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Ehe mit nigerianischem Flüchtling (Gelesen: 52.235 mal)
Mangrove
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #90 - 12.01.2017 um 17:43:25
 
Hier (http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1382696500) habe ich gerade das gelesen:

"Jetzt bin ich verunsichert. Es ist einen Monat her, da beantragte meine Frau (mit mir dabei) den eAT, den sie dann nach 2,5 Wochen auch erhielt. Ich könnte Stein und Bein schwören, dass der SB der ABH sagte, Integrationskurs entfällt, da sie Frau eines Deutschen ist. Es sei eine neue Bestimmung (Kann mich auch täuschen). Man gab uns einen Berechtigungsschein für Integr.Kurs mit. Er berechtigt zur Teilnahme, es sei allerdings keine Verpflichtung. Nach 3 Jahren folgt, auch ohne A2 oder B1 die NE.
Allerdings müsste sie einen IntegrKurs machen, wären wir beim Jobcenter, so der SB der ABH."

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Antwort #91 - 12.01.2017 um 17:45:49
 
Mangrove schrieb am 12.01.2017 um 17:20:17:
Er kostet viel Geld


kein Argument, denn bei ALG2 Bezug wird das auf Antrag gar nichts kosten und ansonsten ist es bezahlbar und sicherlich nicht "viel" Geld

Mangrove schrieb am 12.01.2017 um 17:20:17:
mein Mann hat ja eine Arbeitsstelle bei der er nicht fehlen kann.


dann kann er damit argumentieren und  auch damit, dass er bei der Arbeit ja auch deutsch lernt und da auch intergriert wird.

Oder braucht er bei der Arbeit kein Deutsch? Dann ist der Kurs um so wichtiger.
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Mangrove
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Antwort #92 - 12.01.2017 um 17:53:33
 
Ja, auf seiner Arbeitsstelle sprechen sie deutsch mit ihm. Aber wenn ich mir die (besonders schriftlicher Part) Prüfungsfragen für B1 ansehe, sehe ich schwarz Zwinkernd


Wie ist es hiermit:

Mangrove schrieb am 12.01.2017 um 17:20:17:
Hmm, mich wundert halt warum uns von der ABH nahe gelegt wird, zuerst zu heiraten bzw. warum dies ein stärkerer Titel sei. Ist ja ein gut gemeinter Rat, möchte es gerne verstehen...


und dem:
Mangrove schrieb am 12.01.2017 um 17:43:25:
Hier (http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1382696500) habe ich gerade das gelesen:

"Jetzt bin ich verunsichert. Es ist einen Monat her, da beantragte meine Frau (mit mir dabei) den eAT, den sie dann nach 2,5 Wochen auch erhielt. Ich könnte Stein und Bein schwören, dass der SB der ABH sagte, Integrationskurs entfällt, da sie Frau eines Deutschen ist. Es sei eine neue Bestimmung (Kann mich auch täuschen). Man gab uns einen Berechtigungsschein für Integr.Kurs mit. Er berechtigt zur Teilnahme, es sei allerdings keine Verpflichtung. Nach 3 Jahren folgt, auch ohne A2 oder B1 die NE.
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Antwort #93 - 12.01.2017 um 17:59:49
 
Mangrove schrieb am 12.01.2017 um 17:53:33:
Ja, auf seiner Arbeitsstelle sprechen sie deutsch mit ihm. Aber wenn ich mir die (besonders schriftlicher Part) Prüfungsfragen für B1 ansehe, sehe ich schwarz


die Verpflichtung zum I-Kurs heisst, er muss teilnehmen
das heisst nicht, dass er den Test bestehen muss.
Nimmt er teil und besteht nicht, ist die Verpflichtung erfüllt.

Aber ohne B1 wird sein AT immer nur um max. 1 Jahr verlängert.

Mangrove schrieb am 12.01.2017 um 17:53:33:
Ich könnte Stein und Bein schwören, dass der SB der ABH sagte, Integrationskurs entfällt, da sie Frau eines Deutschen ist. Es sei eine neue Bestimmung (Kann mich auch täuschen).


ist Blödsinn, falsche Erinnerung, falsch verstanden, ein Wunschtraum ... suchs dir aus

ahh ... der Beitrag ist von 2013, d.h. die Frau des TS in diesem Thread könnte die AE nach §28 auch scon ein paar Jahre früher erhalten haben. Dann kann es in eine Übergangsfrist gefallen sein. Man brauchte nicht immer B1 für eine NE.


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Antwort #94 - 12.01.2017 um 18:05:01
 
erne schrieb am 12.01.2017 um 17:59:49:
Aber ohne B1 wird sein AT immer nur um max. 1 Jahr verlängert.


Egal ob

- zuerst Antrag auf AE Personensorge oder
- zuerst den Antrag auf AE wg. Heirat einer Deutschen gestellt wurde?

