bridget schrieb am 08.05.2015 um 21:35:12:Ein weiteres Problem ist, das er kein Deutsch kann.
Er kann ja Deutsch lernen. Das kann man sogar in Ghana.
bridget schrieb am 08.05.2015 um 21:35:12:Also sollte sein Bruder ihn aufnehmen, muss er eh erstmal einen deutschkurs machen.
Wäre sinnvoll. Aber er sollte auch darauf achten, dass er nur 90 Tage pro 180 Tage Zeitraum sich mit seiner tschechischen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten darf.
bridget schrieb am 08.05.2015 um 21:35:12:Der Bruder arbeitet am Flughafen und wollte ihm einen Job besorgen, aber das geht doch nur mit Arbeitserlaubnis, oder nicht?
Darum geht es doch in diesem Thread. Ja. Man braucht stets eine Aufenthaltserlaubnis.
bridget schrieb am 08.05.2015 um 21:35:12:Wenn der Bruder ihm einen Job besorgt und er den arbeitsvertrag vorlegt, würde er dann arbeiten dürfen?
Wenn das die Agentur für Arbeit zustimmt, ja.
Aber Butter bei die Fische: Es gibt aber in Deutschland genug Unqualifizierte.