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Körperverletzung (Gelesen: 31.733 mal)
hoffen
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24.04.2015 um 11:31:34
 
Hallo kann nicht so gut deutsch schreiben werde mich bemühen
Also ich bin mit mein Mann seit 2jahre verheiratet habe ihn angezeigt wegen korperverletzung schlagen demütigen so wie es auszieht wird er abgeschoben
Meine frage ist was fur strafe bekommt er ? Und bekommt er einreisseverbot und wie lange ? soll ich anzeige zuruckziehe ? Und bein auslanderbehorde lasse ich so damit er abgeschoben wird reicht das auch aus ? ich weiss nicht was ich machen soll bin unsicher . bin dankbar von euch wenn ihr mir hilft
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Saxonicus
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Antwort #1 - 24.04.2015 um 12:07:58
 
hoffen schrieb am 24.04.2015 um 11:31:34:
so wie es auszieht wird er abgeschoben 

Abgeschoben wird er - zumindest zunächst - sicher nicht, sondern erst dann wenn er einer (eventuell) ergangenen Ausreiseaufforderung nicht nachkommt.

Zitat:
Meine frage ist was fur strafe bekommt er ?

Darüber entscheidet ein  Gericht.

Zitat:
Und bekommt er einreisseverbot und wie lange ?

Gar keins, wenn er der Ausreiseaufforderung pünktlich nachkommt.

Zitat:
soll ich anzeige zuruckziehe ?

Das entscheidest Du selbst.







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deerhunter
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Antwort #2 - 24.04.2015 um 12:08:43
 
Zitat:
Hallo kann nicht so gut deutsch schreiben werde mich bemühen
Also ich bin mit mein Mann seit 2jahre verheiratet habe ihn angezeigt wegen korperverletzung schlagen demütigen so wie es auszieht wird er abgeschoben

Welche Staatsbürgerschaft haben du und dein Mann und welchen Status in Deutschland? Woher weißt du, dass er abgeschoben wird? So leicht ust das nicht! Du musst dich scheiden lassen, dann würde vermutlich der Grund für seine AE erlöschen und er müsste ausreisen....

Zitat:
Meine frage ist was fur strafe bekommt er ?

Das kann niemand im Voraus sagen, kommt auf das Gericht und die entsprechenden Anwälte an. Körperverletzung kann zwischen Geldstrafe und bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden. Aber erstmal muss er vor Gericht! Ist dein Mann vorbestraft??
Zitat:
Und bekommt er einreisseverbot und wie lange ?

Auch das kommt auf die jeweilige Strafe an!

Zitat:
soll ich anzeige zuruckziehe ?

Keine Anzeige, keine Verhandlung, keine Verurteilung, keine schnelle Ausreise, keine Einreisesperre....würde ich mir also gut überlegen

Zitat:
Und bein auslanderbehorde lasse ich so damit er abgeschoben wird reicht das auch aus ?

Nein, du kannst keine ANzeige über Körperverletzung bei der ABH lassen und bei der Polizei zurück ziehen...das funktioniert nicht! Ent oder weder!!!!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 24.04.2015 um 12:32:07
 
deerhunter schrieb am 24.04.2015 um 12:08:43:
Welche Staatsbürgerschaft haben du... 

Laut Profil: Staatsangehörigkeit: deutsch

deerhunter schrieb am 24.04.2015 um 12:08:43:
.. und dein Mann 
...marokkanisch
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hoffen
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Antwort #4 - 24.04.2015 um 12:34:31
 
Danke für eure Rat
Also mein Mann kommt aus Marokko und ist 5-6 Jahre hier in Deutschland
Ja war einmal vor gericht wegen er hatte fur kurze zeit kein papier ist Fehler gelaufen von auslanderamt hat geldstrafe bekomme ist jetzt schon erledigt
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Antwort #5 - 24.04.2015 um 12:36:33
 
hoffen schrieb am 24.04.2015 um 12:34:31:
Also mein Mann kommt aus Marokko und ist 5-6 Jahre hier in Deutschland

Welchen Aufenthaltstitel besitzt er, nach welchen Paragrafen ?
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hoffen
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Antwort #6 - 24.04.2015 um 12:42:46
 

Oh  das weiss ich  nicht
Also am Anfang war es wegen student jetzt ist es wegen Heirat
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Antwort #7 - 24.04.2015 um 13:05:28
 
hoffen schrieb am 24.04.2015 um 12:42:46:
Also am Anfang war es wegen student 

Somit bestände eventuell die Möglichkeit, wieder in den Studentenstatus zu wechseln.

