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05.05.2015 um 20:58:19
 
Hallo,habe Frage,ich möchte eine National Visa beantragen  und unter dem Punkt Nr.5steht es : Haben Sie sich bereits früher in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten? Falls ja, Angabe der Zeiten und Aufenthaltsorte der letzten fünf Aufenthalte (Monat/Jahr):
Welche Jahre muss ich da eingeben ?
wenn ich im Jahr 2002 das erste Mal in D war und dann nur im 2013 und 2014  muss ich das auch das Jahr 2002 Jahr eingeben oder wie ?
Danke im Vorraus
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Antwort #1 - 05.05.2015 um 21:02:57
 
Ja, es geht ja um die letzten fünf Aufenthalte.

Wenn es zwei waren, müssen beide angegeben werden.

Nur wenn Du schon mehr als fünfmal hier warst, reichen die letzten fünf Aufenthalte.
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Antwort #2 - 05.05.2015 um 21:03:44
 
wenn ich in D heiraten möchte und nicht in der Ukraine ,welchen Antragsformular soll ich dann ausfüllen ?
Danke
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Antwort #3 - 05.05.2015 um 21:06:07
 
Genau das: nationales Visum.

Es gibt nur eines, gilt für Au-Pair, Studentin, Ingenieurin, Verlobte... Deshalb "passen" viele Fragen nicht.

Das Visum wird aber nur gegeben, wenn das Standesamt alle Unterlagen (Geburtsurkunde etc.) fertig geprüft hat.
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Antwort #4 - 05.05.2015 um 21:10:03
 
ich war im 2002 als Au- Pair Mädchen bin aber dann nicht nach Hause gleich gefahren weil ich dann gleich mit Studium in D angefangen habe.
Ich habe ein Brief von AZR und da steht: Ersteinreise 2002
Meldestatus :
Fortzug ins Ausland  2005
Aufenthaltsstatus:
Aufenthaltstitel widerrufen/erloschen 2006
was soll ich dann im Antragsformular fürs Heirat eingeben ?
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Antwort #5 - 05.05.2015 um 21:17:40
 
was beudetet das überhaupt ? und wie soll ich da für die fünf letzte Aufenthalte dann schreiben wenn meine letzte Aufenthalte im Jahr 2013 und 2014 war
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Antwort #6 - 05.05.2015 um 21:18:39
 
danke für ihre Hilfe
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Antwort #7 - 05.05.2015 um 21:26:47
 
also welche letzte fünf  Aufenthalte muss ich dann da eingeben ?
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Antwort #8 - 05.05.2015 um 21:30:18
 
Deine letzten fünf Aufenthalte, von heute an rückwärts gerechnet.

Wenn Du zweimal in Deutschland warst, dann die beiden. Ohne zu wissen, wie oft Du hier warst, kann hier im forum niemand die Frage beantworten. Das kannst nur Du selbst.
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Antwort #9 - 05.05.2015 um 21:40:49
 
danke schön für die Antwort trotzdem ich habe  noch eine kleine Frage Ersteinreise  2002
Aufenthaltstitel widerrufen/ erloschen 2006
Meldestatus
Fortzug ins Ausland 2007 voher habe ich mich da vertan entschuldigung
also Erstreise gebe ich in dem Antrag an das ichvon  2002 bis... weiss nicht welches Jahr ich da schreiben soll 2006 oder 2007 ? Bitte eine Hilfe zu geben Danke sehr
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Antwort #10 - 05.05.2015 um 21:57:22
 
@
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bitte unterlasse doch die leeren und sinnlosen Postings mit
nur einem . drin! Hab 2 gelöscht.
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Antwort #11 - 05.05.2015 um 22:44:25
 
Schreib einfach die Daten von Einreise und Ausreise auf.

Fang mit der neuesten Reise an und geh dann zurück. Nimm die richtigen Daten. Die Daten aus dem AZR haben die selbst.

Versuch hier, ganz ruhig und systematisch zu schreiben. Du kannst jeden Beitrag durch "Ändern" noch korrigieren, nachdem Du ihn geschrieben hast. Je ruhiger Du schreibst, desto besser ist Deine Frage zu lesen und zu verstehen.
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Antwort #12 - 06.05.2015 um 15:08:24
 
Von 2002 bis 2006 bin ich nicht nach Hause gefahren,mein Visum war in D verlängert ohne es nach Hause zu fahren.2006 im Juni  ist mein Aufenthaltstitel beendet.Warum schreiben sie Fortzug ins Ausland Mai 2007 das verstehe ich nicht, ich habe mich doch nicht beim Ausländeramt abgemeldet.Musste sofort nach Hause fahren,wegen familiären Gründen. Kann es sein das Aufenthaltstitel und Meldeamt die gleiche Bedeutung haben oder ?
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Antwort #13 - 06.05.2015 um 15:16:15
 
danke im voraus für die Antwort
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Antwort #14 - 06.05.2015 um 16:07:25
 
Darum musst Du Dich wirklich nicht kümmern, Du musst ja nur die Frage im Antrag beantworten.

