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Illegaler Aufenthalt in Deutschland (Gelesen: 14.949 mal)
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i4a rocks!


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18.08.2015 um 07:44:07
 
Hallo an alle,

hoffe jemand von euch kann mir ein paar Auskünfte und/oder Tipps bezüglich dem folgendem Sachverhalt geben:

Ich kenne nun schon seit längerer Zeit eine sehr nette Filipina. Vor kurzem fragte ich Sie dann, ob wir zusammen in den Urlaub fahren wollen.

Sie hatte sich wirklich sehr gefreut, doch einen Tag später musste Sie mir dann beichten das es nicht geht weil Sie sich schon seit 2 Jahren illegal ohne gültiges Visum hier in Deutschland aufhält.

Meine Frage wäre nun, ob es irgendeine Möglichkeit gibt ihren illegalen Aufenthalt in einen legalen umzuwandeln ohne das Sie erst aus Deutschland ausreisen müsste und mit welchen Konsequenzen Sie dann zu rechnen hätte.

Ich danke schon mal allen im Voraus für konstruktive Beiträge.
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Obst88
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Antwort #1 - 18.08.2015 um 07:51:46
 
Ihr fällt erst einen Tag später ein, dass sie seit zwei Jahren illegal hier ist? Questioning
Wenn sie ein Kind mit einem deutschen hätte könnte sie wohl Niemand wegschicken  grin
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Antwort #2 - 18.08.2015 um 07:55:05
 
Natürlich wusste Sie es schon vorher.

Es war halt nicht einfach es mir zu sagen, da wir uns schon länger kennen und Sie mich sehr mag.

Ja das mit einem Kind ist mir schon bekannt gewesen, aber ist dies denn auch wirklich die einzige Möglichkeit?
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Antwort #3 - 18.08.2015 um 08:01:14
 
Heiraten in Deutschland oder Europa fällt wohl flach, da bräuchte sie zumindest ein gültiges Visum oder einen AT.
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Antwort #4 - 18.08.2015 um 08:08:44
 
Ja heiraten fällt natürlich flach.

Aber gibt es eventuell noch eine andere Möglichkeit, den illegalen Aufenthalt in einen legalen zu ändern ohne ein Kind mit einem Deutschen zu haben oder Deutschland zuerst verlassen zu müssen?

Und mit welchen Folgen hätte Sie dann eventuell zu rechnen, wenn wir mal das Beispiel mit dem Kind nehmen würden?
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Antwort #5 - 18.08.2015 um 08:10:28
 
Hatte sie denn irgendwann mal einen gültigen Aufenthalt? Wie ist sie eingereist? Wovon lebt sie?
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Antwort #6 - 18.08.2015 um 08:11:25
 
Asyl beantragen, wenn denn ein Grund dafür vorliegt. Ansonsten siehts eher schlecht aus.
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Antwort #7 - 18.08.2015 um 08:11:45
 
Hallo

2 Jahre naja... Das wird nicht einfach und nicht grundlos möglich sein. Was soll denn überhaupt die Rechtsgrundlage für den zukünftigen Aufenthalt sein?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 18.08.2015 um 08:21:30
 
Aras schrieb am 18.08.2015 um 08:11:45:
Was soll denn überhaupt die Rechtsgrundlage für den zukünftigen Aufenthalt sein?


Genau danach fragt er hier ja. Egal wie, hauptsache sie kann hierbleiben.
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Antwort #9 - 18.08.2015 um 08:26:35
 
Wow echt? Vielleicht hat aber die Frau auch eigene Vorstellungen von ihrem zukünftigen Aufenthalt.  Mehr als so "sinnvolle" Ideen wie Heiraten , Kegel in die Welt setzen oder unbegründeten Asylantrag stellen
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Antwort #10 - 18.08.2015 um 08:31:19
 
tapir schrieb am 18.08.2015 um 08:10:28:
Hatte sie denn irgendwann mal einen gültigen Aufenthalt? Wie ist sie eingereist? Wovon lebt sie?