Zitat:
Oh das weiss ich nicht 

Schon traurig, dass Du das als seine Ehefrau nicht weißt.
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Antwort #8 - 24.04.2015 um 13:36:06
 
Also er studierte im mom nicht da er vollzeitjob hat
Danke für Rat und Tipp
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Antwort #9 - 31.05.2015 um 10:53:37
 
Hallo ich bins nochmal ich wünsche und hoffe das jemand mir helfen kann auch wenn mein deutsch nicht  so gut ist danke für Verständnis
Also wie gesagt ich habe anzeige bei polizei und gericht zuruck gezogen und mochtemein mann noch eine chance geben aber der Anwalt Tante von mein Mann hat das geregelt und hat Briefe an Gericht und Ausländerbehörde geschickt jetzt gibt es doch Gericht obwohl ich Anzeige zurück gemacht habe und Behörde sagt wir oder mein Anwalt müssen Widerspruch einlegen und danach entscheiden die wie siehst aus kann er bei mir bleiben oder wird er trotzdem abgeschoben danke
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Antwort #10 - 31.05.2015 um 12:29:01
 
hoffen schrieb am 31.05.2015 um 10:53:37:
und hoffe das jemand mir helfen kann


Was genau, willst Du denn wissen?
Ich werde aus dem Beitrag nicht schlau.
Also der Reihe nach. Du hast die Anzeige zurückgezogen.
Was hat dann der Anwalt von Deinem Mann an das Gericht bzw. Ausländerbehörde geschrieben?
Gegen welche Entscheidung richtet sich der von Dir / Deinem Anwalt geplante Widerspruch.
Außer in Ruhe die Gerichts- Behördenentscheidung abzuwarten, dürfte momentan nichts zu tun sein.
Ob Du Dir mit der Rücknahme der Anzeige wirklich einen Gefallen getan hast oder wie viele Frauen zuvor dem Täter ein falsches Signal gesendet hast, wird die Zukunft zeigen.
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Antwort #11 - 02.06.2015 um 08:28:21
 
Also Anwalt fordert Ausländerbehörde Akte von ihm und da hat Behörde gesagt wir oder Anwalt soll Widereinspruch legen und danach entscheiden Ausländerbehörde und er muss normalerweise am 8.6.15 Deutschland verlassen meinst du kann Ausländerbehörde ihn ablehnen und das er Deutschland verlassen muss ?
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Antwort #12 - 04.06.2015 um 09:01:32
 
hoffen schrieb am 02.06.2015 um 08:28:21:
meinst du kann Ausländerbehörde ihn ablehnen und das er Deutschland verlassen muss ? 


Meine Meinung ist doch vollkommen egal. Ich kenne doch gar nicht alle Einzelheiten.

Von daher gilt was ich schon gechrieben hatte: Außer in Ruhe die Gerichts- Behördenentscheidung abzuwarten, dürfte momentan nichts zu tun sein.
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Antwort #13 - 04.06.2015 um 10:31:28
 
Das mit dem Gericht ist erledigt gibt kein Gerichtsverhandlung.
Das mit dem auslanderbehorde er musste am 8.6. Deutschland verlassen die haben gesagt wir mussen widereinspruch  legen aber da es vielleicht zu spat ist meinst du haben wir trotzdem noch  eine chance widereinspruch zu machen
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Antwort #14 - 04.06.2015 um 11:04:41
 
Woher weißt Du, dass er bis 08.06. Deutschland verlassen muss? Gibt es ein Gerichtsurteil, eine Verfügung o.ä., wo das drinnen steht? Wo steht das? Auf diesem Papier müsste genauso stehen, was Dein Mann dagegen unternehmen kann. Das nennt sich Rechtsmittelbelehrung oder Rechtsbehelfsbelehrung. Was genau steht dort?
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Antwort #15 - 04.06.2015 um 20:05:49
 
Ja er hat Brief vom Ausländerbehörde bekommen und da steht das er bis zum 8.6. Deutschland verlassen muss und er soll Widerspruch einlegen und dann entscheiden Ausländerbehörde wie die entschieden haben und wie es weiter geht
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Antwort #16 - 04.06.2015 um 20:33:58
 
Und, hat er Widerspruch eingelegt? Bis wann konnte er Widerspruch einlegen? Hat er die Frist eingehalten?
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Antwort #17 - 06.06.2015 um 12:55:52
 
