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Meine Freundin nach Deutschland einladen (Gelesen: 9.955 mal)
Themen Beschreibung: Visum für Freundin für Besuch in Deutschland
Roger77
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03.09.2015 um 12:48:23
 
Hi @all,

ich möchte meine Freundin zu mir einladen.
Das Entscheidende ob ein Visum erteilt wird, ist die Rückkehrswilligkeit, die man belegen muss.
Und genau das ist der entscheidende Punkt!

Hier ein Auszug vom auswärtigen Amt:

Die Auslandsvertretungen müssen zudem insbesondere zur "Rückkehrbereitschaft" und "Rückkehrmöglichkeit" des Reisenden eine positive Prognose abgeben. Auch hierzu ist der Nachweis ggfs. durch geeignete Dokumente zu erbringen

Sie hat vorzuweisen:

Einen Mietvertrag
Eine Arbeitsstelle (jedoch kein Arbeitsvertag)

Zählt es auch, wenn sie einen pflegebedürftigen Vater hat?
Er hat Diabetes.

Gibt es eigentlich jemand, der erfolgreich seine Freundin nach Deutschland einladen konnte?
Ich habe immer wieder gelesen, dass jemand einen Beitrag betreffend einer Einladung seiner Freundin gepostet hat, aber es kam nie heraus, ob es geklappt hat.
Wäre schön, wenn sich jemand melden würde, der seine Freundin einladen konnte und mir Tipps geben kann.  Laut lachend

Gruß

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Obst88
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Antwort #1 - 03.09.2015 um 13:18:33
 
Kommt sicher drauf an aus welchem Land sie kommt, welche wirtschaftliche Verhältnisse dort herrschen, was sie verdient... Einen Arbeitsvertrag braucht sie nicht, aber ein Schreiben vom Arbeitgeber, dass sie für die Zeit Urlaub bekommt und danach dort weiter beschäftigt wird schon. Ländereien, familiäre Verwurzelungen etc.
Wenn sie aus einem "armen Land" kommt hilft der kranke Vater vermutlich nicht soviel. Dann könnte sie illegal hier bleiben und Geld nach Hause schicken für seine Pflege, nur mal als Beispiel.
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martin11
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Antwort #2 - 04.09.2015 um 11:46:21
 
Roger77 schrieb am 03.09.2015 um 12:48:23:
Gibt es eigentlich jemand, der erfolgreich seine Freundin nach Deutschland einladen konnte?
[...]
Wäre schön, wenn sich jemand melden würde, der seine Freundin einladen konnte und mir Tipps geben kann.  Laut lachend

Mir ist es gelungen meine damalige Freundin und jetzige Frau (sogar mit damals zweijähriger Tochter) hierher einzuladen. Leider habe ich im Nachhinein keine andere Erklärung als: Ich hatte wohl wahnsinniges Glück.
Wir hatten - auch mit der deutschen Botschaft [für ganz aufmerksame Leser: die gab es damals noch und die war auch noch zuständig] - schon mehrfach über Heirats- (und Adoptions-)pläne geredet, es gab damals aber formale Gründe, warum eine Hochzeit nicht gleich stattfinden konnte. Vielleicht hat das den Ausschlag gegeben, denn ich hatte glaubhaft versichern können, dass wir sobald die Hinderungsgründe weg sind (was absehbar nur noch Monate dauern konnte) in ihrem Heimatland heiraten werden, ich ihr aber gerne vorher ihr zukünftiges Wohnland zeigen würde. Meine beiden Damen bekamen sogar 90 Tage zugebilligt. Leider ist das offensichtlich nicht der Standard. Und bei der endgültigen Visumserteilung (also der zur Familienzusammenführung / Geburt) hat man sich dann auch ausreichend Zeit gelassen, dass unser nächstes Kind dann doch noch in Afrika zur Welt kommen musste - aber was soll's. Meine Frau und unsere beiden (demnächst drei) Kinder sind wohlauf.