Ja Sie hatte als Sie eingereist ist ein gültiges Schengenvisum, welches noch 1 Monat gültig war.
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Antwort #11 - 18.08.2015 um 08:32:50
 
Aras schrieb am 18.08.2015 um 08:26:35:
Wow echt? Vielleicht hat aber die Frau auch eigene Vorstellungen von ihrem zukünftigen Aufenthalt.  Mehr als so "sinnvolle" Ideen wie Heiraten , Kegel in die Welt setzen oder unbegründeten Asylantrag stellen


Eigene Vorstellungen hat Sie natürlich.

Sie möchte gerne hier bei uns in Deutschland bleiben, daher die Frage auf welche Art es möglich wäre den illegalen in einen legalen Aufenthalt zu ändern.
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Antwort #12 - 18.08.2015 um 08:33:07
 
Aras schrieb am 18.08.2015 um 08:26:35:
Wow echt? Vielleicht hat aber die Frau auch eigene Vorstellungen von ihrem zukünftigen Aufenthalt.


Ich fürchte, dass sie bei allen Konstellationen, außer einem Kind und Asyl, wohl erstmal zurück müsste und genau das soll ja vermieden werden.
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Antwort #13 - 18.08.2015 um 08:35:43
 
Obst88 schrieb am 18.08.2015 um 08:33:07:
Ich fürchte, dass sie bei allen Konstellationen, außer einem Kind und Asyl, wohl erstmal zurück müsste und genau das soll ja vermieden werden.


Ich verstehe, danke dir sehr für deine Beiträge zu dem Thema hier.

Kennt sich denn jemand hier auch mit den finanziellen Aspekten aus?

Also was wäre, wenn Sie sich wirklich für ein Kind entscheiden sollte?

Im Moment ist Sie ja natürlich auch nicht krankenversichert und kann mangels legalem Aufenthalt auch keine Versicherung abschließen.

Gibt es hier Möglichkeiten der Hilfe?
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Antwort #14 - 18.08.2015 um 08:46:43
 
Familienversichern kann sie sich nur wenn sie auch verheiratet ist. Theoretisch kann sie Hartz 4 beantragen, jedoch ist erstmal der Vater mit dem zahlen dran.
Aber ein Kind sollte man nicht in die Welt setzen nur um einen legalen Aufenthaltsstatus zu bekommen.
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Antwort #15 - 18.08.2015 um 09:37:21
 
Ihr steht es auch frei normales FZF verfahren zu durchlaufen. Dann ist sie halt für paar Monate in ihrem Heimatland, und?

Nur weil sie dir beichtet, dass sie keinen legalen Status hat würde ich auch nicht darauf schliessen, dass sie jetzt unbedingt mit dir ein Kind haben will oder dich heiraten möchte. Wenn dir Ausländerbehörde strikt ist, würde man sie weiterhin ein Visaverfahren durchlaufen müssen.
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Antwort #16 - 18.08.2015 um 09:38:28
 
Idealerweise würde ich Sie sofort ausreisen lassen, dann später mittels Heiratsvisum (wenn Sie denn jemand heiraten will) wieder nach Deutschland holen! Ein Kind zu zeugen, um hier bleiben zu können würde ich mir 12x überlegen! Auch gibt eine Schwangerschaft keine Garantie, sofort eine AE zu bekommen. Die ABH könnte auch auf ein übliches FZF im Heimatland bestehen!
Ohne Versicherung wäre der Vater dran, eventuell würde auch der ehemalige VE Geber für das Schengenvisum haften müssen!
Bei einer Risikogeburt ist man dann schnell Pleite!
Also wenn dir was an ihr liegt, mach Nägel mit Köpfen! Lass Sie nach Hause fliegen und dann mit gültigem Visa wieder einreisen. Alles andere bringt nur massive Probleme  Ärgerlich

Zitat:
Kennt sich denn jemand hier auch mit den finanziellen Aspekten aus?