Er hat bis jetzt noch kein Widerspruch eingelegt und Frist ist schon lange abgelaufen . er will das am Montag machen  seine Sachbearbeiterin hat Urlaub jemand andere ist jetzt für ihn zuständig . meinst du hat er Chance oder wird abgelehnt ?
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Antwort #18 - 06.06.2015 um 18:29:36
 
Wenn die Frist bereits lange abgelaufen ist, kann man nicht einfach so noch Widerspruch einlegen. Warum hat er die Frist ablaufen lassen?
Er hat eine Ausreisefrist bis zum 8.6. bekommen, lässt die Frist verstreichen und will dann am Tag, an dem er eigentlich ausreisen muss zur ABH und die Sache klären?
Da seid ihr nun aber mMn auf ziemlich viel Wohlwollen der ABH angewiesen!

Ein Ticket hat er nicht gebucht, oder?
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Antwort #19 - 06.06.2015 um 18:32:03
 
Jojo2015I schrieb am 06.06.2015 um 18:29:36:
Ein Ticket hat er nicht gebucht, oder? 


IMHO sollte er das Ticket beim Besuch der ABH dabei haben und sich grundsätzlich darauf vorbereiten, das Land am 08.06 zu verlassen.
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Antwort #20 - 06.06.2015 um 18:44:50
 
hoffen schrieb am 06.06.2015 um 12:55:52:
Er hat bis jetzt noch kein Widerspruch eingelegt und Frist ist schon lange abgelaufen . 

Dann sollte er sich aber nicht wundern, wenn er in Abschiebehaft genommen und alsbald abgeschoben wird.
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Antwort #21 - 06.06.2015 um 19:45:26
 
Nein kein ticket gebucht er hat gar nix gemacht macht den letzten drucker er will am Montag klären er ist selber schuld wenn er um nix kümmert auch wenn man schwer dreppresion hat sollte schon drum kummern
Danke an euch alle die mir so gut geholfen habe abwarten was Ausländerbehörde sagt
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Antwort #22 - 07.06.2015 um 23:12:06
 
grisu1000 schrieb am 06.06.2015 um 18:32:03:
IMHO sollte er das Ticket beim Besuch der ABH dabei haben und sich grundsätzlich darauf vorbereiten, das Land am 08.06 zu verlassen.

ER wird von der ABH eine Grenzübertrittsbescheinigung GÜB erhalten, maW die Koffer sollten gepackt sein,
falls er das Land heute 8.6. nicht verlässt, droht ihm zur Abschiebung zusätzlich eine Einreisesperre.
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Antwort #23 - 08.06.2015 um 22:48:42
 
Habe noch paar fragen wir sind ja noch verheiratete und wohnen wieder zusammen habe ihn angezeigt wegen schlagen und habe auch wieder anzeigen zurück gezogen und wir waren nur 3 Wochen getrennt
Wie siehts aus kann er immer noch abgeschoben werden trotz das Frist lange abgelaufen und kein Widerspruch eingelegt und musste 8.6 ausreisen aber er ist ja immer noch hier in Deutschland
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Antwort #24 - 09.06.2015 um 09:02:43
 
hoffen schrieb am 08.06.2015 um 22:48:42:
kann er immer noch abgeschoben werden trotz das Frist lange abgelaufen und kein Widerspruch eingelegt und musste 8.6 ausreisen 


Ja gerade weil er keine Rechtsmittel eingelegt hat und er seiner Ausreisepflicht nicht nachgekommen ist, kann es zu einer Abschiebung kommen.
Was denn sonst?
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Antwort #25 - 09.06.2015 um 09:10:30
 
Vielen dank an alle ihr habt mir sehr geholfen
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Antwort #26 - 09.06.2015 um 17:40:13
 
Sorry ich habe wieder Frage er hat Anwalt eingeschaltet
Kann Anwalt was machen auch wenn es schon alles zu spät ist ?
Danke
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Antwort #27 - 09.06.2015 um 17:45:04
 
Es hängt immer davon ab, wie kompromissbereit die Ausländerbehörde und wie erfahren der Anwalt ist.

Manchmal klappt dies oder das, manchmal nicht.

