deswegen muss ich jetzt ausreisen damit wir heiraten können und ich endlich legal in Deutschland leben und arbeiten kann
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 06.10.2015 um 21:57:51
 
Ja. Dann solltest du das auch mit denen besprechen. Also dass du das Visaverfahren durchlaufen willst. Sinn und Zweck ist ja, dass man bitte auf die Einreisesperre verzichten soll. Musst ja nicht gleich ein Flugticket kaufen. Meines Erachtens reicht der Nachweis ausreichender Geldmittel und Flugreservierungen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Saxonicus
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Antwort #10 - 06.10.2015 um 22:55:10
 
coppa schrieb am 06.10.2015 um 21:53:31:
ich habe keine kriminelle Straftat 

Illegale Einreise bzw. illegaler Aufenthalt  ist eine kriminelle Straftat (§§ 95, 96 Aufenthaltsgesetz).
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coppa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Erfahrungen mit Grenzübertrittsbescheinigung Heirat und Familienzusammenführung
Antwort #11 - 08.10.2015 um 14:15:27
 
Hallo Leute hat jemand Erfahrungen mit Grenzübertrittsbescheinigung Heirat und Familienzusammenführung nach illegalen Aufenthalt in Deutschland wie sehen konnte haben sehr viele dieselbe Problemen und Anfragen hier gestartet doch keiner hat siech danach hier gemeldet und geschildert wie es war ich werde auf jeden Fall diesem Weg gehen und euch davon einen Bericht erstatten. Trotz allem man hat ein mulmiges Gefühl und es wäre toll wenn sich jemand melden werde der diesen Weg hinter sich hat mfg.


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« Zuletzt geändert: 08.10.2015 um 20:31:51 von Daddy »  
 
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