Es könnte sein, dass Du Dich beim Wegzug nicht abgemeldet hast. Dann merkt das irgendwann irgend eine Behörde und meldet Dich nachträglich ab. Und da es dem, der da tippt, völlig egal ist, wird irgendein Datum eingetragen. Falls die Kommune Zuschüsse des Landes nach Einwohnerzahl bekommt, ein möglichst später Datum. Aber wofür soll das wichtig sein?

Du musst nur die Frage im Antrag beantworten.

1) Einreisedatum Ausreisedatum
2) Einreisedatum Ausreisedatum
3) ...
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Antwort #15 - 06.05.2015 um 16:46:37
 
die Frage im Antrag für National Visa lautet :
Haben Sie sich bereits früher in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten?Falls ja, Angabe der Zeiten und Aufenthaltsorte der letzten fünf Aufenthalte (Monat/Jahr):
Auf diese Frage möchte ich ein Antwort geben und ich weiss aber nicht genau wie ich das machen soll.Soll ich da 2002 -2006 eingeben.Ich habe doch D nicht verlassen ich habe das Visum in D verlängert ohne nach Hause auszureisen um das geht es da.Danke
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Antwort #16 - 06.05.2015 um 16:55:09
 
Woher sollen wir denn wissen, wann und wie lange Du in Deutschland warst? Dann musst Du doch wissen, das kannst Du doch nicht in einem Forum fragen.

Schreib einfach die Wahrheit, das reicht. Die letzten fünf Aufenthalte in Deutschland, Einreisedatum, Ausreisedatum.

Welche Frage hast Du denn wirklich? Einreisedatum und Ausreisedatum kennst Du noch?
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Antwort #17 - 06.05.2015 um 16:55:53
 
wie ich schon geschrieben habe das ich im 2002 Au-Pair in D war danach habe ich das Studenten Visum beantragt ohne nach Hause zu fahren und war bis 2006 in D. aber in Meldestatus  steht es Fortzug ins Ausland 2007 und das verwirrt mich einbisschen und weiss eben nicht genau was ich da schreiben soll. Einreise 2002-bis-2006 oder von2002-2007 das möchte ich mal wissen was ich in dem Antrag eintragen soll
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Antwort #18 - 06.05.2015 um 16:56:43
 
Schreib einfach Deine Einreisedatum und Dein Ausreisedatum.

Weißt Du noch, in welchem Monat Du ausgereist bist? Dann schreib das hin.
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Antwort #19 - 06.05.2015 um 17:01:23
 
Das echte Datum an dem du Deutschland verlassen hast (2006) wird hier abgefragt. Was die Meldebehörde (2007) angegeben hat ist uninteressant.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #20 - 06.05.2015 um 17:04:00
 
danke schön für Ihre Hilfe
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Antwort #21 - 06.05.2015 um 17:08:14
 
wenn ich mich nicht abgemeldet habe ist das strafbar ?
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Antwort #22 - 06.05.2015 um 17:12:53
 
Nein. Höchstens eine Ordnungswidrigkeit. Und die ist, wenn überhaupt, lääängst verjährt. Da kräht keiner mehr danach. Keine Sorge.
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Antwort #23 - 06.05.2015 um 17:17:57
 
im Jahr 2013 und 2014 war ich wieder in D
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Antwort #24 - 06.05.2015 um 17:20:18
 
also wie ich das richtig verstanden habe 2007 Meldestatus Fortzug ins Ausland muss ich dann im Antrag nicht eingeben richtig ? Danke
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Antwort #25 - 06.05.2015 um 17:39:52
 
Du musst jeweils das angeben, was gefragt wird: Einreisedatum, Ausreisedatum.

Einfach auf die Frage antworten.
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Antwort #26 - 06.05.2015 um 17:40:11
 
Die letzten 5 Aufenthalte in Deutschland sind gefragt. Es ist egal ob du angemeldet warst oder nicht. Es geht darum, dass du angibst von wann bis wann du in Deutschland warst. Also auch Aufenthalte mit Besuchsvisum sind gemeint.