Wenn er weiter so ungeschickt agiert, Fristen versäumt und alles am letzten Tag durch Reden klären will, bleibt täglich das Risiko, dass er verliert. Der Anwalt kann für viel Geld versuchen, seine Fehler zu korrigieren, die er alle nicht hätte machen müssen.
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Antwort #28 - 09.06.2015 um 17:46:40
 
hoffen schrieb am 09.06.2015 um 17:40:13:
Kann Anwalt was machen auch wenn es schon alles zu spät ist ?


Das kann Dir hier niemand sagen, da keiner die Akte kennt.
Bei dem von Dir geschilderten Sachstand wird es aber schwer werden.
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Antwort #29 - 22.08.2015 um 13:46:50
 
Hallo an alle
Ich war beim auslanderbehorde und habe gesagt das ich mich trennen von mein mann und er wird nach deutschland abgeschoben . entweder freiwillig oder nicht das hängt von ihm ab . auslanderbehorde sagt immer mal was anders sie sagt er bekommt einreisesperre von 2 jahre und jetzt sagt sie er kann wieder nach deutschland kommen ? So habe jetzt erfahren das mein mann nicht zuruck nach marokko kann weil
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Antwort #30 - 22.08.2015 um 13:51:04
 
Weil Marokko Rabat deutsche Behörde habe seine unterlagen für Deutschland Studium kontrolliert und ist alles OK aber die wollen pass nicht raus rücken dafür muss er unterschreiben wenn er in 9 Monate Studium Prüfung nicht besteht und wird abgeschoben und darf nie wieder in Deutschland einreisen dürfen die das überhaupt und was kann man da machen ?
Vielen dank
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Antwort #31 - 22.08.2015 um 13:57:04
 
Habe geschrieben siehe unten habe 2 mal geschickt
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Antwort #32 - 22.08.2015 um 15:58:49
 
hoffen schrieb am 22.08.2015 um 13:51:04:
Weil Marokko Rabat deutsche Behörde habe seine unterlagen für Deutschland Studium kontrolliert und ist alles OK aber die wollen pass nicht raus rücken dafür muss er unterschreiben wenn er in 9 Monate Studium Prüfung nicht besteht und wird abgeschoben und darf nie wieder in Deutschland einreisen dürfen die das überhaupt und was kann man da machen ?
Vielen dank



Kannst Du das noch mal in kurzen Sätzen wiederholen? Also erst die Information, dann eine Leerzeile, dann die Frage?
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Antwort #33 - 22.08.2015 um 19:33:47
 
Also er hat in Rabat deutsche Behörde beantragte für Deutschland Studium. Die haben Unterlage kontrolliert und ist alles OK dann bekommt er pass damit er Deutschland einreisen darf damit er studierte kann . aber die Behörde will pass nicht raus geben die haben gesagt er muss unterschreiben wenn er in 9 Monate Studium Prüfung bestanden hat wenn nicht und er ist in Marokko dann darf er nie mehr in Deutschland einreisen . so meine Frage ist dürfen die das überhaupt machen und wie kann man das machen damit er wieder Deutschland einreisen? Danke hoffe habe ich gut erklärt wenn nicht frag mich
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Antwort #34 - 22.08.2015 um 19:41:15
 
hoffen schrieb am 22.08.2015 um 19:33:47:
aber die Behörde will pass nicht raus geben die haben gesagt er muss unterschreiben wenn er in 9 Monate Studium Prüfung bestanden hat wenn nicht und er ist in Marokko dann darf er nie mehr in Deutschland einreisen 

Welche Behörde hat das gesagt und wie begründet ?
Darüber hat er doch sicher etwas Schriftliches.
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Antwort #35 - 22.08.2015 um 19:47:32
 
Deutsche Behörde in Rabat Marokko
Ja er hat gesagt hat schriftlich
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Antwort #36 - 22.08.2015 um 20:05:30
 
hoffen schrieb am 22.08.2015 um 19:47:32:
Ja er hat gesagt hat schriftlich 

Ja und, was steht da ?
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Antwort #37 - 22.08.2015 um 20:10:11
 
Er kann es ja scannen und hier zeigen. Vorher glaube ich das nicht.
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Antwort #38 - 22.08.2015 um 20:14:49
 
OK muss Unterlage suchen
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Antwort #39 - 05.10.2015 um 18:39:31
 