Es wird sehr teuer!
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Antwort #17 - 18.08.2015 um 13:13:22
 
Obst88 schrieb am 18.08.2015 um 08:46:43:
Theoretisch kann sie Hartz 4 beantragen


Theoretisch kann man alles beantragen, aber auch Hartz 4 gibt es ohne legalen Aufenthalt nicht...
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Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
(Albert Schweitzer)

Manche Menschen haben einen Gesichtskreis mit dem Radius Null. Den nennen sie dann ihren Standpunkt.
(David Hilbert, Mathematiker, 1862-1943)

"Für nichts ist der Mensch so wenig geschaffen wie für das Glück, und von nichts hat er so schnell genug."
(Paul Claudel 1868-1955)
 
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Antwort #18 - 18.08.2015 um 13:25:55
 
Obst88 schrieb am 18.08.2015 um 08:46:43:
Theoretisch kann sie Hartz 4 beantragen, jedoch ist erstmal der Vater mit dem zahlen dran.

Ich würde sagen, erst einmal ist der VE Geber dran, denn der hat sich verbürgt, für alle Kosten aufzukommen, bis der "Gast" wieder ordentlich ausgereist ist. Ob sich der VE Geber dann die Kosten, die dem Kindsvater anzulasten sind, wieder einfordern kann, steht auf einem anderen Stück Papier.

Zitat:
aber auch Hartz 4 gibt es ohne legalen Aufenthalt nicht...

Die Frau wird, wenn sie zum Amt geht, Sozialleistungen erhalten. Der deutsche Staat wird die Frau weder verhungern lassen, noch zum Schlafen unter die Brücke schicken. Regresspflichtig wird der VE Geber, denn für solche Fälle ist die VE gedacht.
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Antwort #19 - 18.08.2015 um 13:39:22
 
C_Devil schrieb am 18.08.2015 um 13:13:22:
Theoretisch kann man alles beantragen, aber auch Hartz 4 gibt es ohne legalen Aufenthalt nicht...


Ich meinte auch, dass sie das beantragen könnte nachdem das Kind da ist...

Wenn es denn überhaupt einen VE Geber gab...
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Antwort #20 - 18.08.2015 um 13:41:58
 
Wenn sie trotz Kind nur eine Duldung bekommt, dann wird sie auf Antrag Asylbewerberleistungen erhalten.
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Antwort #21 - 18.08.2015 um 13:56:00
 
Obst88 schrieb am 18.08.2015 um 13:39:22:
Wenn es denn überhaupt einen VE Geber gab... 

... und wie sollte sie nach Deutschland gekommen sein?
Der TS schreibt, dass sie einmal ein Visum gehabt hat.


Zitat:
dann wird sie auf Antrag Asylbewerberleistungen erhalten.

M.E. müßte auch hier wieder der VE haften, weil es kein Aufenthaltszweckwechsel ist.
Oder wie siehst du das?
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Antwort #22 - 18.08.2015 um 13:58:01
 
Na ja, aber momentan gibt es doch kein Kind. Sondern nur eine Frau, die seit 2 Jahren illegal hier ist. Und offenbar keinerlei Grund für ein Aufenthaltsrecht in D hat (Studium, deutsches Kind, blaue Karte EU, deutscher Ehemann...).

Wovon lebt sie? Wo wohnt sie? Krankenversicherung hat sie ziemlich sicher auch nicht?
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Antwort #23 - 18.08.2015 um 13:59:38
 
Ich stimme dir zu. Nur sollte man nicht an die falsche Stelle verweisen. Ist nur wichtig ob man sich an den Leistungsträger nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerbergesetz wendet.
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Antwort #24 - 18.08.2015 um 14:06:14
 
Aras schrieb am 18.08.2015 um 13:59:38:
. Ist nur wichtig ob man sich an den Leistungsträger nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerbergesetz wendet. 

Im Grunde kann man den Antrag nicht bei der falschen Stelle stellen, denn gemäß § 16 SGB I wäre der "falsche" Leistungsträger zur Weitergabe des Antrages verpflichtet.
Die Dame könne auch bei der Polizei einen formlosen Antrag auf Sozialleistungen stellen. Auch dieser Antrag müßte weitergeleitet werden. Dass das vielleicht ein paar Tage Zeit dauert, bis er an die richtige Stelle gelangt ist, ist eine andere Sache.

