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Einbürgerung bei Bafög (Gelesen: 1.629 mal)
angst91
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung bei Bafög
28.08.2015 um 17:19:39
 
Hallo,
kann ich mich ohne Probleme einbürgern lassen, wenn ich als Student Bafög bekomme und trotzdem bei meinen Eltern wohne, die Alg2 beziehen? Alle anderen Voraussetzungen erfülle ich, außer die mit dem eigenen Einkommen.  unentschlossen

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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 31.08.2015 um 23:02:14
 
angst91 schrieb am 28.08.2015 um 17:19:39:
außer die mit dem eigenen Einkommen

Eigenes Einkommen ist ja so pauschal gesehen eben keine
eigene Voraussetzung.
Bei Studenten stellt sich naturgemäß erst mal die Frage
nach dem aktuellen Aufenthaltstitel, da die "Studenten-AE"
nach § 16 überhaupt keine Einbürgerung zulässt.
Bei einer "besseren" AE wäre zu prüfen, ob eine
Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG in Frage
kommt. Dann sehen wir weiter.
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 01.09.2015 um 08:08:02
 
Da der TS aber schreibt, dass er alle anderen Voraussetzungen erfüllt, besteht für mich erstmal kein Anlass, daran zu zweifeln. Wenn also eine für die EB nach § 10 StAG ausreichende AE vorliegt, ist der Bezug von BAföG kein Problem.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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