Geht das dann in alle Ewigkeit so weiter (bis er halt mal B1 bestehen kann)? hä?
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Antwort #95 - 12.01.2017 um 18:08:04
 
Mangrove schrieb am 12.01.2017 um 18:05:01:
Egal ob

- zuerst Antrag auf AE Personensorge oder
- zuerst den Antrag auf AE wg. Heirat einer Deutschen gestellt wurde?

Geht das dann in alle Ewigkeit so weiter (bis er halt mal B1 bestehen kann)?


ja
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Antwort #96 - 12.01.2017 um 18:10:05
 
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Antwort #97 - 26.01.2017 um 08:38:33
 
Wir waren wegen det Information für die Heirat beim Standesamt, die erfolgreiche Urkundenüberprüfung für den Eintrag in die Geburtsurkunde des Kindes sollte jetzt ja für immer gelten.

Nun ist - natürlich - trotz Frist die Bachelorerklärung (Familienoberhaupt erklärt, dass Mann ledig ist) abgelaufen.

Dann wird noch eine Ledigkeitserklärung vom Gericht in Nigeria selbst (das ist nicht das Ehefähigkeitszeugnis) gefordert.

Dies muss angefordert werden und dann soll die ganze Prüfung nochmals durchlaufen werden und nochmal der ganze Betrag der Urkundenüberprüfung bezahlt werden und nochmal das ganze Prozedere monatelang für die Verwandten erfolgen?!

Das kann doch nicht sein. Wäre Dänemark nicht so weit weg, mit Kind und ohne Auto, wäre es ja nicht so schlimm, auch wenn es ärgerlich ist.

Liebe Grüße,

Mangrove

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Antwort #98 - 26.01.2017 um 14:36:25
 
Die ganze Prüfung nochmals durchlaufen werden, ist das rechtens vom Gericht wg. Heirat?

Der Standesamte sagt, die Botschaft könne sich auch weigern, denn die Prüfung wurde ja bereits gemacht.
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Antwort #99 - 26.01.2017 um 15:41:14
 
Hallo,

grundsätzlich ja.
Jede Behörde kann eine Prüfung von Urkunden für ihren Bereich verlangen.
Allerdings behalten einmal geprüfte Urkunden ihre "Gültigkeit" als echt, man bezieht sich dann auf die entsprechende Referenznummer.
Lediglich neu zu prüfende, also erstmals vorgelegte "neue" Urkunden, werden dann geprüft.

Die AV übernimmt die Prüfung mittels ihres Vertrauensanwalts in Amtshilfe für die entsprechende innerdeutsche Behörde.
Bei bereits geprüften Urkunden wird sie auf die bereits erfolgte Prüfung verweisen ("Referenznummer") und nicht erneut prüfen lassen, bei neu vorgelegten, bisher ungeprüften Urkunden wird sie die Prüfung vornehmen.

Hier dann also erstmalige Prüfung der "Ledigkeitserklärung vom Gericht in Nigeria", wenn ich richtig durchgestiegen bin.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Mangrove
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Antwort #100 - 26.01.2017 um 15:51:37
 
Danke, ja genau, die ist es dann.

Aber wegen eines Dokumentes nochmal 665 Euro und nochmal ca. ein halbes Jahr? Warum möchten sie da nicht entgegenkommen?

Und selbst nach dieser Prüfung gibt es keine Garantie. Dann folgt noch die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis usw.


Wo kann ich mich konkret wg. Angeboten für DK erkundigen, hat da jemand persönliche Erfahrungen (ohne Auto)? Gerne per pm

Vielen Dank,

Mangrove
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okatomy
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Antwort #101 - 26.01.2017 um 16:30:50
 
Nach Dänemark fahren Züge und fliegen Flugzeuge. Worin besteht jetzt das Problem eine der unzähligen Reisewebsites zu bemühen?
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Mangrove
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Antwort #102 - 26.01.2017 um 16:42:10
 
Wie gesagt, persönliche Erfahrung für die Situation stehen nicht dort. Weiß nicht, was daran falsch ist, zu fragen.

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namaskaram
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Antwort #103 - 27.01.2017 um 05:58:52
 
Du kannst die dänischen Standesämter direkt anschreiben oder dort anrufen. Oft sprechen sie dort auch Deutsch. Wie auch hier unterscheiden sich die Bedingungen der Standesämter leicht. Bei manchen muss man 1-3 Nächte in Dänemark verbringen ehe man heiraten kann und es werden ggf. auch leicht unterschiedliche Papiere benötigt. Frag doch z.B. mal in Toender oder Kopenhagen an.

Es gibt auch eine Menge Agenturen, die das ein oder andere erledigen. Diese benötigt man nicht aber wenn man es bequem haben möchte, dann wäre das auch eine Variante. Google hilft. Wenn ihr genügend Geld habt, dann holen euch die Agenturen sogar im Auto ab.
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Mangrove
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Antwort #104 - 27.01.2017 um 09:02:33
 
Danke namaskaram Smiley
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