Zitat:
Ich stimme dir zu

... dann könnte sich die ABH entspannt zurücklehnen, wenn es einen Regreßpflichtigen gibt, der dann im Grunde für die weiteren Kosten aufkommen muß.
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Antwort #25 - 18.08.2015 um 14:20:21
 
Mir ist das bewusst. Man kann auch nen ALG II Antrag bei der Botschaft Timbuktu einreichen. Nur wäre es doof aufgrund eines langsamen Versandes keine Leistungen zu erhalten... Also insbesondere auf Hinsicht in § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I.
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Antwort #26 - 18.08.2015 um 14:22:57
 
trixie schrieb am 18.08.2015 um 13:56:00:
... und wie sollte sie nach Deutschland gekommen sein?


Soweit ich weiß ist es durchaus möglich auch ohne VE ein Touristenvisum zu bekommen. Sie muss ja auch kein deutsches Visum gehabt haben.
Und nein, eine Krankenversicherung hat sie nicht, wie der TE bereits vorher schrieb.
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Antwort #27 - 18.08.2015 um 14:24:19
 
Zuerst muss festgestellt werden welches Visum die Dame hat / hatte.
Wenn es ein tourist. Visum war gibts keine VE.
Also auch niemand der in Regress genommen werden kann.
Anspruch auf Sozialleistungen besteht m.M.n. auch nicht.
Zwei Jahre ohne Aufenthaltstitel ist schon eine gewaltige Hausnummer - ohne Ausreise (GÜB) und anschl. Visumbeantragung sehe ich kaum Chancen Ihren Aufenthalt hier wasserdicht zu kriegen -von Kind und Asylmissbrauch abgesehen.
Und wenn die Dame Asyl beantragt wird Sie irgendwo hingeschickt zum Aufenthalt - das kann dann auch gut 700 km vom Wohnort des TS entfernt sein.
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Antwort #28 - 18.08.2015 um 14:33:54
 
Aras schrieb am 18.08.2015 um 14:20:21:
Man kann auch nen ALG II Antrag bei der Botschaft Timbuktu einreichen.

Das geht leider nicht, da es in Timbuktu keine Deutsche Botschaft gibt, unabhängig der Frage, wer den Antrag bei einer im fernen Ausland liegenden Botschaft, abgeben soll. Zwinkernd

Budweiser schrieb am 18.08.2015 um 14:24:19:
Anspruch auf Sozialleistungen besteht m.M.n. auch nicht.

... doch, da man in Deutschland keinen verhungern lassen kann.

Budweiser schrieb am 18.08.2015 um 14:24:19:
Zwei Jahre ohne Aufenthaltstitel ist schon eine gewaltige Hausnummer 

... wobei es Menschen geben soll, die schon ein halbes Leben lang ohne AT in Deutschland leben.
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Antwort #29 - 18.08.2015 um 19:39:03
 
trixie schrieb am 18.08.2015 um 13:56:00:
... und wie sollte sie nach Deutschland gekommen sein?
Der TS schreibt, dass sie einmal ein Visum gehabt hat.



M.E. müßte auch hier wieder der VE haften, weil es kein Aufenthaltszweckwechsel ist.
Oder wie siehst du das?



Die Einreise nach Deutschland erfolgte von Dänemark aus mit einem noch 1 Monat gültigem Au Pair Visum.
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Antwort #30 - 18.08.2015 um 19:48:50
 
Ich danke allen Beitragenden erst einmal für die vielen Antworten zu meinen Fragen.

Es scheint sich zu bewahrheiten, was ich schon von Anfang an vermutet habe. Ein legaler Aufenthalt ohne Ausreise, oder Schwangerschaft scheint nicht möglich zu sein. Eine Heirat fällt ja aufgrund fehlendem Visum auch flach.

Zwei Fragen hätte ich dann zum Schluss aber noch:

Könnte Sie bei einer Schwangerschaft auf jeden Fall hierbleiben, oder besteht tatsächlich die Möglichkeit das Sie doch ausgewiesen wird und anschließend über ein FZF Verfahren erst wieder einreisen darf?

Und wie hoch stehen die Chancen, das Sie ohne Ausreise hier bleiben darf?

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Antwort #31 - 18.08.2015 um 20:08:47
 
Warum hast du Angst vor einem FZF-Verfahren?