Hallo habe wieder ein Problem ich hoffe ihr könnt mir helfen also.es geht um folgenden ich habe Ausländerbehörde gesagt das ich mich von mein Mann trennen und Behörde hat ihm 1 Woche Frist geben.damit er ausreisen jetzt ist er fast 3-4 Wochen hier in Deutschland ohne Papier gar nix meine Frage ist ich und mein Mann wollen wieder zusammen sein.wir sollen.wir anstellen.und was müssen wir machen.damit er keine Strafe bekommt und das er verlängert bekommt soll.ich Anwalt einschalten oder nicht ?????
Vielen dank.im voraus
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Antwort #40 - 05.10.2015 um 18:54:57
 
Ich interpretiere Deinen nicht ganz leicht verständlichen Beitrag so, dass er illegal eingereist ist.
Wenn das so ist, ist er in der Tat wie von der Ausländerbehörde verlangt ausreisepflichtig.
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Aras
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Antwort #41 - 05.10.2015 um 18:58:58
 
Ich glaub eher, dass die Behörde ihm eine Ausreisefrist von einer Woche gesetzt hat und dass er nach Ablauf der Frist seit 3-4 Wochen ohne entsprechende Papiere weiterhin in Deutschland lebt.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #42 - 05.10.2015 um 19:13:16
 
Aras du hast richtig verstanden sorry ich kann nicht gut deutsch schreiben
Und könnt ihr mir helfen ?? Danke
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Antwort #43 - 05.10.2015 um 19:24:38
 
Keine Ahnung. Das ganze Hin- und Her ist offen gesagt nicht grad überzeugend.

Die einzige Möglichkeit ist mit der Ausländerbehörde zu sprechen. Von mir aus mit Anwalt. Aber ehrlich gesagt.... selber schuld. Ich hab mit meiner Frau, auch wenn wir mal vor einem Besuch der Ausländerbehörde gestritten haben, nie mit der Verwaltung gedroht oder "zur Hilfe" genommen.

Also ihr könnt ja erstmal vorsprechen. Vielleicht sagen die, dass die kein Bock auf Mehrarbeit haben und geben die Aufenthaltserlaubnis. Oder die sagen, dass dein Mann illegal ist. Er soll bitte ausreisen und dann erneut das FZF-Visaverfahren durchlaufen.
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Antwort #44 - 05.10.2015 um 20:25:26
 
Vielen dank für deine Hilfe dann werde ich das so machen
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Antwort #45 - 14.10.2015 um 16:49:55
 
Hallo brauche mal wieder Hilfe bin wieder verzweifelt es geht um mein Mann.ermmusste am.September Ausreise in sein Land das hat er nicht gemacht ich und mein Mann hatte ganze Zeit Kontakt treffen und telefonieren bis vor paar Tage kann ich ihn nirgendwo erreichen.ich hoffe es ist ihm.nix passiert bin so fertig und jetzt hat Ausländerbehörde mich drum gebeten zu kommen was soll ich sagen was passiert jetzt wie geht weiter  weinend weinend weinend
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Antwort #46 - 14.10.2015 um 17:03:47
 
Kannst du das mal ganz langsam und so aufschreiben, dass man es versteht?
Er musste ausreisen?
Er ist ausgereist oder nicht?
Wenn nicht, wo ist er jetzt?
Was ist deine Frage?
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Antwort #47 - 14.10.2015 um 17:29:29
 
Ja er musste ausreisen und das seit September aber er ist trotzdem hier geblieben und wir hatte ganze Zeit Kontakt und treffen aber jetzt paar Tage höre ich nix mehr von ihm und ich kann ihn.nirgendwo erreichen.
Jetzt hat Ausländerbehörde mich drum gebeten das ich kommen.soll.
Mochte mit ihm.wieder zusammen wohnen aber ich erreiche ihn.nicht was soll ich sagen ich hoffe ihm.ist nicht passiert ich weiss nicht wo er ist ich mache mir grosse sorgen um mein Mann  weinend weinend
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Antwort #48 - 14.10.2015 um 17:41:43
 
Komme der Einladung der ABH nach. Vielleicht erfährst du von dort mehr.

