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Visums­ent­schei­dungen nur beschränkt über­prüfbar (Gelesen: 3.380 mal)
Themen Beschreibung: BVerwG zur gerichtlichen Kontrolle von Botschaften
Aras
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Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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21.09.2015 um 10:11:57
 
Zitat:
Ein afghanischer Vater darf seinen in Deutschland lebenden Sohn nicht besuchen, denn es könnte sein, dass er nicht mehr zurückkehrt. Diese Einschätzung der Botschaft können deutsche Gerichte nur eingeschränkt überprüfen, so das BVerwG.


http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-1c37-14-schengen-visum-beurteilungs...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Prawo
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EU Recht gibt Rechte die
man oft noch nicht kennt.


Beiträge: 22

Zeist, Netherlands
Zeist
Netherlands
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: NL
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Antwort #1 - 17.12.2015 um 09:18:51
 
Sollte dieser Vorschlag zur Änderung des Visakodex angenommen werden so ist das Problem des Vaters (wie viele ähnliche Probleme) gelöst. Nicht nur in Deutschland sondern im ganzen Schengengebiet.

Insbesondere verweise ich auf die geänderten Artikel 8, 13, 14 und 20.
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« Zuletzt geändert: 17.12.2015 um 09:30:02 von Prawo »  
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