Mangrove schrieb am 12.01.2017 um 17:53:33:Ja, auf seiner Arbeitsstelle sprechen sie deutsch mit ihm. Aber wenn ich mir die (besonders schriftlicher Part) Prüfungsfragen für
B1 ansehe, sehe ich schwarz
die Verpflichtung zum I-Kurs heisst, er muss teilnehmen
das heisst nicht, dass er den Test bestehen muss.
Nimmt er teil und besteht nicht, ist die Verpflichtung erfüllt.
Aber ohne
B1 wird sein
AT immer nur um max. 1 Jahr verlängert.
Mangrove schrieb am 12.01.2017 um 17:53:33:Ich könnte Stein und Bein schwören, dass der SB der
ABH sagte, Integrationskurs entfällt, da sie Frau eines Deutschen ist. Es sei eine neue Bestimmung (Kann mich auch täuschen).
ist Blödsinn, falsche Erinnerung, falsch verstanden, ein Wunschtraum ... suchs dir aus
ahh ... der Beitrag ist von 2013, d.h. die Frau des
TS in diesem Thread könnte die
AE nach §28 auch scon ein paar Jahre früher erhalten haben. Dann kann es in eine Übergangsfrist gefallen sein. Man brauchte nicht immer
B1 für eine
NE.