Die Botschaft schreibt aber:
Hinweis: Häufig werden Geburtsurkunden der Geburt erst kürzlich und/oder viele Jahre nach dem Ereignis erfolgte. Derartige Urkunden haben wenig Aussagewert.
Es ist davon auszugehen, dass die Geburt bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert wurde, unter Umständen mit anderen Personendaten. Die späte Registrierung einer Geburt ist zulässig, nicht jedoch die mehrfache Registrierung. Für zahlreiche Angel eine Geburtsurkunde benötigt, z.B. für den Schulbesuch und die Beantragung von Ausweisdokumenten. Die Urkundeninhaber sollten daher aufgefordert werden, Auszüge aus der bereits bestehenden Geburtsregistrierung vorzulegen, da die i registrierten Geburtsurkunde erfahrungsgemäß nicht bestätigt werden kann, vor allem wenn sonstige Identitätsnachweise (s.o.) fehlen.
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1791676/Daten/6049678/Merkblatt_Gam...kadija schrieb am 17.11.2016 um 01:01:11:Die Begründung der Deutschen Botschaft in Dakar für die angeblich nicht zweifelsfrei geklärte Identität , lautet die Mutter konnte keine konkreten Angaben zum Geburtsdatum meines Ehemanns machen
Normalerweise sollte nicht nur ein einziges Indiz auf eine falsche Identität hinweisen.
kadija schrieb am 17.11.2016 um 01:01:11:Der Einwand das die Mutter niemals zur Schule gegangen ist und deshalb mit der Einordnung von Daten überfordert ist wurde nicht berücksichtigt. Der Einwand das sie überdies in keinem guten Gesundheitszustand ist führte dazu das die Botschaft ein ärztliches Attest verlangte. Dies ist nachträglich nicht möglich.
Warum nicht nachträglich möglich?
War dies nur eine vorübergehende Störung der Gesundheit?
kadija schrieb am 17.11.2016 um 01:01:11:Mein Mann besitzt einen Gambianischen Personalausweis , Reisepass und Geburtsurkunde alle mit gleichen Daten. Die formelle Echtheit dieser Dokumente wird von der Botschaft bescheinigt. Ebenso wie die der Heiratsurkunde.
Wurden diese Dokumente lange vor der Geburtsurkunde ausgestellt oder in zeitlicher Nähe?
[quote]
Die Inhaltliche Richtigkeit könne aufgrund der nicht Aussage der Mutter nicht zweifelsfrei geklärt werden.
Es scheinen demnach nur jüngere Dokumente vorzuliegen, die in zeitlicher Nähe zur Visumsbeantragung stehen (?).. hat er denn keine älteren Dokumente, aus der seine Identität hervorgeht? Zeugnis? Kirche ?
Das sind Fragen, die sich der Richter beim VG auch stellen wird, daher bitte ich um Entschuldigung, wenn ich mal den "advocatus diaboli" gespielt habe.
Nach meiner Erfahrung mit einem anderen Land (Philippinen) kommen die Sachbearbeiter der Botschaft zu der Erkenntnis, dass es sich um Fälschung der Identität handelt, wenn
mehrere offensichtliche Indizien für eine Fälschung sprechen. Dann mag dann in der Stellungnahme, den die Botschaft vermerkt, nicht unbedingt alles aufgeführt sein; meist nur die Hauptargumente. Im vorliegende Fall ist ja auch nicht klar, was an der Aussage der Mutter zur Geburt nicht "stimmig" war. Konnte sie sich nicht an das genaue Geburtsdatum erinnern? an den Ort ? etc.