Ich wünsche dir viel Erfolg, eine gehörige Portion Glück und einen SEHR langen Atem. Zumindest weiß man dann - hoffentlich - dass die Beziehung mehr als eine Urlaubsbekanntschaft war, wenn man das alles unbeschadet durchgestanden hat.  Zwinkernd
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uwe1122
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Antwort #3 - 04.09.2015 um 15:14:19
 
In den letzten 3 Jahren 4 mal ein Besuchsvisa erhalten.

Es handelt sich um Thailand.
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DTU
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Antwort #4 - 06.09.2015 um 20:22:31
 
Hallo,

ich habe einen Parallelthread aktuell laufen, der Dir vielleicht schon gute Hinweise gibt, was wir eingereicht haben.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1441174704

Leider hat dies (noch) nicht ausgereicht. Unsere Remonstration ist abgewiesen worden.

Diesen Thread fand ich sehr hilfreich zum Thema Rückkehrwilligkeit:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406139051


Wenn ich es jetzt nochmal machen würde, würde ich auf jeden Fall auf folgende Punkte achten:
- Ihr habt Euch nicht im Internet getroffen, sondern immer persönlich
- fangt mit wenigen Wochen (2-3) an, evtl. innerhalb Ihrer Urlaubstage
- unbedingt gleich Verträge mitliefern, im Remonstrationsverfahren wurde es wohl nicht mehr anerkannt.
- persönliche Bekanntschaft darstellen über kontinuierliche Nachrichten
- schickt gleich den Reiseplan mit
- der Grund für den Besuch sollte gut nachvollziehbar sein

Ich würde auf jeden Fall die gesamten Umstände der Familie darstellen, damit klar wird, dass sie im Familienverbund eingebunden ist. Ideal ist, wenn sie im Familienverbund auch aktuell noch lebt.

Leider schreibst Du ja nicht, um welches Land es sich handelt. Viel Erfolg damit.
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Roger77
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Antwort #5 - 07.09.2015 um 22:43:48
 
Hi @all,

danke für die vielen Antworten.
Ich habe gar nicht das Land angegeben.
Sie kommt aus Kambodscha.

Gruß

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Roger77
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Antwort #6 - 07.09.2015 um 23:02:10
 
DTU schrieb am 06.09.2015 um 20:22:31:
Hallo,

Wenn ich es jetzt nochmal machen würde, würde ich auf jeden Fall auf folgende Punkte achten:
- Ihr habt Euch nicht im Internet getroffen, sondern immer persönlich
- fangt mit wenigen Wochen (2-3) an, evtl. innerhalb Ihrer Urlaubstage
- unbedingt gleich Verträge mitliefern, im Remonstrationsverfahren wurde es wohl nicht mehr anerkannt.
- persönliche Bekanntschaft darstellen über kontinuierliche Nachrichten
- schickt gleich den Reiseplan mit
- der Grund für den Besuch sollte gut nachvollziehbar sein

Ich würde auf jeden Fall die gesamten Umstände der Familie darstellen, damit klar wird, dass sie im Familienverbund eingebunden ist. Ideal ist, wenn sie im Familienverbund auch aktuell noch lebt.

Leider schreibst Du ja nicht, um welches Land es sich handelt. Viel Erfolg damit.


Ich war drei Mal schon in Kambodscha und habe einige Bilder von meinen Urlauben.
Auch in meinem Reisepass sieht man meine Besuche in Kambodscha.
Was meinst du genau mit Reiseplan?
Der Grund ihres Besuches mit ihrer Tochter ist, dass ich ihr mal mein Land zeigen möchte und wir natürlich schauen möchten, wie es denn so mit uns Dreien so passt. Ist es ein Fehler anzugeben, dass sie meine Freundin ist und wir eventuell heiraten möchten?
Wie meinst du das, mit gesamten Umstände der Familie darstellen, damit klar wird, dass sie im Familienverbund eingebunden ist?

Wie soll ich mir das vorstellen. Soll ich einen Brief schreiben oder wie hast du den Grund des Besuches, Reiseplan usw. dargestellt.
Wie sah denn dein Einladungsschreiben aus?
Kannst du mir näheres erzählen?
Danke.

