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Reisen mit Fiktionsbescheinigung § 81 Abs. 3 Satz 1 (Gelesen: 1.030 mal)
meike buttner
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: American
Zeige den Link zu diesem Beitrag Reisen mit Fiktionsbescheinigung § 81 Abs. 3 Satz 1
17.05.2015 um 15:33:56
 
Wäre es möglich innerhalb der Schengen Region ein und aus zu reisen mit eine Fiktionsbescheinigung § 81 Abs. 3 Satz 1? Wenn nicht, welche Schwierigkeiten könnte meine Verlobte zutreffen?

Mein Freund/Verlobte und ich kommen aus America, und wir wollten in Deutschland heiraten und mit uni anfangen. Wir haben ein Fiktionsbescheinigung gekriegt bis zum 1.9.2015, sodass wir genug zeit haben zu heiraten und schule beantragen. Seine Mutter und Schwester wollten uns besuchen kommen und wir haben Tickets gebucht nach Paris, Porto, und zurück nach Deutschland. Der Mann bei der ABH hat uns gesagt wir könnten es machen, aber jetzt lesen wir was anderes. Könntet ihr uns bitte helfen weinend

P.s. ich habe Deutsche Staatsbürgerschaft.
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Aras
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Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Reisen mit Fiktionsbescheinigung § 81 Abs. 3 Satz 1
Antwort #1 - 17.05.2015 um 16:20:01
 
Wenn du Deutsche bist, dann würden wir es begrüßen, dass du dein Profil korrigierst und deutsch als Staatsangehörigkeit angibst.

Dein Freund US-Amerikaner? Welche Staatsangehörigkeit hat er?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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