Es ist ja nicht so, dass eine Heirat unmöglich wäre, nur weil sie illegal in Deutschland ist. Sie könnte auch alles in Ruhe ins Reine bringen die Eheschließung vorbereiten und das FZF-Verfahren betreiben.

I want to know schrieb am 18.08.2015 um 19:48:50:
Könnte Sie bei einer Schwangerschaft auf jeden Fall hierbleiben, oder besteht tatsächlich die Möglichkeit das Sie doch ausgewiesen wird und anschließend über ein FZF Verfahren erst wieder einreisen darf?

Bei einer Schwangerschaft ist ja noch nix gegeben. Sie wäre erstmal ohne Krankenversicherungsschutz. Erst wenn das deutsche Kind geboren wäre bzw. schon ab dem 7. Monat wäre sie nicht reisefähig. Und darum könnte man sie auch nicht vorerst ausweisen. Und dann hat sie auch keine Garantie für eine Aufenthaltserlaubnis sondern könnte für Jahre im Duldungsstatus verharren, da sie selbstverschuldet einen unrechtmäßigen Aufenthalt begründet hat. AufenthG § 25 Abs. 5 würde nicht greifen.

I want to know schrieb am 18.08.2015 um 19:48:50:
Und wie hoch stehen die Chancen, das Sie ohne Ausreise hier bleiben darf?


Ist es ein Glücksspiel?

Zudem möchte ich auch mal nebenbei bemerken, dass es Kulturen gibt in denen ein uneheliches Kind ein soziales Stigmata bedeuten kann.

Außerdem:
Die Ausländerbehörde ist nicht der Feind. Auch die Behörde hat ein Interesse, dass jeder Ausländer korrekt erfasst, krankenversichert, eine dauerhafte Wohnung hat und integriert ist.

Ich würde an deiner Stelle mit ihr einen Anwalt aufsuchen, und Möglichkeiten zur Legalisierung des Aufenthaltes besprechen. Und wenn es die große Liebe ist, dann bereitet ihr die Eheschließung vor und betreibt ein FZF-Verfahren. Und wenn ihr geheiratet habt und sie bei dir lebt, dann kannst du dich mit ihr um Sprachkenntnisse, eine Berufsausbildung und anschließend um einen Arbeitsplatz kümmern.

Aber in so einem schwachen Rechtszustand, ist das eben nix womit man langfristig was anfangen kann.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #32 - 18.08.2015 um 20:28:54
 
Der Aupair Job war in Dänemark oder in Deutschland?

Aber muss sie nicht auch noch für 2 Jahre Krankenversicherungsbeiträge nachzahlen? Es besteht ja theoretisch eine Versicherungspflicht.

Angenommen sie wäre schwanger, könnte man sie ab dem 7 Monat nicht mehr abschieben. Sie würde dann zwar evtl. im Duldungsstatus bleiben, jedoch könnte man dann auch Heiraten und darüber an eine Aufenthaltserlaubnis kommen, oder?
Wäre so ziemlich die einzige Möglichkeit ohne Ausreise alles auf die Reihe zu bekommen.
Dennoch sollte man den weit besseren Weg wählen, auszureisen, zu heiraten (wenn man das denn überhaupt will) und anschliessend zurück zu kehren. Ist sicher auch günstiger als ein Kind in die Welt zu setzen.
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Antwort #33 - 18.08.2015 um 20:52:49
 
Obst88 schrieb am 18.08.2015 um 20:28:54:
Aber muss sie nicht auch noch für 2 Jahre Krankenversicherungsbeiträge nachzahlen? Es besteht ja theoretisch eine Versicherungspflicht.

Nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch.

Obst88 schrieb am 18.08.2015 um 20:28:54:
Sie würde dann zwar evtl. im Duldungsstatus bleiben, jedoch könnte man dann auch Heiraten und darüber an eine Aufenthaltserlaubnis kommen, oder?

Nein. Wieso? Weil sie dann einen deutschen Ehemann man hätte?

Obst88 schrieb am 18.08.2015 um 20:28:54:
Wäre so ziemlich die einzige Möglichkeit ohne Ausreise alles auf die Reihe zu bekommen.