Gruß

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Roger77
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Antwort #7 - 07.09.2015 um 23:04:07
 
uwe1122 schrieb am 04.09.2015 um 15:14:19:
In den letzten 3 Jahren 4 mal ein Besuchsvisa erhalten.

Es handelt sich um Thailand.



Toll, dann müsste es mit Kambodscha auch klappen.
Wie hast du das geschafft? Ich denke, das erste Mal war es schwieriger als bei den folgenden Visumanträgen.
Vor allem würde mich das mit der Rückkehrwilligkeit interessieren.
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Roger77
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Antwort #8 - 07.09.2015 um 23:08:02
 
Obst88 schrieb am 03.09.2015 um 13:18:33:
Kommt sicher drauf an aus welchem Land sie kommt, welche wirtschaftliche Verhältnisse dort herrschen, was sie verdient... Einen Arbeitsvertrag braucht sie nicht, aber ein Schreiben vom Arbeitgeber, dass sie für die Zeit Urlaub bekommt und danach dort weiter beschäftigt wird schon. Ländereien, familiäre Verwurzelungen etc.
Wenn sie aus einem "armen Land" kommt hilft der kranke Vater vermutlich nicht soviel. Dann könnte sie illegal hier bleiben und Geld nach Hause schicken für seine Pflege, nur mal als Beispiel.


Sie kommt aus Kambodscha. Ich frage sie mal, ob sie ein Schreiben von ihrem Manager bekommt, dass sie nach der Rückkehr nach Kambodscha den Job wieder antreten kann.
Sie verdient so 300 $ pro Monat. Also nicht so schlecht.

Was ist genau unter familiäre Verwurzelungen zu verstehen?

Gruß
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Roger77
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Antwort #9 - 07.09.2015 um 23:12:06
 
martin11 schrieb am 04.09.2015 um 11:46:21:
Mir ist es gelungen meine damalige Freundin und jetzige Frau (sogar mit damals zweijähriger Tochter) hierher einzuladen. Leider habe ich im Nachhinein keine andere Erklärung als: Ich hatte wohl wahnsinniges Glück.
Wir hatten - auch mit der deutschen Botschaft [für ganz aufmerksame Leser: die gab es damals noch und die war auch noch zuständig] - schon mehrfach über Heirats- (und Adoptions-)pläne geredet, es gab damals aber formale Gründe, warum eine Hochzeit nicht gleich stattfinden konnte. Vielleicht hat das den Ausschlag gegeben, denn ich hatte glaubhaft versichern können, dass wir sobald die Hinderungsgründe weg sind (was absehbar nur noch Monate dauern konnte) in ihrem Heimatland heiraten werden, ich ihr aber gerne vorher ihr zukünftiges Wohnland zeigen würde. Meine beiden Damen bekamen sogar 90 Tage zugebilligt. Leider ist das offensichtlich nicht der Standard. Und bei der endgültigen Visumserteilung (also der zur Familienzusammenführung / Geburt) hat man sich dann auch ausreichend Zeit gelassen, dass unser nächstes Kind dann doch noch in Afrika zur Welt kommen musste - aber was soll's. Meine Frau und unsere beiden (demnächst drei) Kinder sind wohlauf.

Ich wünsche dir viel Erfolg, eine gehörige Portion Glück und einen SEHR langen Atem. Zumindest weiß man dann - hoffentlich - dass die Beziehung mehr als eine Urlaubsbekanntschaft war, wenn man das alles unbeschadet durchgestanden hat.  Zwinkernd


Vielen Dank. Sie hat eine 7 jährige Tochter. Hoffentlich habe ich auch das Glück. Falls nicht, kann ich nichts machen. Wir werden sehen, was raus kommt. Am Donnerstag schicke ich alle Unterlagen nach Kambdoscha. Dann ist erst mal sie dran!

