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Vollstreckung/Entzug der Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 16.055 mal)
Saxonicus
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Antwort #45 - 14.06.2015 um 15:56:33
 
Aras schrieb am 14.06.2015 um 15:23:29:
Selber Schuld. Nicht weil man der Ehrliche war, sondern weil man sich als Ausländer vorsichtiger verhalten muss und eben Erlöschensbedingungen kennen muss. 

Als Ausländer muss ich mich überall mit den für mich geltenden Rechtsvorschriften vertraut machen, sie präzise einhalten und mich andernfalls mit den entsprechenden Konsequenzen abfinden.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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AFRIKANER
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Antwort #46 - 14.06.2015 um 16:00:12
 
Aras schrieb am 14.06.2015 um 15:23:29:
Selber Schuld. Nicht weil man der Ehrliche war, sondern weil man sich als Ausländer vorsichtiger verhalten muss und eben Erlöschensbedingungen kennen muss. 



Er wusste bestimmt, dass ein Ausländer durch eine längere Ausreise seinen Aufenthaltstitel verlieren könnte. Er wusste bestimmt, dass der Aufenthaltstitel erlischt oder erlöschen könnte, wenn er ausgereist ist und nicht innerhalb von 6 Monaten (oder einer von seiner Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist) wieder eingereist ist. Es sei denn, er war zu jung (noch ein Kind/noch nicht reif genug) als er den Niederlassungstitel bekam. Denn wer für seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Germany gekämpft hat (denn die Hürden für eine Niederlassungserlaubnis liegen wahrlich hoch), sollte wissen, dass ein Ausländer durch eine längere Ausreise seinen Aufenthaltstitel verlieren könnte.
Jetzt ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Trotzdem keine Panik auf der Titanic, denn regelmäßig sind bei der Beurteilung, ob ein Erlöschungstatbestand gegeben ist, die gesamten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Es wird also einzelfallbezogen entschieden. Er wird bestimmt nachweisen müssen, dass die Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland und die Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche Hilfe gewährleistet sind. Kann auch sein, dass seine besonderen familiären Umstände  (deutsche Frau und gemeinsame Kinder in Deutschland???) Berücksichtigung finden. Egal ob mit oder ohne Anwalt, der Ausländer muss dafür Sorge tragen, dass die Situation nicht eskaliert: Also bitte immer mit sanfter Hand vorgehen!

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Aras
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Antwort #47 - 14.06.2015 um 16:06:20
 
@AFRIKANER
Nö. Die Erlöschenstatbestände sind klar. Die NE ist erloschen, da länger als 6 Monate im Ausland. Da ist die Integration und was weiß ich, irrelevant.

Klar kann man das durch die Rosa Brille betrachten, und irgendwelches Ermessen hinzudichten. Aber die Wahrheit ist, dass die NE erloschen ist.

Mit Verlaub, deine Beiträge sind immer irgendwie viel zu positiv angehaucht. Ich würde sogar sagen: irreführend.

Wenn er eine deutsche Frau hätte, bzw. in diesem Fall einen Lebenspartner, dann würde die NE sowieso nicht erlöschen.

@Saxonicus

Ganz genau!
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Richard Goldberg
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Antwort #48 - 14.06.2015 um 16:11:13
 
sollte man sich als "Nicht-Ausländer" nicht genauso verhalten?

Ja, auf dem Papier bin ich Ausländer, ich fühle mich aber nicht als solcher, da mein Lebensmittelpunkt sich schon seit über 10 Jahren in Deutschland befindet und ich seit langem intergriert bin, ohne das ich ein mal in mein Heimatland eingereist wäre.

Mir wurde mündlich versichert, dass der Aufenthalt im Ausland keine Beeinträchtigungen auf meine Einbürgerung haben wird. Dies war für mich eine konkludente Einwilligung in den Aufenthalt. Meine Schuld will ich nicht abstreiten, aber das Thema habe ich aufgemacht nicht um das mehr mals zu hören, sondern um mir ein Rat einzuholen.

Sorry, aber die Selektion zwischen Ausändern und Deutschen hilft mir in dem Moment nicht weiter.

Vielleicht wären andere Umstände interessant wie zum Beispiel, dass ich meinen Haushalt mit meiner Lebenspartnerin gemeinsam wirtschafte und, dass der Mietvertrag auf beide Personen läuft?
Meine Lebenspartnerin hat ukrainische Saatsangehörigkeit und kann einen Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft stellen. Kann ich die Situation unter anderem dadurch verbessern, dass wir heiraten? (was unabhängig von der Situation um mich geplant ist)

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« Zuletzt geändert: 14.06.2015 um 16:21:28 von Richard Goldberg »  
 
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Aras
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Antwort #49 - 14.06.2015 um 16:27:20
 
Richard Goldberg schrieb am 14.06.2015 um 16:11:13:
sollte man sich als "Nicht-Ausländer" nicht genauso verhalten?