Nein. Das ist ein Trugschluss. Das Kind wäre ein rechtliches Abschiebehindernis. Die Behörde kann auch 18 Jahre warten und dann sagen: Ok. Das Kind ist erwachsen. Bye Bye.

Man kriegt zwar nach einer Zeit eine Arbeitserlaubnis. Aber wer will jemanden für höherwertige Tätigkeiten einstellen, der keinen legalen Aufenthalt hat?

Außerdem wäre man in Deutschland gefangen. Bei einer Ausreise wäre ihr Deutschland ohne Visaverfahren versperrt.

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Antwort #34 - 18.08.2015 um 21:19:45
 
Aras schrieb am 18.08.2015 um 20:52:49:
Obst88 schrieb am Heute um 20:28:54:Aber muss sie nicht auch noch für 2 Jahre Krankenversicherungsbeiträge nachzahlen? Es besteht ja theoretisch eine Versicherungspflicht.Nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch. 

Auch wenn grundsätzlich Versicherungspflicht besteht, heißt das noch nicht, dass auch alle darunter fallen:

Zitat:
§ 5 SGB V

11) Ausländer, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz sind, werden von der Versicherungspflicht nach Absatz 1 Nr. 13 erfasst, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Befristung auf mehr als zwölf Monate nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen und für die Erteilung dieser Aufenthaltstitel keine Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes besteht. Angehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz werden von der Versicherungspflicht nach Absatz 1 Nr. 13 nicht erfasst, wenn die Voraussetzung für die Wohnortnahme in Deutschland die Existenz eines Krankenversicherungsschutzes nach § 4 des Freizügigkeitsgesetzes/EU ist. Bei Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegt eine Absicherung im Krankheitsfall bereits dann vor, wenn ein Anspruch auf Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach § 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes dem Grunde nach besteht
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Antwort #35 - 18.08.2015 um 21:21:11
 
I want to know schrieb am 18.08.2015 um 19:48:50:
Es scheint sich zu bewahrheiten, was ich schon von Anfang an vermutet habe. Ein legaler Aufenthalt ohne Ausreise, oder Schwangerschaft scheint nicht möglich zu sein. Eine Heirat fällt ja aufgrund fehlendem Visum auch flach.

Warum soll Sie nicht ausreisen? Wo liegt tatsächlich das Problem? Ein Flug nach Manila kostet unter 500 €! Dann macht man in Ruhe seine Papiere fertig und startet ein Hochzeitsvisum und heiratet. Man hat dann in einem Jahr einen rechtlich einwandfreien Status, kann arbeiten gehen und in der Welt herum reisen!

I want to know schrieb am 18.08.2015 um 19:48:50:
Zwei Fragen hätte ich dann zum Schluss aber noch:

Könnte Sie bei einer Schwangerschaft auf jeden Fall hierbleiben, oder besteht tatsächlich die Möglichkeit das Sie doch ausgewiesen wird und anschließend über ein FZF Verfahren erst wieder einreisen darf?

Bei einer Schwangerschaft kann Sie genauso ausgewiesen werden bis zum 7. Monat! Sie ist nicht versichert, muss alle Arztkosten (die können bei kleinen Problemchen extrem werden) selber zahlen und später kommen eventuelle Nachzahlungen für die 2 Jahre ohne KV dazu.....außerdem wird es immer wieder Probleme geben. Dazu ist ein Kind nur für eine AE absoluter Mist

I want to know schrieb am 18.08.2015 um 19:48:50:
Und wie hoch stehen die Chancen, das Sie ohne Ausreise hier bleiben darf?

Ehrliche Antwort....Nahe 0 %


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Antwort #36 - 18.08.2015 um 21:36:28
 
deerhunter schrieb am 18.08.2015 um 21:21:11:
später kommen eventuelle Nachzahlungen für die 2 Jahre ohne KV dazu

... das schließe ich definitiv aus. Was ist die Rechtsnorm deiner Aussage.
Ich dachte, das wäre eindeutig:

Zitat:
11) Ausländer, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz sind, [b]werden von der Versicherungspflicht nach Absatz 1 Nr. 13 erfasst, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Befristung auf mehr als zwölf Monate nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen[/b]