Gruß
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Antwort #10 - 08.09.2015 um 11:10:45
 
Du willst ihre Tochter auch einladen? Dann wird das mit ziemlicher Sicherheit nichts mit dem Visum. Ein $300 Job ist jetzt kein wirklich ziehendes Argument für die Rückkehrbereitschaft, da wäre es schon eher ein Grund, das ihre Tochter im Heimatland wartet, wobei das auch teils zu wenig ist da die Kinder in Asien oft von den Großeltern erzogen werden wenn die Mütter im Ausland leben.
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Antwort #11 - 08.09.2015 um 11:17:37
 
Roger77 schrieb am 07.09.2015 um 23:02:10:
Ist es ein Fehler anzugeben, dass sie meine Freundin ist und wir eventuell heiraten möchten?

Mit dieser Aussage wird doch gerade signalisiert, dass keine Rückkehrbereitschaft gegeben ist. Da du auch die Tochter dazu mit einladen möchtest, ist der Kreis einer fehlenden Rückkehrbereitschaft in meinen Augen fast geschlossen.
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Antwort #12 - 08.09.2015 um 13:50:11
 
Zitat:
Mit dieser Aussage wird doch gerade signalisiert, dass keine Rückkehrbereitschaft gegeben ist. Da du auch die Tochter dazu mit einladen möchtest, ist der Kreis einer fehlenden Rückkehrbereitschaft in meinen Augen fast geschlossen.


Na, was soll er bzw. sie denn sonst sagen? Dass es sich um Freund und Freudin handelt, wird vermutlich schon aus den Daten ersichtlich sein. Das wird den Botschaftsmitarbeitern also ohnehin klar sein. Also kann man das auch ehrlich mitteilen bzw. sollte es nicht verleugnen.
Von Heiraten würde ich allerdings noch nicht reden, da gibt es ja auch noch keine konkreten Pläne.

Die mir bekannten eingeladenen ledigen Frauen (Russland und Thailand) haben übrigens immer ihre Kinder für diese 2-4 Wochen zuhause bei den Großeltern gelassen.
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Antwort #13 - 08.09.2015 um 14:05:04
 
Anachi schrieb am 08.09.2015 um 13:50:11:
Na, was soll er bzw. sie denn sonst sagen? Dass es sich um Freund und Freudin handelt, wird vermutlich schon aus den Daten ersichtlich sein. Das wird den Botschaftsmitarbeitern also ohnehin klar sein. Also kann man das auch ehrlich mitteilen bzw. sollte es nicht verleugnen.

Ich habe doch nicht geschrieben er soll leugnen, dass es sich um seine Freundin handelt, sondern dass er jetzt bereits über eine etwaige Eheschließung redet, sollte nicht machen.

Zitat:
Die mir bekannten eingeladenen ledigen Frauen (... und ... ) haben übrigens immer ihre Kinder für diese 2-4 Wochen zuhause bei den Großeltern gelassen

Diese Erfahrung habe ich auch immer gemacht, wobei das Visum hierzu einen eher kürzeren Zeitraum umfassen sollte als genau 90 Tage, denn wer sein Kind für 3 Monate in der Familie abstellt, ist auch bereit es länger bei der Familie zu belassen.
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uwe1122
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Antwort #14 - 09.09.2015 um 15:39:19
 
Roger77 schrieb am 07.09.2015 um 23:04:07:
Toll, dann müsste es mit Kambodscha auch klappen.
Wie hast du das geschafft? Ich denke, das erste Mal war es schwieriger als bei den folgenden Visumanträgen.
Vor allem würde mich das mit der Rückkehrwilligkeit interessieren.


Ich wollte Dir eigentlich damit sagen,versuche es einfach mal.

Einige Infos hast Du ja hier schon bekommen.

Bei meiner Bekannten lagen auch etwas andere Voraussetzungen vor.

Wie zb Grundbesitz,eigenes kleines Haus,vom Vater überschrieben,die Kinder sind Erwachsen.Enkelkinder vorhanden.

Ob das jetzt eine große Rolle gespielt hat kann ich nicht beurteilen.

Du selbst hast nicht viele Möglichkeiten,um die Rückkehrwilligkeit zu unter mauern.




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