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Visum (Gelesen: 10.719 mal)
Nadeshda
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i4a rocks!


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05.05.2015 um 20:58:19
 
Hallo,habe Frage,ich möchte eine National Visa beantragen  und unter dem Punkt Nr.5steht es : Haben Sie sich bereits früher in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten? Falls ja, Angabe der Zeiten und Aufenthaltsorte der letzten fünf Aufenthalte (Monat/Jahr):
Welche Jahre muss ich da eingeben ?
wenn ich im Jahr 2002 das erste Mal in D war und dann nur im 2013 und 2014  muss ich das auch das Jahr 2002 Jahr eingeben oder wie ?
Danke im Vorraus
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reinhard
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Antwort #1 - 05.05.2015 um 21:02:57
 
Ja, es geht ja um die letzten fünf Aufenthalte.

Wenn es zwei waren, müssen beide angegeben werden.

Nur wenn Du schon mehr als fünfmal hier warst, reichen die letzten fünf Aufenthalte.
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Nadeshda
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Antwort #2 - 05.05.2015 um 21:03:44
 
wenn ich in D heiraten möchte und nicht in der Ukraine ,welchen Antragsformular soll ich dann ausfüllen ?
Danke
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reinhard
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Antwort #3 - 05.05.2015 um 21:06:07
 
Genau das: nationales Visum.

Es gibt nur eines, gilt für Au-Pair, Studentin, Ingenieurin, Verlobte... Deshalb "passen" viele Fragen nicht.

Das Visum wird aber nur gegeben, wenn das Standesamt alle Unterlagen (Geburtsurkunde etc.) fertig geprüft hat.
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Nadeshda
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Antwort #4 - 05.05.2015 um 21:10:03
 
ich war im 2002 als Au- Pair Mädchen bin aber dann nicht nach Hause gleich gefahren weil ich dann gleich mit Studium in D angefangen habe.
Ich habe ein Brief von AZR und da steht: Ersteinreise 2002
Meldestatus :
Fortzug ins Ausland  2005
Aufenthaltsstatus:
Aufenthaltstitel widerrufen/erloschen 2006
was soll ich dann im Antragsformular fürs Heirat eingeben ?
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Nadeshda
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Antwort #5 - 05.05.2015 um 21:17:40
 
was beudetet das überhaupt ? und wie soll ich da für die fünf letzte Aufenthalte dann schreiben wenn meine letzte Aufenthalte im Jahr 2013 und 2014 war
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Nadeshda
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Antwort #6 - 05.05.2015 um 21:18:39
 
danke für ihre Hilfe
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Nadeshda
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Antwort #7 - 05.05.2015 um 21:26:47
 
also welche letzte fünf  Aufenthalte muss ich dann da eingeben ?
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reinhard
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Antwort #8 - 05.05.2015 um 21:30:18
 
Deine letzten fünf Aufenthalte, von heute an rückwärts gerechnet.

Wenn Du zweimal in Deutschland warst, dann die beiden. Ohne zu wissen, wie oft Du hier warst, kann hier im forum niemand die Frage beantworten. Das kannst nur Du selbst.
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Antwort #9 - 05.05.2015 um 21:40:49
 
danke schön für die Antwort trotzdem ich habe  noch eine kleine Frage Ersteinreise  2002
Aufenthaltstitel widerrufen/ erloschen 2006
Meldestatus
Fortzug ins Ausland 2007 voher habe ich mich da vertan entschuldigung
also Erstreise gebe ich in dem Antrag an das ichvon  2002 bis... weiss nicht welches Jahr ich da schreiben soll 2006 oder 2007 ? Bitte eine Hilfe zu geben Danke sehr
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fons
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Antwort #10 - 05.05.2015 um 21:57:22
 
@
janajota

bitte unterlasse doch die leeren und sinnlosen Postings mit
nur einem . drin! Hab 2 gelöscht.
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Antwort #11 - 05.05.2015 um 22:44:25
 
Schreib einfach die Daten von Einreise und Ausreise auf.

Fang mit der neuesten Reise an und geh dann zurück. Nimm die richtigen Daten. Die Daten aus dem AZR haben die selbst.

Versuch hier, ganz ruhig und systematisch zu schreiben. Du kannst jeden Beitrag durch "Ändern" noch korrigieren, nachdem Du ihn geschrieben hast. Je ruhiger Du schreibst, desto besser ist Deine Frage zu lesen und zu verstehen.
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Antwort #12 - 06.05.2015 um 15:08:24
 
Von 2002 bis 2006 bin ich nicht nach Hause gefahren,mein Visum war in D verlängert ohne es nach Hause zu fahren.2006 im Juni  ist mein Aufenthaltstitel beendet.Warum schreiben sie Fortzug ins Ausland Mai 2007 das verstehe ich nicht, ich habe mich doch nicht beim Ausländeramt abgemeldet.Musste sofort nach Hause fahren,wegen familiären Gründen. Kann es sein das Aufenthaltstitel und Meldeamt die gleiche Bedeutung haben oder ?
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Antwort #13 - 06.05.2015 um 15:16:15
 
danke im voraus für die Antwort
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Antwort #14 - 06.05.2015 um 16:07:25
 
Darum musst Du Dich wirklich nicht kümmern, Du musst ja nur die Frage im Antrag beantworten.

Es könnte sein, dass Du Dich beim Wegzug nicht abgemeldet hast. Dann merkt das irgendwann irgend eine Behörde und meldet Dich nachträglich ab. Und da es dem, der da tippt, völlig egal ist, wird irgendein Datum eingetragen. Falls die Kommune Zuschüsse des Landes nach Einwohnerzahl bekommt, ein möglichst später Datum. Aber wofür soll das wichtig sein?

Du musst nur die Frage im Antrag beantworten.

1) Einreisedatum Ausreisedatum
2) Einreisedatum Ausreisedatum
3) ...
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