Ein Aufenthalt beginnt an einem bestimmten Tag. Das ist der Tag der Einreise. Einreise ist das, wenn du die deutsche Grenze in Richtung Deutschland überschreitest. Bei Einreise über einen Flughafen erfolgt das durch das Verlassen des Transitbereichs.

Ein Aufenthalt endet an einem bestimmten Tag. Das ist der Tag der Ausreise. Ausreise ist das, wenn du die deutsche Grenze in Richtung Ausland überschreitest. Bei Ausreise über einen Flughafen erfolgt das über das Betreten des Transitbereichs und dem anschließenden Flug in Richtung Ausland.

Als Ort des Aufenthalts kannst du den Ort angeben an dem du am längsten warst.  Kannst auch mehrere Orte angeben, wenn es relevant ist.
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Antwort #27 - 06.05.2015 um 18:12:23
 
ich bedanke mich für ihre Erklärung.Wünsche Euch viel Erfolg weiter die Menschen zu beraten.Schönen Abend noch
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Antwort #28 - 07.05.2015 um 16:07:14
 
Hallo habe ich eine Frage Familienzusammenführung ist der gleiche Antrag wie Heiratsvisum in D für Nationalvisa oder gibt es einen anderen Antrag dafür ? Danke
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Antwort #29 - 07.05.2015 um 16:09:53
 
Es gibt nur ein Formular für alles. Das ist auch für Au-Pair, Beruf, Heiraten, Kind etc.

siehe auch Antwort #3.
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Antwort #30 - 08.05.2015 um 20:53:58
 
Es ist für den Antrag für die National Visa wichtig das Datum der Einreise und Ausreise zu geben.Einreisedatum ist mir schon klar aber die Ausreise ist mir nicht so richtig klar,deswegen frage ich soll ich da das Datum von  Aufenthaltstitel  der am 5.03.2006 erloscht ist  oder Meldestatus  Fortzug ins Ausland :22.04.2007 diese beide Datum verwirren mich desegen weiss ich nicht welche von denen soll ich in den Antrag schreiben  Traurig Danke
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Antwort #31 - 08.05.2015 um 21:04:31
 
Du wirst doch wohl wissen, wann du dich in per Auto/Flugzeug/Bus/Boot oder zu Fuß Deutschland verlassen hast? Wenn du am 5.3.2006 Deutschland verlassen hast, dann ist das das richtige Datum. Der Meldestatus ist in diesem Fall vollkommen egal.
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Antwort #32 - 08.05.2015 um 21:10:43
 
warum schreiben die dann im AZR Meldestatus auf  : Fortzug ins Ausland 22.04.2007 wenn mein Aufenthalt abelaufen ist ?
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Antwort #33 - 08.05.2015 um 21:13:00
 
was ist wichtig also das Aufenthaltstitel oder Meldestatus ???   unentschlossen
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Antwort #34 - 08.05.2015 um 21:18:41
 
An welchem Tag hast du Deutschland verlassen?
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Antwort #35 - 08.05.2015 um 21:24:33
 
ich habe 2 oder 3 Tage vor dem Ablauf des Aufenthalt D verlassen,aber den Reisepass habe ich nicht mehr,habe seit 7 Jahren einen neuen und  im Jahr 2013 und 2014 war ich schon in D für 2 Monat und für 1 Monat
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Antwort #36 - 08.05.2015 um 21:30:20
 
Dann gibst du als Ausreisezeitpunkt den 03.03.2006 an. OK?
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Antwort #37 - 08.05.2015 um 21:36:42
 
wenn ich mich an das Datum genau nicht erinnere kann ich mir es ausdenken und reinschreiben ?
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Antwort #38 - 08.05.2015 um 21:39:04
 
5.03.2006 soll ich so wie im AZR steht nicht im Antrag reinschreiben ?
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Antwort #39 - 08.05.2015 um 21:47:30
 
danke schön
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #40 - 08.05.2015 um 22:36:13
 
Ganz ehrlich:
Das ist sowas von unerheblich. Du hast hier geschrieben, dass du 2-3 Tage vorher ausgereist bist. Wenn du dich jetzt um ein paar Tage irrst, dann ist es eben so. Ganz ehrlich, wenn du so weiter zweifelst, dann wirst du wohl niemals den Antrag abgeben  Laut lachend
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Nadeshda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #41 - 09.05.2015 um 09:02:33
 
danke schön  für ihren Rat
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