Unabhängig davon, wer sollte die KV rechtlicher Erfassung der Dame vornehmen?
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Antwort #37 - 18.08.2015 um 21:45:48
 
@trixie

Du hast Recht. Ein nachträgliches entrichten von Beiträgen wäre nicht nötig
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Antwort #38 - 18.08.2015 um 22:15:44
 
deerhunter schrieb am 18.08.2015 um 21:21:11:
Warum soll Sie nicht ausreisen? Wo liegt tatsächlich das Problem? Ein Flug nach Manila kostet unter 500 €! Dann macht man in Ruhe seine Papiere fertig und startet ein Hochzeitsvisum und heiratet. Man hat dann in einem Jahr einen rechtlich einwandfreien Status, kann arbeiten gehen und in der Welt herum reisen!


So einfach ist die Sache nicht. Sie ist ja inzwischen ja zwei Jahre ohne Papiere hier und irgendwie muss sie ja eine Aureisekontrolle passieren. Ein unvorbereitet Gang zur ABH kann anstatt der GüB eine Ausweisung nach Dänemark einbringen. Strafanzeige und Einreisesperre wäre ggf. natürliche weitere Folgen.

Ich würde IMHO eine Anwalt einschalten, und sich beraten lassen. Ggf. kann dieser mit der ABH entsprechend verhandeln und eine GüB ohne weiter Maßnahmen aushandeln.

Das natrürlich bei der ABH ein direkt gestelltes FZF-Visum das Thema Scheinehe aufkommen lassen könnte ist eine andere Sache.

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Antwort #39 - 18.08.2015 um 22:18:55
 
Aras schrieb am 18.08.2015 um 21:45:48:
Ein nachträgliches entrichten von Beiträgen wäre nicht nötig 

... und eine künftige Versicherungspflicht wäre im jetzigen Aufenthaltsstatus auch nicht gegeben. Ob das gut oder schlecht, lassen wir aussen vor.
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Antwort #40 - 19.08.2015 um 07:56:47
 
deerhunter schrieb am 18.08.2015 um 21:21:11:
Warum soll Sie nicht ausreisen? Wo liegt tatsächlich das Problem? Ein Flug nach Manila kostet unter 500 €! Dann macht man in Ruhe seine Papiere fertig und startet ein Hochzeitsvisum und heiratet. Man hat dann in einem Jahr einen rechtlich einwandfreien Status, kann arbeiten gehen und in der Welt herum reisen!


Das Problem liegt darin, das eine Ausreise vermieden werden soll.
Falls Sie eine Einreisesperre erhalten sollte, klappt es dann mit dem FZF Visum natürlich auch nicht.

Auch wäre dann wohl erstmal ein Deutschkurs fällig, bevor Sie das Visum beantragen könnte. Mit dem reinen Flugticket wäre es also nicht getan.

Und genau diese Konstellation, wo wir uns eventuell frühestens erst nach einem Jahr wieder sehen könnten soll vermieden werden.
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Antwort #41 - 19.08.2015 um 08:19:27
 
I want to know schrieb am 19.08.2015 um 07:56:47:
Das Problem liegt darin, das eine Ausreise vermieden werden soll.
Falls Sie eine Einreisesperre erhalten sollte, klappt es dann mit dem FZF Visum natürlich auch nicht.


Das wird man nicht hinbekommen! Das einzige was man vielleicht mit einem guten Anwalt hinbekommt, ist das es keine Einreisesperre gibt und das wäre schon ein Gewinn! Im Notfall musst du Sie auf den Phills heiraten und dann FZF beantragen, damit bekommt man die Einreisesperre i.d.R. weg! Wenn nicht weitere Straftaten dazu kommen Zwinkernd

I want to know schrieb am 19.08.2015 um 07:56:47:
Auch wäre dann wohl erstmal ein Deutschkurs fällig, bevor Sie das Visum beantragen könnte. Mit dem reinen Flugticket wäre es also nicht getan.


Kann Sie nach 2 Jahren in Deutschland nicht so viel Deutsch, dass es für A1 reicht? Wenn nicht, dann schick Sie hier sofort auf eine VHS und mache den Deutschkurs hier, so lange Sie noch hier ist  Laut lachend Anderenfalls dauert der Deutschkurs im GI Manila 4 Monate! Da die UP deutlich länger als 4 Monate dauert, hat Sie also genug Zeit fpr diesen Kurs in ihrer Heimat.