Körperverletzung, Anzeige, Anzeige zurückziehen, Trennung, verzeihen ... das ist sehr verworren.
Versuche doch einmal, dich mit dem Verein für binationale Ehen in Verbindung zu setzen.
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« Zuletzt geändert: 14.10.2015 um 17:57:46 von Melanny »  
 
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Antwort #49 - 14.10.2015 um 17:44:55
 
Und sorry: Lebensberatung etc. bitte im User oder
per PN. Die Fachforen sind für Rechtsfragen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #50 - 14.10.2015 um 17:46:32
 
Was sollst du machen? Den Termin wahrnehmen und mit der ABH reden...dein Mann scheint untergetaucht zu sein! Vielleicht hat ihn auch die Polizei erwischt!
Du kannst überhaupt nichts machen, höchstens zur Polizei gehen und Vermisstenanzeige aufgeben
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Antwort #51 - 14.10.2015 um 17:53:59
 
Vielen dank für Ratschlag  werde hingehen und mal hören was die sagen hoffe nur gutes wünsche euch schönen abend noch

=====

Liebe melanny gibt es ein link.dazu

Daddys' Änderung:
Folgepost (<<klick) angefügt...
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« Zuletzt geändert: 15.10.2015 um 11:02:25 von Daddy »  
 
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Antwort #52 - 01.01.2016 um 20:32:40
 
Hallo an alle
Habe Frage wie sind Gesetze und was muss man beachten
Um deutsche pass zu bekommen und in Deutschland Einbürgerung zu lassen
Viele dank
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Antwort #53 - 01.01.2016 um 20:37:37
 
hoffen schrieb am 01.01.2016 um 20:32:40:
Hallo an alle
Habe Frage wie sind Gesetze und was muss man beachten
Um deutsche pass zu bekommen und in Deutschland Einbürgerung zu lassen
Viele dank


Die Reihenfolge ist umgekehrt: Man muss erst eingebürgert werden, danach kann man einen Pass beantragen und bekommen.

Oben auf dieser Seite findest Du das Stichwort "Einbürgerung" (mit der kelinen deutschen Fahne, neben den Gesetzen). Wenn Du draufklickst, findest Du alles. Und wenn Du alles gelesen hast, kannst Du konkret für den Einzelfall nachfragen.

Falls die Frage nicht zum Thema oben gehört, solltest Du sie einzeln im Forum "Einbürgerung" stellen.
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Antwort #54 - 01.01.2016 um 20:57:46
 
Vielen dank sie haben mir sehr geholfen
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Antwort #55 - 03.01.2016 um 00:13:17
 
Habe eine Frage wenn man 3 Jahre verheiratet ist und bekommt deutsche pass auch wenn vorher Probleme gab zum.Beispiel kurze Trennung  Duldung spielt das keine Rolle mehr oder
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Antwort #56 - 03.01.2016 um 00:42:26
 
Die drei Jahre müssen schon rechtmäßig sein. Eine Trennung lässt die nötige Zeit wieder von vorne beginnen. Zusätzlich muss gewährleistet sein, daß sich die Person in die deutschen Lebensverhältnisse einordnet.
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Antwort #57 - 03.01.2016 um 02:21:10
 
Das heisst das wieder alles von vorne anfängt also nochmal 3 Jahre ohne dazwischen Probleme ?.

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Antwort #58 - 03.01.2016 um 03:30:12
 
hoffen schrieb am 03.01.2016 um 02:21:10:
Das heisst das wieder alles von vorne anfängt also nochmal 3 Jahre ohne dazwischen Probleme ?.


Er muss drei Jahre rechtmäßig hier sein, wenn es hier um deinen Mann geht. Dein Mann war ja auch illegal hier, das zählt nicht und unterbricht den rechtmäßigen Aufenthalt.

Und natürlich müssen auch die anderen Bedingungen zur Einbürgerung nach drei Jahren erfüllt sein. Sprachkentnisse Unter anderem dürfen seine Vorstrafen ein gewisses Maß nicht überschreiten.

Bei Ehegatten Deutscher muss gewährleistet sein, dass sie sich in DEU Lebensverhältnisse einordnen. (§ 9 Abs 1 Nr. 2 StAG). Ehefrau schlagen, sich nicht um Termine kümmern, illegaler Aufenthalt (alles in deinem Fall amtlicherseits bekannt) sprechen IMHO nicht gerade dafür das dein Ehemann sich eingeordnet hat.
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Antwort #59 - 21.01.2016 um 12:19:36
 
Hallo ich möchte mein Mann Abschiebung in sein Land
Aber Problem.ist er ist bei mir nicht gemeldet hat nur Duldung und sein reisepass ist abgelaufen  das heisst er kann nicht abgeschoben
Was kann ich noch machen damit er abgeschoben wird
Danke
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Antwort #60 - 21.01.2016 um 12:42:47
 
hoffen schrieb am 21.01.2016 um 12:19:36:
Was kann ich noch machen damit er abgeschoben wird


Du kannst nichts machen, weil Du für Abschiebungen nicht zuständig bist.