Als Deutscher hat man das natürliche Recht in Deutschland zu leben. Als Deutscher z.B. in den USA muss man auch wissen was es für Regeln gibt und wann man die Greencard verliert.

Richard Goldberg schrieb am 14.06.2015 um 16:11:13:
Mir wurde mündlich versichert, dass der Aufenthalt im Ausland keine Beeinträchtigungen auf meine Einbürgerung haben wird. Dies war für mich eine konkludente Einwilligung in den Aufenthalt. Meine Schuld will ich nicht abstreiten, aber das Thema habe ich aufgemacht nicht um das mehr mals zu hören, sondern um mir ein Rat einzuholen.


Es geht hier nicht darum, bei dir Schuld zu suchen und es mehrfach zu erwähnen. Aber wenn ich sowas lese, wie, dass man wichtige Fakten bei der Einbürgerung verschweigen will, dann sollte man sich nicht wundern wenn mir und anderen das gegen den Strich geht.

Richard Goldberg schrieb am 14.06.2015 um 16:11:13:
Sorry, aber die Selektion zwischen Ausändern und Deutschen hilft mir in dem Moment nicht weiter.


Die Unterscheidung, nicht Selektion, ist aber wichtig um zu begreifen warum du in dieser Situation bist.

Das du eine Lebenspartnerin hast, bringt nix. Wenn sie Deutsche ist und mit dir verheiratet, dann schon.
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Antwort #50 - 14.06.2015 um 16:56:39
 
To Aras

Da hast Du nicht ganz Unrecht, Aras!  so bin ich halt. So lebe ich auch. Ich denke immer positiv. Das ist vielleicht nicht immer gut, ist aber meine Lebensauffassung: Eine Lebensauffassung,  in der die Welt oder eine Sache von der besten Seite betrachtet wird. Eine Auffassung, wonach in der Welt alles gut und vernünftig ist oder sich zum Besseren entwickelt. Deswegen habe ich geschrieben „erlischt oder erlöschen könnte“, denn „erlischt“ allein hört sich viel zu brutal an.  "Erlöschen könnte" ist viel besser, denn das letzte Wort hat immerhin der Sachbearbeiter, der der Sache annehmen wird Smiley . Ich denke/glaube, Optimisten können (nicht immer, aber in bestimmten Fällen schon) besser Stress bewältigen als Pessimisten, außer wenn diese Leute (bzw. positiv Denkenden) so optimistisch sind, dass sie unvorsichtig werden. Ich würde sagen, ich bin eher ein sehr vorsichtiger Mensch Zwinkernd
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Antwort #51 - 14.06.2015 um 17:29:10
 
Der Sachbearbeiter darf sich nicht über das Gesetz hinwegsetzen. Mit Verlaub... das ist nicht Afrika.
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Antwort #52 - 15.06.2015 um 09:34:00
 
Kann mich jemand aufklären, wofür die Schuldenerklärung angefordert wird? Ich habe Bafög bekommen.

Wäre für die AB evtl. die Schufa Auskunft auch hilfreich? Ich hätte sogar zufällig eine, die ich bei der Wohnungssuche beantragt habe.

Danke.
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Antwort #53 - 15.06.2015 um 11:29:32
 
Richard Goldberg schrieb am 15.06.2015 um 09:34:00:
Kann mich jemand aufklären, wofür die Schuldenerklärung angefordert wird?

Ich vermute mal, es geht um den gesicherten LU - auch ein geregeltes Einkommen bedeutet nicht zwingend vernünftige finanzielle Verhältnisse.

BAFöG ist da nicht schädlich. Ebensowenig wie eine saubere Schufa-Auskunft.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Richard Goldberg
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Antwort #54 - 15.06.2015 um 11:54:58
 
Danke für die Antwort Petersburger. Sollte auch bei BAFöG eine Bestätigung von der Bank/Staat? eingeholt werden, oder gehört die Förderung nicht zu Schulden bzw. ist in dem Falle für die AB hinsichtlich des LU uninteressant?
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Aras
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Antwort #55 - 15.06.2015 um 12:02:10
 
Ich würde eigentlich nur eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (vom Amtsgericht München?) vorlegen.
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Antwort #56 - 15.06.2015 um 15:24:44
 
Danke für die Info Aras!
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