I want to know schrieb am 19.08.2015 um 07:56:47:
Und genau diese Konstellation, wo wir uns eventuell frühestens erst nach einem Jahr wieder sehen könnten soll vermieden werden.

Die wirst du nicht umgehen können, im Gegentei die Zeit wird vermutlich immer länger, die Ihr getrennt sein werdet! Es wird nicht ohne Ausreise gehen, es wird nicht ohne A1 gehen, es wird nicht ohne UP gehen! 1 Jahr dauert es mindesetn, aber du kannst sie ja besuchen! Wartet nicht zu lange, bis Madam erwischt wird oder sie einen Unfall oder was auch immer hat!
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Antwort #42 - 19.08.2015 um 08:33:01
 
deerhunter schrieb am 19.08.2015 um 08:19:27:
Das wird man nicht hinbekommen! Das einzige was man vielleicht mit einem guten Anwalt hinbekommt, ist das es keine Einreisesperre gibt und das wäre schon ein Gewinn! Im Notfall musst du Sie auf den Phills heiraten und dann FZF beantragen, damit bekommt man die Einreisesperre i.d.R. weg! Wenn nicht weitere Straftaten dazu kommen Zwinkernd


Kann Sie nach 2 Jahren in Deutschland nicht so viel Deutsch, dass es für A1 reicht? Wenn nicht, dann schick Sie hier sofort auf eine VHS und mache den Deutschkurs hier, so lange Sie noch hier ist  Laut lachend Anderenfalls dauert der Deutschkurs im GI Manila 4 Monate! Da die UP deutlich länger als 4 Monate dauert, hat Sie also genug Zeit fpr diesen Kurs in ihrer Heimat.

Die wirst du nicht umgehen können, im Gegentei die Zeit wird vermutlich immer länger, die Ihr getrennt sein werdet! Es wird nicht ohne Ausreise gehen, es wird nicht ohne A1 gehen, es wird nicht ohne UP gehen! 1 Jahr dauert es mindesetn, aber du kannst sie ja besuchen! Wartet nicht zu lange, bis Madam erwischt wird oder sie einen Unfall oder was auch immer hat!


Ich denke ich werde einfach mal bei der ABH direkt anfragen, dann weiß ich ganz genau was auf uns zukommen wird.

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Antwort #43 - 19.08.2015 um 08:41:09
 
Du bzw. ihr solltet der ABH gleich einen Vorschlag unterbreiten, wie ihr die Angelegenheit regeln wollt.
Telefonisch wird man dir/euch keine Antwort geben und wenn deine Freundin persönlich aufschlägt, könnte man sie gleich in Polizeigewahrsam nehmen.
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Antwort #44 - 19.08.2015 um 09:06:43
 
Ich würde eher den Weg über einen kompetenten(!!!!!!!) Anwalt mit Erfahrung mit der lokalen Ausländerbehörde gehen.
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Antwort #45 - 19.08.2015 um 09:16:19
 
I want to know schrieb am 19.08.2015 um 08:33:01:
Ich denke ich werde einfach mal bei der ABH direkt anfragen, dann weiß ich ganz genau was auf uns zukommen wird.

Dir wird man keine Auskünfte, nur Gemeinplätze, geben! Erscheint deine Freundin auf der ABH wird Sie vermutlich in Polizeigewahrsam genommen! Also davon würde ich dringend abraten!
Hier hilft nur ein "guter & versierter" Fachanwalt, welcher der ABH auch gleich Vorschläge zum weiteren Procedere vorschlagen kann. Also einen Anwalt der um eine GÜB bittet, der darum bittet keine Einreisesperre zu verhängen und der verspricht, dass die Pinay sofort nach erhalten der GÜB aus Deutschland / Schengen ausreist!
Alles andere wird nicht funktionieren....aber du willst es ja nicht wahr haben Cool
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Antwort #46 - 19.08.2015 um 09:51:33
 
Ich denke, sämtliche Ratschläge sind gegeben....

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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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