Zuständig ist zunächst nur die Ausländerbehörde, die kannst Du mit Informationen versorgen.
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Antwort #61 - 21.01.2016 um 13:04:53
 
Kann Ausländerbehörde da was machen ???
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Antwort #62 - 21.01.2016 um 16:00:56
 
hoffen schrieb am 21.01.2016 um 13:04:53:
Kann Ausländerbehörde da was machen ?


ja

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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #63 - 21.01.2016 um 16:21:17
 
Die Ausländerbehörde kann ihn zur Ausreise auffordern. Sie kann ihn auffordern, einen gültigen Pass vorzulegen. Sie kann auch einen Ersatzpass oder ein Ersatzpapier (Laissez-Passer) bei der Botschaft beantragen und bekommen.

Die Ausländerbehörde hat aber auch viel zu tun – es geht immer langsamer als Du hoffst.
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Antwort #64 - 21.01.2016 um 17:49:44
 
Danke für Antwort kann ich für ihn Reisepass beim Botschafter beantragen oder muss mein Ehemann.das selber machen ?? Und was ist wenn er sich weigert ?? Kann er trotzdem abgeschoben werden.??
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Antwort #65 - 21.01.2016 um 17:54:21
 
Du kannst einen Reisepass nur mit seiner Vollmacht beantragen, und er muss ihn persönlich abholen.

Wenn er sich weigert, muss die Ausländerbehörde einen anderen Weg versuchen (wenn sie genug Zeit hat). Sie kann eben, das hatte ich oben schon geschrieben, ein Ersatzpapier beantragen.
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Antwort #66 - 21.01.2016 um 20:45:42
 
Vielen dank
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Antwort #67 - 05.02.2016 um 08:33:25
 
Hallo hab Scheidung eingereicht und das läuft .Ausländerbehörde weiss das er nicht mehr bei mir wohnt und das er abgelaufen Reisepass neu beantragen muss. er weigert sich . meine Frage ist ich mochte jetzt nicht mehr mit Ausländerbehörde zu tun habe. möchte meine Ruhe haben da er jetzt weg ist und habe jetzt andere Probleme. was passiert mache ich mich strafbar oder ?
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Antwort #68 - 05.02.2016 um 08:51:57
 
hoffen schrieb am 05.02.2016 um 08:33:25:
was passiert mache ich mich strafbar oder ? 

In wieweit solltest du dich nun strafbar machen?
Ich erkenne da nichts, was jetzt strafbar wäre.
Wenn die ABH dich für gewisse Zeugenaussagen benötigt, mußt du allerdings zur Verfügung stehen. Als (Noch) Ehefrau hast du allerdings ein Zeugnisverweigerungsrecht.
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Antwort #69 - 05.02.2016 um 10:02:40
 
Also das heisst ich darf verweigerte mich mit Ausländerbehörde zusammen zu arbeiten
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Antwort #70 - 05.02.2016 um 10:18:47
 
Nein, das heißt es nicht.

Du musst in einem Stafverfahren Deinen Ehemann oder Dich selbst nicht belasten.
Das bedeutet nicht, dass Du der ABH gegenüber jegliche Kooperation bei einer möglicherweise selbst mit verursachten, komplizierten aufenthaltsrechtlichen Sachverhaltaufklärung verweigern kannst - jedenfalls nicht, solange deren Sachverhaltsaufklärung (noch) nicht Teil eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist.

Die Wahrnehmung bestimmter Rechte beinhaltet eben auch mal die Duldung bestimmter Pflichten.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #71 - 05.02.2016 um 11:36:31
 
Also wir sind getrennt und er wohnt nicht mehr bei mir ist auch nicht bei mir gemeldet das einzige was er hat ist nur Duldung bis März . wo er ist weis ich nicht da kann ich Ausländerbehörde nicht helfen
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Antwort #72 - 05.02.2016 um 15:46:41
 
reinhard schrieb am 21.01.2016 um 17:54:21:
Du kannst einen Reisepass nur mit seiner Vollmacht beantragen, und er muss ihn persönlich abholen.


Schon wegen Unterschrift kann man den pass bei den MA Behörden nur noch PERSÖNLICH.

@  Hoffen : du könntest mir in arabisch schreiben dann schreibe ich hier klarer für dich in Deutsch.

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