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Ist Miete mit Kurzaufenthaltsvisum Typ C möglich? (Gelesen: 2.170 mal)
88terra88
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ist Miete mit Kurzaufenthaltsvisum Typ C möglich?
12.06.2015 um 10:20:18
 
Hallo zusammen,
ist es möglich mit einem Kurzaufenthaltsvisum Typ C eine Wohnung für die erlaubte Dauer des Aufenthalts zu mieten?

Vielen Dank
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.06.2015 um 10:26:44
 
Es ist rechtlich zulässig - falls Du das wissen wolltest.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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88terra88
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 12.06.2015 um 11:00:02
 
Ja genau das wollte ich wissen. Danke. Gibt es dazu schriftliche Bestimmungen, Gesetz, Paragrafen? Ich habe leider nichts schriftliches zu dem Thema "Miete und Visum Typ C" gefunden.
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Märchenprinz
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 12.06.2015 um 11:50:40
 
Da gibt es keine Bestimmungen. In Deutschland gilt Vertragsfreiheit für jedermann nach Art 2 Abs. 1 GG.

Du kannst die Wohnung auch kürzer oder länger mieten. Nur das Ausländerrecht beschränkt dich bezüglich der Tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit. Ansonsten ist das Mietrecht geregelt in §§535 ff BGB.
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88terra88
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 12.06.2015 um 12:18:55
 
Danke.

Zitat:
Nur das Ausländerrecht beschränkt dich bezüglich der Tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit.


Inwiefern?
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Märchenprinz
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 12.06.2015 um 12:49:27
 
Na weil du ja nach Ablauf deines visums ausreisepflichtig wirst und das land verlassen musst. Was aber keine Auswirkung auf das Mietverhöltnis hat. Du könntest sie dann leerstehen lassen, untervermieten, beim nächsten Aufenthalt wieder nutzen usw...
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #6 - 12.06.2015 um 13:11:00
 
Zitat:
Zitat:Nur das Ausländerrecht beschränkt dich bezüglich der Tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit.


88terra88 schrieb am 12.06.2015 um 12:18:55:
Inwiefern? 

...oder hast Du etwa geglaubt, dass man durch das Mieten einer Wohnung ein Aufenthaltsrecht erwerben kann ?
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88terra88
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 12.06.2015 um 13:45:34
 
Nein, Nein...Dachte blos da wären noch zusätzliche Einschränkungen,  außer den zeitlichen.

Vielen Dank
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